Maximale Höhe Inhaberschuldbrief

Marchi

Mitglied
07. Juli 2006
101
1
18
Ich habe eine Frage zur maximalen Höhe des Inhaberschuldbriefes:

Kaufpreis:           915'000 CHF

Eigenkapital:        185'000 CHF

Hypothek:            730'000 CHF

Inhaberschuldbrief:  750'000 CHF (ausgestellt auf die Bank, welche die Hypothek gab)

Wo liegt die maximale Höhe in diesem Fall? Gibts da eine feste Regel oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?

Ist es zum Beispiel möglich einen zusätzlichen Kredit für Erneuerungen mit einem Inhaberschuldbrief abzusichern?

 
Hallo Marchi

Der Schuldbrief dient zur Absicherung der Hypothek und ist nicht direkt eine Schuld. Das bedeutet, dass du theoretisch den Schuldbrief auf 1'500'000 CHF erhöhen könntest. Ein Schuldbrief dieser Höhe kann dir somit als Sicherheit für eine (oder mehrere) Hypotheken mit dem Totalbetrag von 1'500'000 CHF dienen. Sinnvoll wird dies nicht sein, da dir wahrscheinlich keine Bank auf einem Haus mit dem Wert von 915'000 CHF eine solch hohe Hypothek geben wird.

Lange Rede kurzer Sinn:

Der Schuldbrief muss den Betrag abdecken, welcher du von der Bank für die Finanzierung benötigst. Wenn du für eine spätere Erhöhung noch Reserven benötigst (und dir die Bank grundsätzlich die Bank geben wird) kannst du diese ebenfalls einplanen.

Auf Dein konkretes Projekt ist bereits eine Reserve von 20'000 CHF eingeschlossen. Die Frage stellt sich bloss, ob die Bank dir auch eine Erhöhung gewährt.

Hoffe, dass es einigermasse verständlich geschrieben ist... :-)

Gruss

Tom 

 
Lässt es sich bei einer anderen Bank noch eine Kredit/Hypothek mit einem neuen Inhaberschuldbrief absichern?

Könnte ich theoretisch einen weiteren Kredit/Hypothek z. b. 50000 CHF bei einer anderen Bank aufnehmen und dort einen neuen Inhaberschuldbrief erstellen lassen?

 
Rein rechtlich kannst du schon einen neuen Schuldbrief über CHF 50'000 errichten lassen.

Schuldbriefe werden ich so genannten Ränge errichtet. Diese entscheiden darüber, welche Schulden bei Zahlungsunfähigkeit zurückbezahlt ("befriedigt") wird. Deine primär finanzierende Bank wird den Schuldbrief im 1. Rang halten. Wird somit zuerst bezahlt. Ob eine zweite Bank dir eine Hypothek auf einen Schuldbrief im 2. Rang gibt, wage ich stark zu bezweifeln.

 
Vorredner hat grundsätzlich recht:

Schuldbriefe werden in Rängen geführt und eine "neue" Bank wird ungern mit dem 2. Rang vorlieb nehmen, da bei Zahlungsunfähigkeit erst der 1. Rang vollumfänglich gedeckt wird bis ggf. der Gläubiger 2. Ranges noch etwas vom Geld sieht.

Zudem kann, wie auch der Thread-Ersteller selbst schreibt, ein Schuldbrief logischwerweise nicht auf zwei Banken aufgeteilt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass es nur in seltenen Fällen tiefer Belehnung überhaupt möglich ist, eine Finanzierung für eine Liegenschaft über zwei Banken abzudecken. Dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbuch, die in einer solchen Lösung auch teurer sind.

Somit stellt die Erhöhung eines bestehenden Schuldbriefs in der Regel die bessere Variante dar, administrativ und auch kostenmässig. Vorher aber mit der Bank klären, ob diese eine Erhöhung auch akzeptieren. Im genannten Beispiel könnte es schwierig sein, da mit dem Betrag von CHF 185'000 das Eigenkapital nur gerade marginal über der Grenze von 20% liegt.

 
Zuletzt bearbeitet:

Statistik des Forums

Themen
27.540
Beiträge
257.926
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Praveen_123