Monopolstellung von Handwerkern durch Baugenehmigung

Timmi

Mitglied
hallo zusammen,

ich frage mich seit geraumer zeit, ob es rechtlich haltbar ist, wenn eine gemeinde für die anschlüsse von wasser, strom und fernwärme bestimmte unternehmen vorschreibt. diese handwerker bekommen somit eine monopolstellung und können preise offerieren, die den marktüblichen preis weit überschreiten.

in meinem fall geht es speziell um die fernwärme, die nur durch einen durch die gemeinde bestimmten heizungsbetrieb angeschlossen werden darf. dieser bietet das teuerste rohr an, welches auf dem markt verfügbar ist (BRUGG) und ist dann noch nicht einmal vom rohrhersteller zertifiziert, die rohrverbindungen zu erstellen. somit darf er die Anschlüsse nicht machen und muss diese arbeiten vergeben (an der rohrhersteller).

der verlangte preis ist jenseits von gut und böse. auf meine beschwerde bei der gemeinde wurde mir mitgeteilt, dass ich den preis mit dem handwerker verhandeln muss und sie sich nicht einmischen würden. das wäre problem des bauherren. kann es sein, dass sowas rechtlich okay ist???

grüssle

timmi

habe die suchfunktion schon bemüht, aber nichts gefunden ;-(

kann auch den schreibfehler in der überschrift nicht korrigieren - sorry ;-)

 
Hallo Timmi,

möchte den schweizer Teilnehmern nicht vorgreifen, weiß auch nicht ob dies in der Schweiz okay ist, daher nur allgemein.

Bei uns gibt es dies ja auch! Es handelt sich aber nicht um ein Monopol eines Unternehmens sondern vielmehr um Beschlüsse und Vorgaben der Städte umd Kommunen.

Diese haben sich für die einzelnen Handwerker, meist nach jährlichen Ausschreibungen, entschieden und geben sie somit vor.

Hintergrund ist meist die Angst davor, dass jeder Bauherr mit seinen Handwerkern an öffentlichem Eigentum, für "ihn" möglichst preiswert, Arbeiten ausführt. Zum Beispiel Anschluss an Kanal oder Wasser- /Gasnetz im Straßenbereich. Um dort Arbeiten sach-und fachgerecht ausführen zu dürfen, bedarf es einer gewissen fachlichen Qualifikation, die nicht immer alle Firmen besitzen!

Meist führen diese Firmen für die Vertragszeit auch alle Reparaturen oder kleine Erweiterungen für die Stadt/Kommune aus. Insofern werden bei den Jahresausschreibungen schon auch die Kosten für deren Leistungen bewertet, aber dies sind im Verhältnis zu Dir als privaten Bauherrn, die Gelder der Steuerzahler, was die Ratsmitglieder dann auch etwas lockerer sehen.

Diese kurze Erläuterung passt zwar nicht ganz zu dem unglücklichen Fernwärmeunternehmen, aber es zeigt Dir ggf. die Hintergründe solcher Entscheidungen.

Vielleicht meldet sich ja auch Mike noch zu Wort, der ja bei der Gemeinde arbeitet und somit mehr Einblick hat.

Gruß vom Pfälzer

 
hey pfälzer,

die gedanken hatte ich so auch - aber (ich vergass zu erwähnen) nach der fertigstellung des fernwärmeanschlusses muss ich noch ein durch die gemeinde bestimmtes ingenieurbüro benachrichtign, die die arbeiten gegen gebühr natürlich abnimmt. und in dem fall darf man doch wohl davon ausgehen, dass ein meister durchaus in der lage sein sollte arbeiten durchzuführen, die dann ohnehin noch abgenommen werden müssen.

nur mal um euch eine vorstellung zu geben, was die heizungsfirma verlangt:

für vor und rücklauf (jeweils 11 m lang) den anschluss an der strasse (aushubarbeiten und kernbohrung im haus bauseitig!) und je eine absperrarmatur im keller muss ich 6000 CHF auf den tisch legen. die gemeinde verlangt dann nochmals 6150 CHF als anschlussgebühr und was der ingenieur für die prüfung verlangt, ist mir noch nicht verraten worden ;-(

grüssle

timmi

 
Hallo Timmi,

das ist schon eine beachtliche Summe! Aber Du musst hierbei wohl auch noch berücksichtigen, dass der gute Mann noch "Fremdkosten" hatte, schließlich kann er ja die Rohre selbst nicht verschweißen /emoticons/default_ohmy.png !

Nein, Du hast schon Recht. So etwas ist schon sehr ärgerlich, teuer hinzu, auch wenn man bedenkt dass dieses nochmals auf Deine Kosten überprüft werden muss.

Hier sollte man doch annehmen, dass diese Gebühr doch wenigstens bei dem Unernehmen verbleibt oder in der Anschlusspauschalen der Gemeinde enthalten sein sollte.

 
Das gleiche gilt für Kabelanbieter, Stromanbieter usw.

