Mietzinserhöhung für Mieterin

DaNi_83

New member
17. Aug. 2016
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Wir haben vor einem Jahr dieses 2-Familienhaus gekauft und eine Mieterin übernommen. Wir sind der Meinung das Sie für die 4.5 Zi. plus Parkplatz zu wenig Mietzins bezahlt. Mit welcher Begründung können wir den Mietzins erhöhen und woher weiss ich genau welcher Mietzins angepasst wäre und was müsste ich als Begründung angeben?  ....danke

 
Nun soweit ich weiss kannst du die Miete nur erhöhen, wenn der Referenszins ändert.

Wenn du weisst, wieviel Miete zu Beginn des Mietvertrages gezahlt wurde und wie hoch der Referenzsatz damals war kannst du dir ausrechnen ob nun eine Erhöhung oder sogar Reduktion angesagt ist.

Hier noch ein Dokument vom Mieterverband was da ein wenig was zu beschreibt.

https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0ahUKEwiyrr3-v-jOAhWFcRQKHXz8Dr8QFggpMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterverband.ch%2Fdam%2Fjcr%3A6b806fa3-80db-4146-b2e2-5f4d1300c8b9%2Fmv-merkbl-mietzinserhoehung-gruende.pdf&usg=AFQjCNHrDAbNzMPk81tXobdB6Z5fd54mQA&bvm=bv.131286987,d.bGg&cad=rja

Beim Mieterwechsel solltest du dann wieder auf übliches Niveau anheben können.

Allerdings sind auch hier Gesetze in Diskussion, die eine Anhebung bei Mieterwechsel unterbinden will. (Bzw. an Gewissen Lagen schon umgesetzt - bin ich mir nicht ganz sicher)

 
Bei einem Verkauf/Kauf dürfen die Mietzinsen anscheinend neu festgesetzt werden (nach der "absoluten Methode"; also nicht nur bei Änderungen wie Referenzzins usw.).

http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/1

http://www.mietzinsreduktion.ch/mietzinsherabsetzung-im-laufenden-mietverhaeltnis/methoden-zur-mietzinsbestimmung

Bei dir stellt sich nun die Frage ob dies 1 Jahr nach dem Kauf auch noch gilt... Betreffend der Festsetzung würde ich mich wohl an möglichst vergleichbare Mietwohnungen halten, falls dies nicht möglich ist würde ich mal bei der Gemeinde resp. einem Experten (Immobilienverwaltung, Hauseigentümerverband) nachfragen.

Aber um ehrlich zu sein, würde ich an deiner Stelle zuerst mal mit der Mieterin sprechen, falls die Miete wirklich deutlich unter vergleichbaren Ortsüblichen Mietzinsen liegt, vielleicht kann man sich ja auf ein "Zwischending" einigen...

 
Ich würde mich beim Hauseigentümerverband erkundigen. Die bieten auch entsprechende Kurse für Vermieter an.

Ist nicht ganz einfach durch diesen Vorschriftendschungel zu blicken. Nach dem richtigen Mietzins gehts ja gleich weiter mit der Nebenkostenabrechnung.

Ein kleiner Formfehler und dir geht unter Umständen viel Geld das dir zusteht durch die Lappen.

Gruss

Fipsli

 

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