Mehrkosten - ab wann muss der Architekt nachfragen?

Maui

Mitglied
15. Nov. 2008
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Wir haben massiven Budget-Ärger. Bei einigen Sachen hat die Bauführerin (Angestellte vom Architekten) eigenmächtig entschieden bzw. bei einigen mich zwar gefragt, aber nicht auf Mehrkosten aufmerksam gemacht. Die Ausführung liess sich dann nicht mehr stoppen bzw. nur mit erheblichem Zusatzaufwand (=kosten). Darf sie das? Bis zu welcher Grenze darf sie das? /emoticons/default_additional/210.gif

 
Tja ... Bis zum Limit, das im Vertrag steht, den Ihr mit dem Archi abgeschlossen habt. Wenn da nichts steht (es sollte etwas stehen, denn das ist einer der zuverlässigsten Gründe, warum sich Bauherr und Bauführer streiten, und das weiss eigentlich jeder Architekt und Bauführer), dann wirds schwierig.

Ein Teil der Kosten dürften "Sowieso-Kosten" sein, die unvermeidlich anfallen, aber in der Offerte vergessen wurden (ein beliebter Trick, um günstigere Offerten schreiben zu können, sollte der Archi eigentlich auch wissen ...), und also unbedachte Folgekosten einer früheren Entscheidung sind.

Beispiel: Willst Du einen Elektro-Rauchfilter aufs Dach, dann sind die Montagekosten gemäss Offerte möglicherweise nur dafür, dass jemand das Teil dort befestigt, es kommen aber noch unvorhergesehene, jedoch sehr wohl vorhersehbare Kosten für das Elektrokabel hin zum Filter dazu ("Elektroanschluss bauseits").

An manchen Kosten könntet Ihr auch selber schuld sein, weil Ihr gewisse Entscheidungen zu treffen versäumt habt und Euer nachträgliches Einverständnis z.B. den Bau aufgehalten hätte, oder weil sich manche Kosten logischerweise aus anderen ergeben. Wenn Du z.B. statt Laminat Parkett wählst, darf der Bauführer schon davon ausgehen, dass Du weisst, dass auch das Verlegen teurer wird.

Die Handwerker dürfen davon ausgehen, dass der Architekt als Erfüllungsgehilfe weisungsberechtigt ist, d.h. Ihr könnt nicht den Rückbau anordnen, wenn das OK vom Bauführer kam.

Ihr solltet abwägen, was die Budgetdisziplin im Verhältnis zum guten Einvernehmen zur Bauführung wert ist. Grabenkriege zwischen Architekt, Bauführung und Bauherrschaft können nämlich auch ganz schön teuer werden. Den Bau bewohnen, unter Mängeln und Planungsfehlern und mangelnder Ausführungskontrolle leiden tust aber nur Du.

 
Wir haben keinen Vertrag mit dem Architekten, zumindest keinen schriftlichen. /emoticons/default_sad.png War wohl ein Fehler.

Wir sprechen von massiven Budgetüberschreitungen, von Mehrkosten fürs gleiche Produkt, nicht Folgekosten (das natürlich auch, aber eben nicht nur). Für den Gipser waren 20K vorgesehen, jetzt haben wir die 70K bereits überschritten./emoticons/default_eek.png:eek:/emoticons/default_eek.png So als Beispiel. Ein Teil der Aufträge wurde ausgelöst, obwohl ich klar zuerst eine Aufstellung der Mehrkosten verlangt hatte. Einfach angeordnet. Und nein, Rückbau ist nicht möglich, die Wände können schlecht wieder abgekratzt werden. Ein Teil der Kosten wurde auch durch Fehlentscheide der Bauleitung (gleiche Story; teurere Version wurde in Auftrag gegeben ohne zuerst Mehrkosten zu präsentieren, dann von mir gestoppt, was natürlich Mehrkosten verursachte, weil schon Vorbereitungen liefen etc. etc.). Der Gipser ist nur ein Beispiel, in Prozent zum Glück das krasseste.

Das darf die Bauleitung doch gar nicht, ohne mein Einverständnis entscheiden.

 
Hallo Maui,

da scheinst Du ja genau einen erwischt zu haben, der nicht zur zuverlässigen Gattung gezählt werden kann...

Das gibt es leider öfters.. anfänglich günstige Baukostenschätzungen abliefern.. Auftrag ist sicher.. keine genauen Mengen ermittelt, keine genauen Kosten vorliegend... dann muss er natürlich zu irgend einem Zeitpunkt damit rauskommen.. was alles fehlte.

Damit dies nicht unbedingt zu seinem Problem wird, hat er sicher als Vertragsgrundlage die SIA-Norm 118 genommen... was wohl auch sonst...

Das bedeutet, dass er/sie gemäß SIA-NORM 118, Ziff. 33, Abs. 2 (Vollmachtsregelung) für Dich entscheiden können.. damit ist evtl. die Schlussfrage schon beantwortet?

Diesem Büro, auch der Bauleitung, solltest Du unbedingt und massiv auf die Finger schauen... sonst nehmen sie Dich aus wie eine Weihnachtsgans...

Zudem musst Du sofort diese Vollmacht widerrufen! Schriftlich per Einschreiben/Rückschein. Dann müssen können sie nicht mehr Aufträge einfach so in Deinem Namen vergeben.. bzw. Du brauchst sie nachher nicht zu zahlen.. das wissen die dann aber schon alleine.. Denn dann hätten sie dies Aufträge vergeben und sind dafür auch haftbar zu machen!

Also bitte direkt morgen das Schreiben raus lassen, vorab schon per Fax oder Mail, mit dem Hinweis, dass Du absofort, ab Absendung, keine Mehrkosten welche hieraus entstehen mehr tragen wirst.

Zudem solltest Du um weitere Klarheit bzw. Sicherheit zu erlangen, umgehend das Gespräch suchen um alle noch ausstehenden Arbeiten nach ähnlichen Problemen zu durchforsten... dann weißt Du zumindest, wo es evtl. noch überall Mehrkosten geben würde...

Abschließend kann man dann auch noch prüfen, in wie weit sie ggf. für Schäden (Budgetüberschreitung um.....%, haftbar zu machen wären... aber vorrangig solltest Du hier die weiteren baulichen Abwicklungen im Griff haben.

 

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