Mehrkosten Neubau - Wer haftet?

Jeraldo

Mitglied
23. Feb. 2011
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Hallo Zusammen

Ich interessiere mich für den Kauf einer Neubauwohnung. Der Preis ist gegeben und die Beurkundung soll ca. Ende März statt finden. Einzug ist dann im Sommer 2012.

So weit zur Ausgangslage, nun zu meinen Fragen:

- Angenommen der Investor hat sich im Preis verschätzt. Wer haftet für den Mehraufwand? Ich als baldiger Eigentümer oder ist der Preis Fix auch wenn die Kosten für das Mehrfamillienhaus teurer ist als angenommen?

- Kommen noch weitere Kosten auf mich zu, ausgenommern die Kosten für den Notar und den Schuldbrief ? Handänderungssteuer ist in diesem Kanton ausgeschlossen. Mehrwertsteuer gibt es ja keine auf Immobillien, oder?

Grüsse

Jeraldo

 
Der Preis für die Wohnung müsste fix sein, solange du nichts an der Austattung änderst. Wenn natürlich in deiner Wohnung auf deinen Wunsch hin teurere Sachen als der Standard verbaut werden, zahlst du kräfig nach. MwST fällt beim Bauen sehr wohl an. Aber dein preis müsste trotzdem fix sein, nicht noch irgendwo versteckt "plus 8% für MwSt".

Bei Eigentumswohnungen ist der Verkaufspreis in der Regel viel höher als die Erstellungskosten für den Spekulaten, der sie baut und verkauft. Der verdient ja gut damit!

Was kommen kann, sind eher versteckte Kosten. Beispiel: Du kündigst jetzt deine Wohnung auf Einzugstermin, es gibt Verzug, du musst für 1 Monat ins Hotel. Natürlich haftet der Verkaufer im Prinzip für deine Kosten wenn er seinen Termin nicht hält (der hoffentlich im Vertrag steht), aber es kann sein, dass er das nicht freiwillig zahlt, und dann belibst du fast sicher auf etwas Kosten für den Rechtsfall sitzen. Und vorstrecken musst du es sowieso, das Hotel wird nicht warten, bis Herr Spekulant vom Gericht verknurrt wurde, zu zahlen...

Bur so ein Beispiel, da kann man sich noch Vieles denken!

 

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