Mehr und Minderkosten Hausbau mit GU

Plättlimax

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12. Sep. 2013
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Ich habe im Kaufvertrag laut  Bauplan eine Kellertüre und eine Wand in der Treppenhausanlage.

Jetzt wurde ohne uns mitzuteilen die Wand und Türe wegelassen. Grund das Treppenhaus

wirkt dadurch grösser.Jetzt baut die GU im Keller eine Bodenheizung ein da ja der Keller offen ist zum EG.

Die GU verlangt das ich Zusatzkosten bezahle.Kann ich eine Gutschrift verlangen für das weglassen der Türe und der Mauer?

 
Naja, ich persönlich würde nicht auf die Türe auf die Mauer und den Keller verzichten.

Dass er dann einfach mal eine Fussbodenheizung verlegen lässt finde dann schon etwas komisch.

Es gilt jedoch was im Vertrag steht.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Der GU hat entschieden keine Türe einzubauen? Dann soll er die entstehenden Mehrkosten tragen.

Braucht ihr den die Türe, dann besteht darauf, dass sie erstellt wird. Die Kosten für die Abänderung hat der GU zu tragen.

Ausser ihr hättet da irgendwann irgendwo etwas anderes unterschrieben, bzw. Euer GU Vertrag würde sowas zulassen.

 
Gutschrift für Kellertüre und Wand sehe ich auf jeden Fall, allerdings mit dem Risiko, dass der GU Mehrkosten für die Bodenheizung verlangen wird. Dabei wäre die zusätzliche Bodenheizung wohl eher etwas teurer als das Weglassen der Türe und Wand.

Meine Strategie wäre, die Änderung per Saldo ohne Mehr-/Minderkosten zu akzeptieren.

 
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