Hallo Zusammen,
Wir sind im Besitz eines Terrassenhauses im Stockwerkeigentum einer Ueberbauung mit 5 weiteren Stockwerkeinheiten, Baujahr 1979. Die Nebenkosten werden pauschal zu 1/6 belastet (alle Einheiten sind gleich gross) - d.h. die Heizungskosten werden nicht über einen Zähler pro Einheit nach Verbrauch gerechnet, sondern alles wird einfach durch 6 geteilt. Unsere Heizungskosten sind enorm, da die Aussenhülle der Terrassenhäuser seit 33 Jahren nicht renoviert worden sind.
Wir haben als einzigste Einheit vor 2 Jahren die Fenster zu unseren Lasten erneuert und würden auch gerne eine Fassadenisolation anstreben, da die Wärmedämmung schlecht ist (wird von verschiedenen Spezialisten so bestätigt). Die anderen Parteien haben kein Interesse, irgendetwas für die Wärmedämmung vorzunehmen, um die Heizkosten zu senken (weder durch Erneuerung der Fenster, Haustüren oder einer zusätzlichen Dämmung). Mit diesem Umstand ist natürlich jede Partei gestraft, falls sie Renovationen am Objekt vornimmt, denn sie zahlt einerseits die Investitionen aus eigenen Mitteln und anderseits weiterhin 1/6 der Heizungskosten der nicht renovierten Liegenschaften.
Haben wir irgend ein Recht, die Erneuerung der Fenster/Haustüren der anderen Parteien durchzusetzen? Gem. Lebensdauertabelle HEV betrüge z.B. die Lebensdauer der Fenster 25 Jahre und wäre somit überfällig. Oder dann halt ein Verbrauch-Zähler installieren zu lassen?
Ferner: Wir haben in der Fassade verschiedene Schäden, die ausgebessert werden müssen (Risse). Falls wir nun nur unsere Aussenhülle zu unseren Lasten dämmen würden (die anderen Stockwerkeinheiten wären damit einverstanden) - würden die Ausbesserungen der vorhandenen Schäden ja auch gleich behoben. Wie teilt man da die Kosten auf, was uns für die Erneuerung/Ausbesserung der Fassade vom Erneuerungs-Fonds zusteht? Denn auch die Lebensdauer des Verputzes beträgt zw. 25 - 40 Jahre und wäre ja eigentlich auch ordentlich zu erneuern?
Herzlichen Dank
Roger
Wir sind im Besitz eines Terrassenhauses im Stockwerkeigentum einer Ueberbauung mit 5 weiteren Stockwerkeinheiten, Baujahr 1979. Die Nebenkosten werden pauschal zu 1/6 belastet (alle Einheiten sind gleich gross) - d.h. die Heizungskosten werden nicht über einen Zähler pro Einheit nach Verbrauch gerechnet, sondern alles wird einfach durch 6 geteilt. Unsere Heizungskosten sind enorm, da die Aussenhülle der Terrassenhäuser seit 33 Jahren nicht renoviert worden sind.
Wir haben als einzigste Einheit vor 2 Jahren die Fenster zu unseren Lasten erneuert und würden auch gerne eine Fassadenisolation anstreben, da die Wärmedämmung schlecht ist (wird von verschiedenen Spezialisten so bestätigt). Die anderen Parteien haben kein Interesse, irgendetwas für die Wärmedämmung vorzunehmen, um die Heizkosten zu senken (weder durch Erneuerung der Fenster, Haustüren oder einer zusätzlichen Dämmung). Mit diesem Umstand ist natürlich jede Partei gestraft, falls sie Renovationen am Objekt vornimmt, denn sie zahlt einerseits die Investitionen aus eigenen Mitteln und anderseits weiterhin 1/6 der Heizungskosten der nicht renovierten Liegenschaften.
Haben wir irgend ein Recht, die Erneuerung der Fenster/Haustüren der anderen Parteien durchzusetzen? Gem. Lebensdauertabelle HEV betrüge z.B. die Lebensdauer der Fenster 25 Jahre und wäre somit überfällig. Oder dann halt ein Verbrauch-Zähler installieren zu lassen?
Ferner: Wir haben in der Fassade verschiedene Schäden, die ausgebessert werden müssen (Risse). Falls wir nun nur unsere Aussenhülle zu unseren Lasten dämmen würden (die anderen Stockwerkeinheiten wären damit einverstanden) - würden die Ausbesserungen der vorhandenen Schäden ja auch gleich behoben. Wie teilt man da die Kosten auf, was uns für die Erneuerung/Ausbesserung der Fassade vom Erneuerungs-Fonds zusteht? Denn auch die Lebensdauer des Verputzes beträgt zw. 25 - 40 Jahre und wäre ja eigentlich auch ordentlich zu erneuern?
Herzlichen Dank
Roger