Hallo zäme
Ich habe folgendes Problem.
Ich bewohne ein MFH mit 5 Wohnungen im Aargau, ich bin Eigentümer der Attika mit Terrasse zur alleinigen Benutzung. Die Schrauben für die Befestigung der Geländerpfosten für das Glasgeländer in der Attika wurden fälschlicherweise durch die Abdichtung gebohrt.
Der GU ist Konkurs, die Liegenschaft ist 7 Jahre. alt. Nun sickert langsam Feuchtigkeit in das Mauerwerk. Die zwei EG-Wohnungen haben eine hohe Feuchtigkeit im Mauerwerk und auch in der Wohnung.
Angedachte Massnahme:
Geländerpfosten und Glasscheiben demontieren und ein neues Geländer montieren, anderes Befestigungssystem der Pfosten (neu grossflächige Lastplatte am Rand der Terrasse, ohne Bohrungen), best. Bohrlöcher abdichten.
Die Kosten werden nach Wertquote aufgeteilt, jedoch nur u.a. für ein Staketengeländer aus Stahl. Einzelne Eigentümer sind der Meinung, dass die Mehrkosten für ein Glasgeländer durch die Attikabesitzer zu bezahlen sind. Muss nicht die Gleichwertigkeit, den Ursprungszustand wieder herstellen, d.h. wieder ein Glasgelände montieren? Muss ich das akzeptieren?
Kann auch der Architekt und die Montagefirma des Geländerst betrieben werden?
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Verjährungsfristen für verdeckte Mängel?
Ich habe folgendes Problem.
Ich bewohne ein MFH mit 5 Wohnungen im Aargau, ich bin Eigentümer der Attika mit Terrasse zur alleinigen Benutzung. Die Schrauben für die Befestigung der Geländerpfosten für das Glasgeländer in der Attika wurden fälschlicherweise durch die Abdichtung gebohrt.
Der GU ist Konkurs, die Liegenschaft ist 7 Jahre. alt. Nun sickert langsam Feuchtigkeit in das Mauerwerk. Die zwei EG-Wohnungen haben eine hohe Feuchtigkeit im Mauerwerk und auch in der Wohnung.
Angedachte Massnahme:
Geländerpfosten und Glasscheiben demontieren und ein neues Geländer montieren, anderes Befestigungssystem der Pfosten (neu grossflächige Lastplatte am Rand der Terrasse, ohne Bohrungen), best. Bohrlöcher abdichten.
Die Kosten werden nach Wertquote aufgeteilt, jedoch nur u.a. für ein Staketengeländer aus Stahl. Einzelne Eigentümer sind der Meinung, dass die Mehrkosten für ein Glasgeländer durch die Attikabesitzer zu bezahlen sind. Muss nicht die Gleichwertigkeit, den Ursprungszustand wieder herstellen, d.h. wieder ein Glasgelände montieren? Muss ich das akzeptieren?
Kann auch der Architekt und die Montagefirma des Geländerst betrieben werden?
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Verjährungsfristen für verdeckte Mängel?