Miteigentum -> keine Beteiligung an den Nebenkosten

wolfsburg

Mitglied
26. Nov. 2009
18
0
0
hallo zusammen,

erst einmal zu den Fakten:

Meine Frau und ich haben zusammen mit ihrem Bruder ein Haus.

Meine Frau und ich haben jeweils 30% und ihr Bruder 40%

Eigentumsanteile.

Ihr Bruder wohnt in Deutschland.

Er weigert sich seit Jahren sich an den laufenden Kosten wie

Wasser, Liegenschaftssteuer, Gebäudeversicherung zu beteiligen.

In unserem Haus befindet sich eine Wohnung, welche dieser Bruder für

sich beansprucht. Die darin wohnenden Mieter zahlen an ihn die Miete.

Die Gemeinde verrechnet mit uns alle Kosten, auch die Wasserrechnung.

Und da für beide Wohnungen lediglich nur ein Wasserzähler existiert,

zahlen wir das Wasser für seine Mieter mit.

Welche Möglichkeit haben wir, den Bruder in die Pflicht zu nehmen?

kann ich den Mietern einfach das Wasser abdrehen, ohne dass ich dann von seinem

Anwalt vor Gericht gezerrt werde?

Via Einschreiben haben wir ihm sämtliche Kostenaufstellungen mit Friststzung

zukommen lassen, jedoch ohne Erfolg.

Gerichtlich ist es denke ich schwierig und zum anderen würde dies finanziell

vollkommen aus dem Rahmen fallen.

 
ja hallo, da habt Ihr von Anfang an einen Riesenfehler gemacht. Wir bauten als zwei Männer ein Doppel-Single-Haus übrigens das erste Doppel-Single-Haus der Schweiz. Jede Etage hat eine Wohnung, beide sind genau gleich ausgestattet, somit im Geldwert gleich.

Wir haben 3 Wasserzähler, 3 Stromzähler, Warmwasser wird durch die Sonne erzeugt. Also alle Nebenkosten werden pro Wohnung erfasst, somit ist egal wer wie viel verbraucht es geht auf seinen Zähler. Das Haus ist in Minergie mit Zertifikat ausgerichtet. Damit wird in jeder Etage auch die Komfortbelüftung mit einem Einzelgerät gesteuert. Egal ob bewohnt oder länger in den Ferien alles ist peinlich genau aufgezeichnet.

Hättet Ihr an ein Stockwerkeigentum gedacht, wäre es einfacher einen Mitbewohner zur Kasse zu bitten. 60 zu 40 % finde ich persönlich sowieso ein ungüstiges Verhältnis, 50 zu 50 wäre klarer. Wertmässig könnte noch immer eine Differenzierung der beiden Wohnung unterscheiden.

Gebaut wurden die Wohnungen im gleichen Stil und gleichem Material. Ob nachträglich eine Änderung möglich ist kann ich nicht beurteilen, da müsst Ihr einen Juristen zuziehen.

Die 3er Spaltung bei uns ist natürlich nötig durch Stromverbrauch Garage und Wasserpumpe im Regentank, Wasserverbrauch Garten obwohl das Regenwasser im Tank von 4500 Liter aufgefangen wird.

Nochmals geht das mit einem Juristen an. Mieter die mit EUCH nichts am Hut haben brauchen doch keinen Profit. Dieser Bruder scheint ein Schlitzohr zu sein, und IHR beide seit einfach zu Gutmütig.

Ev, wäre mit der Wasserrechnung die durch die Personen im Haus wohnen zu teilen, nur ein Vorschlag. Strom na ja da hat auch das EW einen Fehler gemacht, da seit Ihr über den Tisch gezogen worden. Wohnungen werden IMMER mit eigenem Zähler erfasst, kenne keinen einzigen Fall wo es nicht so ist.

Trotzdem möchte ich in diesem Fall eine Rückantwort, würde mich freuen. Übrigens das Grundbuchamt gibt Euch durch einen Juristen GRATISAUSKUNFT jedoch zeitlich beschränkt, Also geht nur sehr gut Schriftlich vorbereitet da vorbei, sonst gehts bald in's Geplauder über, und die Zeit ist vorbei.

 
Zuletzt bearbeitet:

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.941
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89