Minderwertige Umfärbung der Holzfassade während der Bauphase

Deckard

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19. Dez. 2015
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Hallo Zusammen,

kurz vor Abschluss der Bauphase von unserem zukünftigen  Reiheneinfamilienhaus (REFH) wurde der anthrazitfarbene Designton der hinterlüfteten Holzfassade bei einer Kontrolle durch die Baukommission der Gemeinde gerügt. Entgegen dem Gestaltungsplan enthielt der Farbton mehr als 40% Schwarzanteil und offenbar hatte es der GU versäumt, sich das Farbkonzept für die gesamte Überbauung genehmigen zu lassen, um eine Farbe mit mehr als 40% Schwarzanteil verwenden zu dürfen.

 

Zum  Zeitpunkt der Rüge war der gesamte Block von 4 REFH bereits komplett verschalt mit werkseitig lasiertem Schweizer Lärchenholz, das aufgrund der gewählten Lasur (vermutlich „PerlColor“) für eine besonders hohe Langlebigkeit der Holzfassade sorgen sollte.

 

Im November wurde sodann bei nasskaltem Wetter die Holzfassade mittels Trockeneisstrahltechnik von der zu dunklen Farbe befreit, wobei leider auch die weicheren Holzbestandteile von der Oberfläche mitabgelöst wurden. Die Holzoberfläche war von nun an nicht mehr glatt und homogen, sondern rau und durch die deutlich dunkleren Astlöcher scheckig. Bei nasskaltem Wetter ging es dann mit dem ungleichmässig ausgeführten Auftragen (Pinseln) der neuen Farbe auf die ungereinigte und nicht weiter vorbereitete Fassade weiter.

 

Nach dem Abschluss dieser Arbeiten kann man über den neuen Farbton verschiedener Meinung sein, aber die Rauheit der Fassade und das fleckige Aussehen sind objektiv vorhanden und selbst ein einfaches Gartenhäuschen scheint von höherer Qualität zu sein. Als unmittelbare Vergleichsmöglichkeit bietet sich der benachbarte Block von 7 weiteren REFH an, der durch den späteren Baubeginn von Anfang an mit dem richtigen, werkseitig lasierten Farbton verschalt werden konnte.

 

Wir befürchten nun, dass uns die misshandelte Holzfassade frühzeitige Rennovationskosten bald nach der 5 jährigen Baugarantiezeit bescheren wird. Eine Abweichung vom nicht so detaillierten Baubeschrieb können wir in Bezug auf die Umfärbungsaktion nicht eindeutig feststellen und auch der vertraglich vereinbarte Einzugstermin am 1. Februar kann wahrscheinlich vom GU eingehalten werden.

 

Da uns Bauabnahme und Eigentumsübertragung im Januar bevorstehen, fragen wir uns nun, ob wir die Misshandlung unserer zukünftigen Holzfassade einfach hinnehmen müssen oder welche Aktionen nun angeraten sind.

 

Danke für eure Tipps.

Gruss

Deckard

Fassade 121215.JPG

 
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