Minergie P Dämmung

Andrea1001

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17. Okt. 2015
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Hallo zusammen

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir stehen kurz vor Vertragsabschluss für die Miete eines Minergie P Hauses.

Nachdem wir unsere Anmeldung für das Haus abgeschickt haben, schickte uns die Verwaltung die Verträge zu, mit einigen

Zusätzen, die uns doch sehr verirren. Gemäss Vermieter darf man in einem Minergie P Haus keine Löcher in die Wände bohren (um

beispielsweise Bilder oder einen Spiegel aufzuhängen, oder auch einen Fernseher) da ansonsten die Dämmung des Hauses verletzt werden

könnte. Für allfällige Schäden würden wir haftbar gemacht werden. Stimmt das so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand ein Minergie P Haus bauen würde, wenn er danach nicht mal ein

einfaches Bild an die Wand hängen kann. Das Ganze wirkt auf mich sehr suspekt.

Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten.

Liebe Grüsse

Andrea

 
Aufpassen muss man tatsächlich und es gibt auch gewisse Einschränkungen. Es gibt aber in (fast) jedem Fall eine fachgerechte Lösung. Wenn du uns den Aufbau der Aussenwände (es sind wohl nur diese betroffen, allenfalls im Keller auch Innenwände) mitteilst, dann kann dir hier auch jemand sagen, mit welcher Technik etwas aufgehängt werden kann.

Was der Vermieter zurecht verhindern will, ist, dass jemand ohne zu wissen was er tut kreuz und quer in den Wänden herum bohrt und dann auch noch wärmeleitende Schrauben und Hacken in die Wände dreht.

 
Hallo Andrea

Grundsätzlich kann man natürlich auch in einem MINERGIE-P Objekt, bzw. in der Wohnung innerhalb, Bilder an die Wand montieren. Die Dämmung wird auch nicht durch einen Nagel, oder eine Schraube verletzt....  wohl aber kann eine Dampfbremse beschädigt werden. Nach der Beschreibung wird es sich daher vermutlich um eine Holzkonstruktion handeln. Bei einem Massivbau mit äusserer Wärmedämmung wäre dies ohnehin kein Problem.

Ich wüsste aber nicht, dass irgend ein Planer ein Holzhaus konstruiert in dem es nicht eine entspr. Installationsebene gäbe. Darin kann man natürlich auch Leitungen verlegen oder eben Schrauben eindrehen ohne dass diese (passende Länge vorausgesetzt!!) in den Bereich der Dampfbremse kämen.

Du müsstest also klären, wie der Wandaufbau genau aussehen würde.... aber vermutlich wird dies dem Vermieter egal sein, er wird, evtl. auch aus Unwissenheit, auf diesen Punkt bestehen.

 
Guten Tag

Erstmal herzlichen Dank für Ihre sehr professionelle Antworten!!! Sie haben mir damit sehr geholfen.

Was mich an der ganzen Sache einfach verunsichert hat war, dass bei der Besichtigung mit keinem Wort erwähnt wurde,

dass Bilder etc. nicht aufgehängt werden können. Erst als wir den Vertrag erhalten habe, stand da dieser Zusatz.

Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende

Andrea

 
Was mich an der ganzen Sache einfach verunsichert hat war, dass bei der Besichtigung mit keinem Wort erwähnt wurde,
Hallo Andrea

Das wundert mich persönlich eigentlich nicht, denn dann wäre das Gespräch und Interesse an der Wohnung binnen weniger Minuten erloschen. Wer will schon solch eine Wohnung ggf. teuer mieten? So schlau ist auch ein Vermieter/Makler um dies nicht direkt anzusprechen.

 
Hallo Pfälzer

Da wirst du wohl recht haben. Das Problem liegt nur darin, dass wir eine Anmeldung gemacht haben ohne dieses Wissen.

Wenn wir jetzt vom Vertrag zurücktreten, müssen wir wegen der gemachten Anmeldung CHF 100.- an den Makler zahlen, was ich

ehrlich gesagt eine "Sauerei" finde. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir uns gar nie beworben... Freue mich schon auf

die Diskussionen mit der Maklerin...

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und nochmals herzlichen Dank!

Liebe Grüsse

Andrea

 
Hallo Andrea

Da würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen...  wenn es eine Maklerin war, die Dir/Euch die Wohnung zeigte, also ein "Profi" (gut, da gibt es auch einige blinde Hühner darunter /emoticons/default_smile.png ), dann hat sie dies "wohl in arglistiger Absicht" verschwiegen! Denn "das" ist schon wichtig für eine Entscheidung eines Mieters, denn er könnte ja eine schöne Kunstsammlung haben und nun diese Bilder nicht mehr aufhängen können. Die Maklerin wusste genau was später im Mietvertrag als Vorgabe/Auflage stehen wird!

Daher würde ich ihr per Einschreiben die Reservierung wegen arglistiger Täuschung kündigen und jegliche Gebühr ablehnen.

 
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Hallo Pfälzer

Besten Dank für den Tipp!!!! Werde das so machen!

Herzlichen Dank für alles und ein schönes Wochenende

Liebe Grüsse

Andrea

 
Hallo Andrea

Bitteschön.... ist doch schön wenn wir so schnell helfen konnten.

Auch Dir noch ein schönes Wochenende und viel Erfolg.... und bei der nächsten Wohnungssuche bist Du nun mit evtl. Fragen schon im Vorteil /emoticons/default_smile.png

 
Liebe Andrea

wie Pfälzer richtig schreibt, dürfte es sich hier um eine Ente handeln. Bei Holzbauten werden bei den Aussenwänden die Dampfsperren erst hinter den Elektroinstallationen angebracht. Zumindest 4cm Tiefe dürfte also problemlos für Befestigungen genutzt werden. Aber eben, da hat wieder einmal eine Hausfrau gemeint, dass sie ja auch Immobilien verkaufen kann....

Schönen Abend, Urs

 
Ich würde das Gespräch suchen und mal fragen, wie es denn um die Innenwände bestellt ist? Darf da auch nichts gebohrt werden? Anschliessend versuchen den Vertrag abzuändern: einen Plan verlangen, wo ihr mit was für Befestigungen etwas montieren dürft. Die wollen die Baute irgendwann auch vermieten und niemand will kahle Wände haben, also sollen sie den Ehrenwerten bewegen.

Das mit den 100.- war übrigens in den vergangenen Wochen mal im Kassensturz und die betroffenen Personen konnten keine Arglist geltend machen, sondern haben sich einfach bei mehreren Whg beworben, um auch ja eine zu kriegen.

 

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