Hallo,
Ich besitze die eine Hälfte eines 2 Stöckers. Altes haus in teilweiser Blockbauweise erbaut wohl ca 1920 bis 30-
Nun habe ich mir in meinem Geschoss ( habe eigenen Eingang usw) alles Ausgebaut und immer nach langem hin und her die Unterschrift des Mitbesitzers erhalten. ( für Dachfenster und Fenster usw.)
Leider ist die Wohnung unter mir seit ca 40 bis 50 Jahren Lehr hat weder Strom noch Kanalisationsanschluss.
Der Keller ist je zur Hälfte aufgeteilt und auch alles alt.
Nun sorge ich mich wirklich um die grundsubstanz.
Auch ist die Untere Wohnung nicht geheizt.
Auch die Aussenfassade ist nur Teilweise verpuzt und es Ragen Tonziegel heraus im Oberen teil des Gemaurtern Hauses ( TeilRenovation um vom Vorbesitzer mit Dacherneureung ca 1990).
Die Besitzer des unteren geschosses wollen absolut nicht verkaufen und weigern sich auch fast immer überhaupt mit mir zu sprechen.
Bis anhin lief alles über den Architekten.
Nun meine Frage.
Kann mann den Miteigentümer Zwingen die Wohnung in einem Zeigemässen zustand zu haben sowie se zu Beheizen da durch die Durchgekühlten Böden ein grosser Wärmeverlust entsteht.
Auch Die Aussenfassade sowie Die Kellermauer müsste wegen fehlenden Verputz und diversen Grösseren Rissen erneuert werden.
Würde mich über eine Antwort von jemanden der sich im schweizer Baurecht auskennt sehr freuen.
Besten Dank
Jacy
Ich besitze die eine Hälfte eines 2 Stöckers. Altes haus in teilweiser Blockbauweise erbaut wohl ca 1920 bis 30-
Nun habe ich mir in meinem Geschoss ( habe eigenen Eingang usw) alles Ausgebaut und immer nach langem hin und her die Unterschrift des Mitbesitzers erhalten. ( für Dachfenster und Fenster usw.)
Leider ist die Wohnung unter mir seit ca 40 bis 50 Jahren Lehr hat weder Strom noch Kanalisationsanschluss.
Der Keller ist je zur Hälfte aufgeteilt und auch alles alt.
Nun sorge ich mich wirklich um die grundsubstanz.
Auch ist die Untere Wohnung nicht geheizt.
Auch die Aussenfassade ist nur Teilweise verpuzt und es Ragen Tonziegel heraus im Oberen teil des Gemaurtern Hauses ( TeilRenovation um vom Vorbesitzer mit Dacherneureung ca 1990).
Die Besitzer des unteren geschosses wollen absolut nicht verkaufen und weigern sich auch fast immer überhaupt mit mir zu sprechen.
Bis anhin lief alles über den Architekten.
Nun meine Frage.
Kann mann den Miteigentümer Zwingen die Wohnung in einem Zeigemässen zustand zu haben sowie se zu Beheizen da durch die Durchgekühlten Böden ein grosser Wärmeverlust entsteht.
Auch Die Aussenfassade sowie Die Kellermauer müsste wegen fehlenden Verputz und diversen Grösseren Rissen erneuert werden.
Würde mich über eine Antwort von jemanden der sich im schweizer Baurecht auskennt sehr freuen.
Besten Dank
Jacy