Hallo Liebe Forumnutzer
wir haben Anfang des Jahres ein Stück Land gekauft, auf dem ein Meteorwasserschacht steht. An dem Schacht ist ein Haus angeschlossen, welches hinter unserem EFH (Rohbau steht schcon) steht. Vom Schacht geht die Leitung ins Neubauquartier.
Der Schacht inkl. Leitungen gehört der Gemeinde. In unserem Grundbuch ist weder der Schacht noch die Leitungen eingetragen. Meines Wissens müsste es unter Dienstbarkeiten ein Durchleitungsrecht eingetragen sein - steht aber nichts drin. Der Notar sagt: Alles was überirdisch steht - muss nicht ins Grundbuch. Also sozusagen gekauft wie gesehen.
Gut dachten wir, stört uns nicht und wir können profitieren indem wir uns auch an dem Meteorwasserschacht anschliessen. Prompt kommt die Gemeinde und sagt: Leitung ist bereits "verstopft" bitte Retentionsanlage mit 4.4m3 einplanen. Auch das haben wir in Kauf genommen. Jetzt haben wir aber das Problem, dass bei dem bestehenden Schacht die Höhe zwischen Einlauf (min -0.55) und Auslauf (fix -0.67) ist zu gering um 4.4 m3 Wasser zu fassen! Wir können Retentionsanlage nur anschliessen wenn das Meteorwasser via Pumpe zum Auslauf gepumpt wird. Es ist ein teure Invention mit wiederkehrende Stromkosten und Wartungskosten. Ich habe die Situation als Skizze angehängt. Oder einen Flachtank extra anfertigen lassen, auch hier hohe Kosten und Frostgefahr im Winter weil zu nah an der Oberfläche.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich das einfach so hinnehmen, das die Gemeinde etwas auf unserem Grund gebaut hat ohne es in den Grundbuch einzutragen. Zudem wurde anscheinend dieser Schacht durch die Gemeinde schlecht geplant/dimensioniert und wir sollen nun für eine Speziallösung zahlen (Pumpe, Flachtankt, etc.).
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht darum wie die Lösung im Endeffekt aussieht - ich will nur wissen ob die Gemeine deren Fehler auf mich einfach so abwälzen darf. Eine Kostenbeteiligung seitens Gemeine wäre für mich schon eine gangbare Lösung.
Was meint ihr?
Grüsse
Hausbauer
wir haben Anfang des Jahres ein Stück Land gekauft, auf dem ein Meteorwasserschacht steht. An dem Schacht ist ein Haus angeschlossen, welches hinter unserem EFH (Rohbau steht schcon) steht. Vom Schacht geht die Leitung ins Neubauquartier.
Der Schacht inkl. Leitungen gehört der Gemeinde. In unserem Grundbuch ist weder der Schacht noch die Leitungen eingetragen. Meines Wissens müsste es unter Dienstbarkeiten ein Durchleitungsrecht eingetragen sein - steht aber nichts drin. Der Notar sagt: Alles was überirdisch steht - muss nicht ins Grundbuch. Also sozusagen gekauft wie gesehen.
Gut dachten wir, stört uns nicht und wir können profitieren indem wir uns auch an dem Meteorwasserschacht anschliessen. Prompt kommt die Gemeinde und sagt: Leitung ist bereits "verstopft" bitte Retentionsanlage mit 4.4m3 einplanen. Auch das haben wir in Kauf genommen. Jetzt haben wir aber das Problem, dass bei dem bestehenden Schacht die Höhe zwischen Einlauf (min -0.55) und Auslauf (fix -0.67) ist zu gering um 4.4 m3 Wasser zu fassen! Wir können Retentionsanlage nur anschliessen wenn das Meteorwasser via Pumpe zum Auslauf gepumpt wird. Es ist ein teure Invention mit wiederkehrende Stromkosten und Wartungskosten. Ich habe die Situation als Skizze angehängt. Oder einen Flachtank extra anfertigen lassen, auch hier hohe Kosten und Frostgefahr im Winter weil zu nah an der Oberfläche.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich das einfach so hinnehmen, das die Gemeinde etwas auf unserem Grund gebaut hat ohne es in den Grundbuch einzutragen. Zudem wurde anscheinend dieser Schacht durch die Gemeinde schlecht geplant/dimensioniert und wir sollen nun für eine Speziallösung zahlen (Pumpe, Flachtankt, etc.).
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht darum wie die Lösung im Endeffekt aussieht - ich will nur wissen ob die Gemeine deren Fehler auf mich einfach so abwälzen darf. Eine Kostenbeteiligung seitens Gemeine wäre für mich schon eine gangbare Lösung.
Was meint ihr?
Grüsse
Hausbauer