Mehrkosten Zahlungstermin

atom75

Mitglied
Hallo Zusammen,

Brauchen Rat. Wir haben eine neue Eigentumswohnung gekauft. Wir haben gegenüber der Basisausführung einpaar Änderungen gewünscht. Andere Keramikbodenplatten und noch mehr Einbauschränke. Diese Mehrauwände wurden schon erstellt. Die Rechnungen für die Mehraufwände haben wir schon erhalten Dezember 2007. Der Zügeltermin ist auf Ende Februar 2008 festgelegt worden. Müssen wir die Rechnungen für die Mehraufwände schon 100% jetzt bezahlen, obschon wir die ausgeführten Arbeiten noch nicht gesehen haben? Evt. Gesetzlicher Artikel? Die Bodenplatten z.B. sind noch mit Kartonpapier abgedeckt. Wir haben nur das Gefühl: Sollten während den Arbeiten Fehler passiert sein und die Unternehmer haben das Geld von uns schon erhalten, sich nicht mehr für uns Interessieren und mit Garantiearbeiten klemmen.

Gruss

Atom75

 
Salü

Wir sind erst am Anfang unseres Baus, aber in jedem Devis steht, dass vorerst nur bis zu 90% der Kosten bezahlt wird bis Vollendung der Arbeiten und dann mit der Schlussabrechnung eine Bankgarantie über mind. 10% des Vertragswertes beigelegt werden muss, ansonsten wird ein Barrückbehalt von 10% behalten. Somit hat man was in der Hand wenn was nicht gut gelaufen ist. Wie das bei euch ist, weiss ich nicht, aber ich würde sowas in der Art anstreben.

 
Danke für die Antwort.

In der Offerte für die Mehrkosten steht nichts über die Zahlungsmodalitäten. Nur Zahlbar innert 30Tage.

 
Sagt unser Bauleiter auch: 10% Garantierückbehalt kannste machen - wenn dir dann aber ein Garantieschein gegeben wird, musst du sie trotzdem zahlen.

Wir haben halt nicht viel davon gebrauch gemacht, weil wir bei schneller Zahlung Rabatte ausgehandelt hatten und so ein paar Prozente machen bei den grossen Beträgen schon mal was aus.

 
Danke für die Antwort.

In der Offerte für die Mehrkosten steht nichts über die Zahlungsmodalitäten. Nur Zahlbar innert 30Tage.
Nach SIA 118

-30% bei Vertragsabschluss

-30% bei Lieferung auf die Baustelle oder vereibarter

Lieferbereitschaft

-30% nach Montage

-10% nach erhalt der Bank-oder Versicherungsgarantie

Geltungsbereich über 20000.-Fr.

Unternehmer muss Akontorechnungen stellen.

Zahlungsfrist nach Prüfung der Rechnung 30 Tg.

Wir werden in unseren Devis 60 tg. vereinbaren.

Würde mal im OR nachschlagen.

Bin jedoch der Meinung, dass das ein Geschäft "zug um zug" ist.

Das heisst: Zuerst die Lieferung und den Einbau, dann die Zahlung.

Jedoch ohne Bankgarantie.

Garantie jedoch 2 resp. 5 Jahre.

 
Danke für die aufschlussreichen Antworten.

franzmoni, kannst du mir sagen um welchen SIA 118 Artikel es sich handelt, rein Informell? Die Anwort von susu ist welche die wir anstreben werden, damit wir noch eine kleine Sicherheit haben.

 

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