hallo zusammen,
ich frage mich seit geraumer zeit, ob es rechtlich haltbar ist, wenn eine gemeinde für die anschlüsse von wasser, strom und fernwärme bestimmte unternehmen vorschreibt. diese handwerker bekommen somit eine monopolstellung und können preise offerieren, die den marktüblichen preis weit überschreiten.
in meinem fall geht es speziell um die fernwärme, die nur durch einen durch die gemeinde bestimmten heizungsbetrieb angeschlossen werden darf. dieser bietet das teuerste rohr an, welches auf dem markt verfügbar ist (BRUGG) und ist dann noch nicht einmal vom rohrhersteller zertifiziert, die rohrverbindungen zu erstellen. somit darf er die Anschlüsse nicht machen und muss diese arbeiten vergeben (an der rohrhersteller).
der verlangte preis ist jenseits von gut und böse. auf meine beschwerde bei der gemeinde wurde mir mitgeteilt, dass ich den preis mit dem handwerker verhandeln muss und sie sich nicht einmischen würden. das wäre problem des bauherren. kann es sein, dass sowas rechtlich okay ist???
grüssle
timmi
habe die suchfunktion schon bemüht, aber nichts gefunden ;-(
kann auch den schreibfehler in der überschrift nicht korrigieren - sorry ;-)
ich frage mich seit geraumer zeit, ob es rechtlich haltbar ist, wenn eine gemeinde für die anschlüsse von wasser, strom und fernwärme bestimmte unternehmen vorschreibt. diese handwerker bekommen somit eine monopolstellung und können preise offerieren, die den marktüblichen preis weit überschreiten.
in meinem fall geht es speziell um die fernwärme, die nur durch einen durch die gemeinde bestimmten heizungsbetrieb angeschlossen werden darf. dieser bietet das teuerste rohr an, welches auf dem markt verfügbar ist (BRUGG) und ist dann noch nicht einmal vom rohrhersteller zertifiziert, die rohrverbindungen zu erstellen. somit darf er die Anschlüsse nicht machen und muss diese arbeiten vergeben (an der rohrhersteller).
der verlangte preis ist jenseits von gut und böse. auf meine beschwerde bei der gemeinde wurde mir mitgeteilt, dass ich den preis mit dem handwerker verhandeln muss und sie sich nicht einmischen würden. das wäre problem des bauherren. kann es sein, dass sowas rechtlich okay ist???
grüssle
timmi
habe die suchfunktion schon bemüht, aber nichts gefunden ;-(
kann auch den schreibfehler in der überschrift nicht korrigieren - sorry ;-)