Eben weil die Bank keine Lust hat auf das Ergebnis eines Rosenkrieges zu warten, ist Solidarhaftung die Regel.
Heisst, die Bank holt das Geld bei dem, wo es leichter zu holen ist und der darf dann das, was der andere schuldig gewesen wäre, bei diesem zurückholen.
Wird die Schuld nicht bedient, kann das Objekt verwertet werden, ein allfälliger Überschuss wird dann einfach in die Streitmasse gehen. Deshalb kann es der Bank auch wurscht sein, falls einer die Unterhaltsbeiträge und der andere seinen Hypozinsanteil nicht bezahlt.
Bei nicht solidarischer Haftung würde ja nur der Eigentumsanteil des säumigen Zahlers verwertet werden können.