Mistmulde / Anhänger an Grundstücksgrenze

mhaus

Mitglied
15. Okt. 2010
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Unser Nachbar hat seinen Anhänger mit Pferdemist direkt an die Grundstücksgrenze gestellt.

Der Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe unseres Hauseinganges.

Dementsprechend gibt es eine starke Geruchsbelästigung und auch massenhaft Fliegen.

Beim Bauamt der Gemeinde meinten Sie dass er keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten muss.

Weis jemand wie es mit der Geruchsbelästigung und dem Ungeziefer aussieht?

An wen könnte man sich da wenden bzw. wo kann man dazu mehr Informationen erhalten?

 
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An wen könnte man sich da wenden ...?
hallo,

erstmal an den Nachbarn.

Wieso hat er überhaupt einen Hänger mit Mist? Evtl temporär, weil er jetzt die Rosen düngen will? Oder ist das ein Landwirt? Oder hat er ihn nur deswegen, um dich zu ärgern?

gruss

 
Hallo,

mit dem Nachbarn habe ich schon einige male gesprochen, aber der sieht das nicht ein weil er den Mist auch soweit wie möglich von seinem Haus entfernt haben will.

Es ist Pferdemist weil er auf der anderen Seite seines Grundstücks, einen Pferdestall mit 2 Pferden hat. Das stört mich auch nicht, nur der Mist vor meinem Hauseingang.

Der Nachbar ist pensioniert und hält die Pferde als Hobby mitten in der Wohnzone.

 
Und wieso sollst du es ertragen, er aber nicht, wo ja er die Tiere haben will?

Evtl. hilft ja schon eine Überdachung mit Seitenwänden, wo er den Karren heineistellen kann.

 
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Evtl. hilft ja schon eine Überdachung mit Seitenwänden, wo er den Karren heineistellen kann.
Das hilft sicher. Allein schon, weil es dafür direkt an der Grenze keine Baubewilligung geben dürfte und der Mist somit von der Grenze wegkommt.

Ansonsten ist das ein schwieriges Thema.

Ein Nachbar hat regelmässig Holz/Sperrholz und ähnliches verbrannt. Hat jedenfalls heftig gequalmt. Damit es bei ihm nicht so stinkt war die Feuerstelle in der hintersten Ecke seines Grundstückes. Und damit ganz in der Nähe von anderen Hauseingängen. War dem auch egal, was man gesagt hat....

Zum Glück sind die jetzt weggezogen.

Gruss

 
Ich bin nicht bereit das zu ertragen, darum habe ich es mit mehreren Gesprächen versucht. Leider erfolglos.

Ich bin nun auf der Suche nach irgendeiner rechtlichen Grundlage mit der ich ihn zur Beseitigung des Anhängers bewegen könnte.

 
Glaube nicht, dass du eine rechtliche Handhabe hast.

Und selbst wenn: Was bringt's?

Dann kriegt er eine Aufforderung diesen zu entfernen. Was machst du dann wenn er es nicht macht? Er kann sich ja auch schlichtwegs weigern.

Selbst wenn er per Gerichtsbeschluss aufgefordert wird diesen zu entfernen kann er ihn ja einfach stehen lassen.

Oder er entfernt diesen kurzfristig nur um ihn ein paar Wochen später wieder hin zu stellen...

Oder er möchte es euch dann heimzahlen und verteilt den Pferdemist and der Grundstücksgrenze.

Habe im Fernsehen einen Beitrag gesehen bei dem ging's im Wesentlichen ums gleiche:

Bauer hat Mist direkt an der Grenze gelagert. Da half alles nichts. Selbst als sich das Fernsehen eingeschaltet hatte.

Wie hat's geendet: Bauer blieb, Eigentümer zogen weg.

Die einzige Möglichkeit wäre zu erreichen, dass Pferdehaltung in eurer Zone verboten wird.

Oder ihr macht eine hohe Mauer an eure Grenze um den Duft fernzuhalten.

Gruss,

Thomas

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für mich hört sich das auch so an, als wenn es schon vor dem Mist zu "Streiterein" gekommen ist und der Nachbar Euch jetzt mal zeigen will, dass man ihn nicht ärgern sollte.

