Wir stehen vor dem Kauf eines schlüsselfertigen EFH mit Komfortlüftung und Minergie-P Zertifizierung.
Im UG ist ein Büro/Gästezimmer geplant, wobei der Keller gemäss GU nicht zum Zertifizierungsperimeter gezählt wird.
Das UG wird nicht eingerechnet, weil sonst offenbar die Zertifizierungswerte nicht erreicht würden. Der GU will den Keller im Vertrag/LB nicht als Wohnkeller aufführen, obwohl es als 5 1/2 Zimmer (also inkl. Zimmer im UG) ausgeschrieben war und das Gästezimmer ein normales Fenster besitzt - da Hanglage, gibt es nicht nur ein Lichtschacht.
Das Zimmmer dürfe auch erst nach Bezug ausgebaut werden (Bodenbelag, Wandanstrich) und wird mit Rohwänden abgenommen.
Der Keller wird gedämmt (Aussenwand und Kellerboden) und die Lüftung wird bis in den Keller gezogen. Auch betreffend Nutzziffer besteht kein Problem.
Der GU hat offenbar nur ein Problem mit der Zertifizierung, da diese gefährdet sei, wenn das UG-Zimmer bewohnt werde. Damit verbunden sind 25K Payback der bereits in unserem fixpreis eingerechnet ist.
Wir haben nun aber verlangt, dass irgendwie im Vertrag festgehalten werden muss, dass wir das Zimmer später als Büro nutzen können und Bodenbelag etc einsetzen können.
Hat hier jemand erfahrung, ob das Vorgehen a) funktioniert, und /emoticons/default_cool.png wie wir uns als Bauherren absichern können?
Danke!
Gemäss
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Im UG ist ein Büro/Gästezimmer geplant, wobei der Keller gemäss GU nicht zum Zertifizierungsperimeter gezählt wird.
Das UG wird nicht eingerechnet, weil sonst offenbar die Zertifizierungswerte nicht erreicht würden. Der GU will den Keller im Vertrag/LB nicht als Wohnkeller aufführen, obwohl es als 5 1/2 Zimmer (also inkl. Zimmer im UG) ausgeschrieben war und das Gästezimmer ein normales Fenster besitzt - da Hanglage, gibt es nicht nur ein Lichtschacht.
Das Zimmmer dürfe auch erst nach Bezug ausgebaut werden (Bodenbelag, Wandanstrich) und wird mit Rohwänden abgenommen.
Der Keller wird gedämmt (Aussenwand und Kellerboden) und die Lüftung wird bis in den Keller gezogen. Auch betreffend Nutzziffer besteht kein Problem.
Der GU hat offenbar nur ein Problem mit der Zertifizierung, da diese gefährdet sei, wenn das UG-Zimmer bewohnt werde. Damit verbunden sind 25K Payback der bereits in unserem fixpreis eingerechnet ist.
Wir haben nun aber verlangt, dass irgendwie im Vertrag festgehalten werden muss, dass wir das Zimmer später als Büro nutzen können und Bodenbelag etc einsetzen können.
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