Mehrwertabgabe Thurgau

Garet0290

Member
12. März 2018
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Guten Tag zusammen

Wir sind in der glücklichen Situation, auf einem Grundstück welches uns meine Schwiegereltern vererben bauen zu dürfen. Nachdem sämtliche Verträge vorbereitet wurden und wir schon einen Vertrag für das Vorprojekt unterzeichnet hatten, hat uns das Grundbuchamt nebenbei mitgeteilt, dass eventuell noch eine sogenannte Mehrwertabgabe anfallen würde.

Siehe Link:

https://steuerverwaltung.tg.ch/grundeigentum/mehrwertabgabe.html/2917

Nun bin ich mir unsicher, ob diese Abgabe bei uns wirklich anfällt. Denn unser Grundstück wurde von einer grossen Parzelle, welche aus Landwirtschaftszone und Bauzone bestand abparzelliert. Heisst, der Teil der ursprünglichen Parzelle, welcher sich in der Bauzone befand, wurde von dem Teil, welcher sich in der Landwirtschaftszone befand abgetrennt. Nun gibt es 2 Grundstücke. Das nun entstandene Baugrundstück befand sich jedoch schon vor dieser Aufteilung in der Bauzone und wurde auch vor dem Einführung dieser Abgabe 2012 in die Bauzone eingeteilt. Es wurde also nie etwas umgezont. Kennt sich jemand mit dieser Abgabe aus? Kommt diese Abgabe trotzdem zum tragen?

Besten Dank für eure Hilfe.

Gruss Garet

 
Wir haben genau den selben Fall zur Zeit bei uns im Kanton SG laufen.

Bei uns fällt die Mehrwertabgabe nicht an weil eine Schenkung (Vererbung) die Frist aufschiebt. Erst wenn wir dieses Land aus unserer Familie verkaufen würden, fällt die Mehrwertabgabe an.

Evt habt ihr im Kanton TG auch so eine Aufschiebung?

Und wenn die Umzonung definitiv vor Inkrafttreten der Mehrwertabgabe stattgefunden hat (Datum Eintrag im Grundbuchamt) dann sollte die Mehrwertabgabe nicht anfallen.

Viel Glück

 
Vielen Dank für eure Antworten. Bin froh, dass Ihr das auch so seht. Hoffe dem ist auch so. Wenn nicht, sind wir ganz schön am A.....

Eine Aufschiebung ist bei einer Handänderung nicht möglich. Aber evtl. gibt es da auch einen Passus bei Vererbung....

 
Darf ich fragen, warum ihr beim Grundbuchamt nicht rückgefragt habt, wie sie auf die Mehrwertabgabe kommen? Die müsste ja eigentlich am besten wissen, wann euer Grundstück eingezont wurde...

Bezüglich Vererbung bzw. Schenkung scheint nichts vorgesehen, denn fällig wird die Mehrwertabgabe auch dann, wenn ein Bauprojekt bewilligt wird:

PBG Kanton Thurgau
§65
2 (...) Die Abgabe wird bei Handänderung oder mit Rechtskraft des Erschliessungsprojekts oder mit Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Die Gemeindebehörde teilt der Steuerbehörde diesen Zeitpunkt mit.


Ich würde mich mit deiner Frage direkt an dein zuständiges Steueramt oder an die Baubehörde, welche das Bauprojekt dem Steueramt melden müsste, wenden.

 
War leider nicht selbst beim Grundbuchamt. Das waren meine Schwiegereltern. Jedoch war sich auch der zuständige Sachbearbeiter nicht sicher wie sich das verhält. Er stellt noch weitere Abklärungen an. Scheint auch im Thurgau keine alltägliche Situation zu sein.... werden uns vorab noch an eine Steuerberaterin wenden.

Wollte einfach mal vorab sondieren wie die Erfahrungen diesbezüglich im Forum aussehen.

 
werden uns vorab noch an eine Steuerberaterin wenden.
Das empfiehlt sich sicher. 
Obwohl es eigentlich keine Hexerei ist: Wurde das Grundstück vor 2016 eingezont, fällt es nicht unter die Mehrwertabgabe; eine Rückwirkung wäre mir nicht bekannt.
Meine Erfahrung mit dem TG-Steueramt: Im Zweifelsfall lassen sie Rekurrenten gerne bis vor Bundesgericht gehen, damit sie für zukünftige Fälle einen griffigen Entscheid in der Hand haben ?

 
Bei der Einzonung hätte eine Festsetzugsverfügung erlassen worden sein, die jetzt aufgrund des Erbgangs fällig wird. Ohne Unzonung gibt es allerdings auch keinen Mehrwert, der einzuziehen wäre.

Ich habe dazu einmal etwas veröffentlicht, falls es jemanden interessiert (betrifft den Kt. AG): http://www.pfisterer.ch/jwa/VFS-DFA-1538773-Michael_Fretz_Die_Mehrwertabgabe_im_Kanton_Aargau_27.11.2016.pdf

Beste Grüsse


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Danke dir. wie erwähnt muss die Umzonung schon vor der Einführung der Mehrwertabgabe vollzogen worden sein. Bin jetzt mal vorsichtig optimistisch.

 

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