Miteigentum Erneuerungsfonds Bezug für Renovation

Gta32l

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29. Mai 2009
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Hallo Zusammen,

Wir sind im Besitz eines Terrassenhauses im Stockwerkeigentum einer Ueberbauung mit 5 weiteren Stockwerkeinheiten, Baujahr 1979. Die Nebenkosten werden pauschal zu 1/6 belastet (alle Einheiten sind gleich gross) - d.h. die Heizungskosten werden nicht über einen Zähler pro Einheit nach Verbrauch gerechnet, sondern alles wird einfach durch 6 geteilt. Unsere Heizungskosten sind enorm, da die Aussenhülle der Terrassenhäuser seit 33 Jahren nicht renoviert worden sind.

Wir haben als einzigste Einheit vor 2 Jahren die Fenster zu unseren Lasten erneuert und würden auch gerne eine Fassadenisolation anstreben, da die Wärmedämmung schlecht ist (wird von verschiedenen Spezialisten so bestätigt). Die anderen Parteien haben kein Interesse, irgendetwas für die Wärmedämmung vorzunehmen, um die Heizkosten zu senken (weder durch Erneuerung der Fenster, Haustüren oder einer zusätzlichen Dämmung). Mit diesem Umstand ist natürlich jede Partei gestraft, falls sie Renovationen am Objekt vornimmt, denn sie zahlt einerseits die Investitionen aus eigenen Mitteln und anderseits weiterhin 1/6 der Heizungskosten der nicht renovierten Liegenschaften.

Haben wir irgend ein Recht, die Erneuerung der Fenster/Haustüren der anderen Parteien durchzusetzen? Gem. Lebensdauertabelle HEV betrüge z.B. die Lebensdauer der Fenster 25 Jahre und wäre somit überfällig. Oder dann halt ein Verbrauch-Zähler installieren zu lassen?

Ferner: Wir haben in der Fassade verschiedene Schäden, die ausgebessert werden müssen (Risse). Falls wir nun nur unsere Aussenhülle zu unseren Lasten dämmen würden (die anderen Stockwerkeinheiten wären damit einverstanden) - würden die Ausbesserungen der vorhandenen Schäden ja auch gleich behoben. Wie teilt man da die Kosten auf, was uns für die Erneuerung/Ausbesserung der Fassade vom Erneuerungs-Fonds zusteht? Denn auch die Lebensdauer des Verputzes beträgt zw. 25 - 40 Jahre und wäre ja eigentlich auch ordentlich zu erneuern?

Herzlichen Dank

Roger

 
Das ist einer der Nachteile einer Eigentumswohnung ... man haftet solidarisch für die Dummheit der anderen, wenn man überstimmt wird.

Vielleicht hilft die Rechtsabteilung eines Hauseigentümervereins weiter, ob man als Eigentümer in der Minderheit eine offensichtlich anstehende Renovation gegen die Mehrheit durchsetzen kann; denen sollten entsprechende Fälle bekannt sein. Gut wäre, die entsprechenden Gerichtsentscheide mit Begründung genannt zu bekommen, wenn es solche gibt; dort wird auch auf die entsprechenden Gesetze verwiesen.

Möglicherweise kann man auch eine individuelle Berechnung der Kosten durchsetzen mit der Begründung, es verstosse gegen die Gleichbehandlung der Miteigentümer, wenn man wesentlich mehr bezahlen müsse als dem Verbrauch entspreche, und Heizkosten sind ja keine Bagatelle.

Vielleicht hilft es auch schon, die Ersparnis bei den Heizkosten mal auszurechnen und an der nächsten Versammlung vorzustellen.

 
Wir habens abgeklärt, es gibt rechtlich keine Handhabe, Rechtsschutz und HEV haben dies leider so bestätigt. Es könnte sogar sein, dass bei gewissen Schäden die Gebäudeversicherung nicht mehr zahlt, da die Lebensdauer überschritten ist.

Tja wie es leider so ist, werden wir nun zuerst die Heizung erneuern, dank unseren lieben Mitbewohnern, die zwar alle frieren aber nicht einsichtig sind. Alle Überzeugungsarbeit hat nichts gebracht, immerhin wird es einen Heizkostenverteiler geben.

 

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