Ich habe mal von einer ähnlichen Geschichte bei uns im Ort gehört. Da waren sich auch 2 Nachbarn nicht grün und der eine hat seinen Pferdemist dann in der Nähe der Terrasse abgelagert. Anscheinend darf er den dort sogar 3 Monate lagern, ohne dass es eine Handhabe dagegen gibt. Wenn er den Haufen dann um einen Meter versetzt, wird das wie ein Neuer gewertet.

Also sollte man zuerst mal versuchen, sich in einem vernünftigen Ton auf ein Gespräch einzulassen und eine Nachbarschaftspflege beginnen. Beiderseitiges Verständnis für die Interessen des Anderen hilft manchmal Wunder

 
Da ein Anhänger zweifellos kein Bauwerk ist, gibt es keine Grenzabstände.

Bleibt noch Art. 684 ZGB, aber es stellt sich die Frage, ob die Lagerung von Mist auf einem Grundstück eine ortsübliche Nutzung sein könnte.

Vermutlich muss man es einfach ertragen. Es gibt schlimmeres.

 
Guten Morgen

Leidiges Thema, aber Mist muss, wenn er nicht auf einer befestigten Betonplatte mit Sammelschacht gelagert wird, abgedeckt werden. Denn es muss verhindert werden, das Mistwasser durch Regenwasser einfach ausgeschwemmt wird. Es gibt zu der Lagerung von Mist bei den meisten Kantonalen Ämter für Umwelt Merkblätter. Also muss dein Nachbar seinen Anhänger mindestens abdecken. Wie ich gesehen habe gibt es in diesen Merkblätter auch teilweise Vorschriften betreff Abstand. Zur einhaltung dieser Vorschriften ist die Gemeinde, bzw. das Amt für Umwelt zuständig.

 
Das ist Landluft und ist gesund.

Besser jedenfalls als wenn jemand sein Auto da repariert und es deswegen ewig nach Öl und Benzin stinkt.

 
Im AG ist es zB so, dass fahrbare Gegenstände wie zB Wohnwagen auch als Kleinbauten gelten, wenn sie länger wie 2 Monate pro Jahr auf dem Grundstück stehen. Und diese müssen dann natürluch die Grenzabstände einhalten und sind bewilligungspflichtig. (Der Grund war glaubs mal ein Halbschlauer, der mal sein Gartenhäuschen auf Räder stellte, um dieses nicht bewilligen zu müssen)

Drum würd ich nicht einfach so sagen, dass man nicht gegen einen Anhänger vorgehen könnte. Aber wie das in deinem Kanton aussieht, da kann dir das Amt oder ein lokaler Anwalt besser weiterhelfen.

 
Ich finde es immer wieder schade, wenn ich sowas höre. Wieso können Nachbarn nicht einfach mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Die meisten sind irgendwie immer nur am eigenen Wohl interessiert.

Ich denke auch, dass du außer ihn nett drum zu bitten nicht viel anderes dagegen unternehmen kannst.

 
Im AG sind Hänger bewilligungspflichtig wenn sie länger als 2 Monate auf dem Grundstück stehen.

Dann muss dein lieber Nachbar einfach alle 8 Wochen kurz spazierenfahren.

 
Im AG sind Hänger bewilligungspflichtig wenn sie länger als 2 Monate auf dem Grundstück stehen.

Dann muss dein lieber Nachbar einfach alle 8 Wochen kurz spazierenfahren.
2 Monate pro Jahr im Total. Umparken zählt nicht als neubeginn der Frist.

 
2 Monate pro Jahr im Total. Umparken zählt nicht als neubeginn der Frist.
es passt zwar nicht ganz zum Problem mit dem netten Nachbarn und dem Mist.

Ich habe nochmals mit dem Wohnwagen nachgeschaut.

Die Bauverordnung vom Kanton AG sagt:

2. einzelne bewohnte Mobilheime und Wohnwagen. Während der Nichtbetriebszeit dürfen Mobilheime, Wohnwagen und Boote auf bestehenden rechtmässigen Abstellflächen ohne zeitliche Beschränkung abgestellt werden. Pflichtparkfelder dürfen nicht benutzt werden.

Hier wird demzufolge unterschieden: Bewohnter wohnwagen: 2 Monate

abgestellter unbewohnter Wohnwagen: unbegrenzt

Dennoch viel Glück mit deinen Mist-Problem. Lass dich nicht ärgern....

 

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