Da kann man wohl nichts machen, die haben ihre Preise.

Zum Glück werden da alle gleich behandelt.

 
Wie von Pfälzer eigentlich schon erklärt, hat das ganze einen einfachen Grund, wieso die Gemeinden vorgeben welche Unternehmen solche Arbeiten ausführen dürfen: Die Gemeinden verlangen die Einhaltung eines gewissen Mindeststandartes. Und entgegen Timmis Meinung muss ich leider aus der Praxis feststellen, dass Du ohne solche "Vorschriften" von gewissen Unternehmern einfach ein kostengünstiges (um nicht zu sagen billiges) Pfuschwerk erhälst. Die Korrektur dessen geht dann wieder über die Allgemeinheit, sprich den Steuerzahler. Und das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.

Allerdings sollten die konsessionierten Handwerker natürlich auch preislich mit Anderen für eine VERGLEICHBARE Ausführung mithalten können.

Noch ein Wort zu den Anschlussgebühren. Diese sind dafür zu bezahlen, dass auf Kosten der Steuerzahler der Anschluss bis vor Dein Grundstück gebracht wird.

 
Ich stimme zu, dass ein Mindeststandart eingehalten werden muss. da möchte ich nicht falsch verstanden werden.

Aber wenn die vorgeschriebene Firma die Arbeiten selbst gar nicht ausführen kann, finde ich es ziemlich vermessen, sie vorzuschreiben. Für mich sieht das nach Vetternwirtschaft aus. Da ohnehin der Standart vorgschrieben war (zusätzlich zum ausführenden Unternehmen) und nach Fertigstellung ein Prüfingenieur die Arbeiten abnimmt (wieder auf meine Kosten), sollte der Stanbdart auch eingehalten werden, wenn ich meinen eigenen heizungsbetrieb mit dem Anschluss beauftragt hätte - oder??

Die Erschliessungskosten habe ich übrigens mit dem Grundstück an den Verkäufer (die TKB) bezahlt. Die Bank hat das Grundstück voll erschlossen (inkl. Fernwärme, Wasser, Strom, TV, Abwasser, Strasse usw.). Nach Fertigstellung musste die Strasse und alle Erschliessungen kostenfrei an die Gemeinde abgetreten werden! Somit frage ich mich dann schon langsam, wofür die Gemeinde auch noch eine Gebühr verlangt?! Naja, die Heizzentrale muss ja auch errichtet werden. Aber irgendwie finde ich schon, dass der Häuslebauer hier ziemlich abgezogen wird.

Gruss Timmi

 
@timmi: Das Argument, dass die vorgeschriebene Firma (gibt es wirklich nur 1?) die Arbeiten garnicht ausführen kann ist für mich sehr schlagend. Ich würde genau mit diesem Argument mal sanft bei der entsprechenden Gemeinde anklopfen. Das macht nämlich echt keinen Sinn so...

 
Das ist keine Abzockerei der Hauseigentümer, sondern ein Geschenk. Eigentlich müsstet ihr die Gemeinde dafür entschädigen, dass sie die Strasse übernimmt. Nur ärgert man sich darüber, weil man diese Kosten einzuplanen vergisst oder sich keine Gedanken darüber macht, dass die Existenz einer unterhaltenen Zufahrtsstrasse mit Erschliessung nicht einfach da ist, sondern gebaut und unterhalten werden muss. Oder wäre es dir lieber, wenn die Strasse dir mit gehört, Du dich (mit) um den Unterhalt wie Reinigung, Schneeräumung usw. kümmern musst (wozu Du als Eigentümer gesetzlich verpflichtet wärst), Du zu Eigentümerversammlungen gehen musst, um zu beschliessen, dass man etwas reparieren lassen muss, dann die Ausschreibung der Arbeiten (mit) zu überwachen oder jemanden (mit) zu bezahlen, dies zu tun, usw., und Du an deinem Eigentum sowieso keine weiteren praktisch nutzbaren Rechte hättest, weil du die Fläche unterhalten und freihalten musst und alle anderen darauf herumfahren dürfen wie sie wollen?

Aus Sicht der Gemeinde heisst "schenken lassen" nämlich, dass sie die Eigentümer nicht dafür entschädigen will, für sie den Unterhalt machen zu dürfen.

Ich kenne Fälle, wo die Eigentümer von Sackgassen usw. aus Eigeninitiative die Abtretung an die Gemeinde veranlasst haben, und die sind voll zurechnungsfähig.

 
@ emil17:

ich hab mich ja nicht darüber beschwert, dass die Bank die Strasse und die Erschliessungen an die Gemeinde abgetreten hat. Ich stimme schon zu, dass der Besitz einer Strasse für die Grundstückseigentümer keinen Sinn macht. Ich habe damit nur andeuten wollen, dass die Gemeinde die Kosten für die Installation nicht tragen musste und trotzdem Anschlussgebühren verlangt.

Aber im Grunde ist das schon etwas vom Thema abgekommen - egal

Grüssle

Timmi

 

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