Liebe Forumleser
Ich habe ein Frage zu den minimalen Grenzabständen.
Die normalen Grenzabstände in unserer Gemeinde sind uns bekannt. Auch die Grenzabstände für Klein- und Anbauten kenne Ich. Wir sind jetzt mit dem Nachbargrundstück in Verhandlung ein Näherbaurecht zu erwirken. Meine Frage ist was ist der minimale Grenzabstand für 2 Gebäude (bewohnte Räume) ohne, dass dabei die Brandschutzbestimmungen des Kantons verletzt werden?
Wohnort ist Kt. Aargau.
Ich habe ein Frage zu den minimalen Grenzabständen.
Die normalen Grenzabstände in unserer Gemeinde sind uns bekannt. Auch die Grenzabstände für Klein- und Anbauten kenne Ich. Wir sind jetzt mit dem Nachbargrundstück in Verhandlung ein Näherbaurecht zu erwirken. Meine Frage ist was ist der minimale Grenzabstand für 2 Gebäude (bewohnte Räume) ohne, dass dabei die Brandschutzbestimmungen des Kantons verletzt werden?
Wohnort ist Kt. Aargau.