Minimaler Grenzabstand zwischen 2 Gebäuden nach Brandschutz

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31. Okt. 2010
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Liebe Forumleser

Ich habe ein Frage zu den minimalen Grenzabständen.

Die normalen Grenzabstände in unserer Gemeinde sind uns bekannt. Auch die Grenzabstände für Klein- und Anbauten kenne Ich. Wir sind jetzt mit dem Nachbargrundstück in Verhandlung ein Näherbaurecht zu erwirken. Meine Frage ist was ist der minimale Grenzabstand für 2 Gebäude (bewohnte Räume) ohne, dass dabei die Brandschutzbestimmungen des Kantons verletzt werden?

Wohnort ist Kt. Aargau.

 
Hallo nice

Ich bin da nicht der Profi, aber so wie ichs im Kt SO verstanden habe, ist der minimale Gebäudeabstand gleich der Summe der Grenzabstände der beiden Gebäude.

Das Problem lässt sich über eine Verbindung der Gebâude lösen (Carport oder ähnliches), dann müsste allerdings ein gegenseitiges Grenzbaurecht eingetragen werden.

Ich gehe mal davon aus, dass das auch im Kt AG so praktiziert wird.

Gruss gulx

 

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