Mehrwertsteuer auf GU Honorar + Mehrkosten

caramelita

New member
23. Sep. 2015
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Hallo zusammen,

Ich habe soeben die Mehrkosten Abrechnung unseres GUs erhalten und habe festgestellt, dass er 8% Mehrwertsteuer auf das Total (also Mehrkosten plus sein 15% Honorar) verrechnet!!!

Ist das wirklich legal? Das würde bedeuten, dass wir doppelt Mehrwertsteuer bezahlen (!!), bei allen Offerten (Küche, Sanitär etc.) sind nämlich 8% Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Meiner Meinung nach sollte die Mehrwertsteuer nur auf den Betrag des 15% Honorars basieren. Bspw: Küche Mehrkosten 10'000 inkl. MwSt.; GU Honorar 1'500, 8% MwSt. auf 1500 = Total  11'620 (und nicht 12'420!).

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe :)

Caramelita

 
Laufen die Rechnungen direkt auf euch? Dann hättest du recht.

Da es aber ein GU ist werden vermutlich die Handwerker direkt mit diesem Abrechnen, wovon du nichts mit bekommst. Dann ist es korrekt, dass auf diese Leistungen nochmal MwSt entfällt. Im übrigen auch dann, wenn es Mehrwertsteuerfreie oder reduzierte Umsätze waren.

Müsste Artikel 24 MWSTG sein.

 
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Vielen Dank Stefan für die schnelle Antwort.

Stimmt, die Offerten sind auf den GU ausgestellt, wir werden lediglich als Käufer vermerkt. Ich weiss es spielt keine Rolle wie ich dies sehe, aber ich finde das cheibe frech, nicht?

Das heisst ja schlussendlich, dass das GU Honorar nicht 15% beträgt sondern effektiv 20% beträgt  :mad:  

 
Nein, denn die MWST muss der GU nach Bern abliefern und hat selber nichts davon.

Bern kassiert in einem solchen Fall doppelt. Das find ich auch nicht wirklich fair steht aber im Gesetz und lässt sich auf die Schnelle nicht ändern.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei uns wurden die Mehrpreise der Lieferanten (z.B. Küche, Sanitär) jeweils OHNE MwSt. auf der Abrechnung ausgewiesen.

Auf diesen Mehrpreis kam dann zuerst das GU Honorar (bei uns 15%) drauf, dies ergab eine neue Zwischensumme.

Auf diese Summe wird danach die 8% MwSt. drauf gerechnet.

Dies ist auch die einzige korrekte Art und Weise.

Mehrpreis exkl. MwSt.: 10'000.-

Mehrpreis inkl. MwSt.: 800.-

Total Mehrpreis inkl. MwSt. 10'800.-

--> der GU bezahlt nun dem Küchenbauer oder wer auch immer, diese 10'800.-, durch diese Zahlung hat er nun in Bern ein "MwSt Guthaben" von 800.-

Die Berechnung für die Mehrkosten an dich, müssten dann folgende sein:

- Mehrpreis exkl. MwSt.: 10'000.-

- GU Zuschlag 15%.: 1'500.-

- Total Mehrpreis exkl. MwSt: 11'500.-

- MwSt Zuschlag 8% von 11'500.- : 920.-

Total Mehrkosten, inkl. GU-Zuschlag und MwSt. an dich, 12'420.-

Davon muss der GU nun 920.- (die an dich verrechnete MwSt.) nach Bern Abliefern. Da er dort jedoch bereits ein "Guthaben" hat, von 800.-, muss er Ende Jahr bei der MwSt. Abrechnung nur noch die "Differenz", sprich 920-800 = 120.- abliefern.

Und jetzt man Merke, diese 120.- sind exakt die MwSt. von dem, was der GU wirklich "daran verdient", nämlich von seinem GU Zuschlag über 1'500.-

Dies natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der, welcher die Rechnung über die Mehrkosten an den GU stellt, ebenfalls MwSt. pflichtig ist. Ist dieser Unternehmer NICHT MwSt. pflichtig, muss/kann/darf er gegenüber dem GU keinen MwSt. ausweisen, dann muss der GU die MwSt. über den gesamten Betrag einfordern. Dies ist jedoch praktisch nur der Fall, bei einem Ein-Mann-Betrieb der dies als Hobby macht, da man in der Schweiz sehr früh MwSt. pflichtig wird.

Als Grundregel gillt für den Unternehmen, man bezahlt nur auf den Betrag MwSt, wo man "Erwirtschaftet", sprich verdient... Sonst würden ja bei Handelsunternehmen jedes mal 8% MwSt. dazu kommen... Man stelle sich das vor, heute wo einfachste Elektronikartikel schon mal 5-10 Zwischenhändler haben, bis sich diese in unseren Händen befinden... ;)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich steh hier vielleicht etwas auf dem Schlauch, aber Endkundenpreise enthalten doch laut Gesetz die MwSt.

Das würde doch bedeuten wenn ich ein Budget habe ist das inkl. Mehrwertsteuer. Gebe ich mehr aus, kommen die 15%, die wenn nichts anderes vermerkt ist, die MwSt. schon drin haben. 

Ich weiss ja das auf dem Bau oft mit sogenannten Nettopreisen, also ohne MwSt. offeriert wird. Aber entweder man rechnet die Mehrwertsteuer am Schluss hinzu oderm an rechnet von Anfang an inkl MwSt. dann ist diese aber beim Architektenhonorar schon eingerechnet und können nicht nochmals verrechnet werden. Aber eine wilde Mischung von beidem geht meiner Meinung nach nicht. 

Gruss Fipsli

 
Bei uns war es mit dem Budget folgendermasen:

- Minus den Budgetbetrag, exkl. MwSt.

- Plus den effektiven Endpreis

- Plus den GU Zuschlag

- Plus den MwSt. Betrag auf die Gesamtsumme (diese Beträg ja aber nur die Differenz zwischen Budgetbetrag und Effektivem Endpreis, sprich auf die Mehrkosten, inkl. GU Zuschlag).

 
sorry für den Doppelpost:

Anbei eine "Sendung mit der Maus", aber sie erklärt perfekt wie das ganze funktioniert... :)



 
Habe mittlerweile mit der ESTV gesprochen und die meinten, dass dies ein privatrechtlicher Fall ist... anscheinend dürfte der GU dies so machen, aber da dies für ihn keinen finanziellen Vorteil mit sich bringt (da der die Differenz von Vorsteuer und MwSt. an den Bund abgeben muss) empfielt das ESTV, dass die Kalkulation anhand dem Beispiel von ChrisL erfolgt...

 
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Liebe caramelita, ChrisL hat das System der MWST perfekt erklärt.
Es ist unwesentlich, ob gewisse Preise inkl. oder exklusive MWST offeriert werden, massgeblich ist die Schlussrechnung und wie da die MWST gehandhabt wird. Und da hat Dir ChrisL ja bereits die Erklärung geliefert, dass der GU (im Beispiel) eigentlich nur CHF 120 draufschlägt, die er wiederum an die ESTV abliefern muss. Er "dürfte" das nicht nur so machen, sondern er muss. 
Weder Dein GU noch irgendein Handwerker haben also einen finanziellen Vorteil, da nirgends doppelte MWST verrechnet wird.

 

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