Miteigentum Versteigerung der Anteile unter den Miteigentümern

wolfsburg

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26. Nov. 2009
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Meine Frau und ich wohnen in einem Haus, von welchem wir beide jeweils 30%, also 60%besitzen. Die anderen 40% gehören ihrem Bruder. Dieser möchte uns nun auf Grund von familiären Streitigkeiten am liebsten aus dem Haus haben. Ich habe von einer Möglichkeit gehört, dass das Miteigentumsverhältnis aufgehoben und das gesamte Objekt dann unter den Eigentümern versteigert werden kann. Können wir zu einer solchen Versteigerung gezwungen werden?

Der Bruder wohnt selber gar nicht im Haus, sondern in Stuttgart und hat sich seit 12 Jahren so gut wie überhaupt nicht um das Haus gekümmert. Er hat lediglich die Miete der zweiten Wohnung kassiert, sich aber nicht an Wasserkosten, Liegenschaftssteuern, Gebäudeversicherung; ARA-und Brandschutzgebühren oder sonstigem finanziell beteiligt.

 
Lies ZGB Art. 649 .

Die anteilmässigen Kosten muss man halt einklagen - Gerichtsstand dürfte das zuständige Gericht am Ort der Immobile sein.

Das ist das Schöne am Miteigentum, die Eigentümer haften solidarisch und die Geminde packt gewöhnlich den am Wickel, der am einfachsten zu erreichen ist, also den am Ort wohnenden. Der darf dann schauen, wie er von den anderen sein geld wieder bekommt.

Was vorgefallen sein muss, damit eine Klage auf Auflösung des Miteigentums Aussicht auf Erfolg hat, sollte Euch ein Anwalt sagen können.

 

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