Mehrkosten aufgrund Terminverzögerung

Algebar

Mitglied
29. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Unser Generalunternehmer möchte uns Mehrkosten in zwei Angelegeneiten verrechnen:

1. Terraingestaltung an der Grenze zum Nachbarn:

Im Werkvertrag (Gu-Plan) war vorgesehen das Terrain an der Grenze zu unserem Nachbarn um einen Meter abzusenken. Nun hat sich herausgestellt, dass unser Nachbar damit gar nicht einverstanden ist. Durch die zusätzliche Höhendifferenz wird die Böschung extrem steil. Unser GU will nun die mit der Böschungssicherung verbundenen Mehrkosten (Steilböschung mit Bewehrungsgitter oder Blocksteinmauer) uns aufbürden.

Müssen wir für diese Mehrkosten aufkommen?

2. Mehrkosten durch Terminverzögerung:

Unser Bau hat sich um vier Monate verzögert (2Mt. Baubewilligung, 2Mt. Winterkälte). Unser Nachbar hat dem GU ein Teil seines Landes als Stellfläche für unsere Baustelle zur Verfügung gestellt. Da nun der Nachbar seine Umgebung fertiggestellt haben möchte, steht diese Fläche nicht mehr zur Verfügung und damit erschwert sich die Baustellenorganisation. Die damit verbundenen Zusatzaufwendungen will unser GU uns übertragen. Wir haben im Vertrag eine Klausel ,dass Mehraufwendungen aufgrund vom GU nicht verursachte Verzögerungen zu unseren Lasten gehen.

Darf er diese Mehrkosten wirklich uns übertragen?

Wir haben nächstens eine Besprechung zu diesen Punkten und wären dankbar für ein paar Argumente.

Gruss

Algebar

 

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