Mündliche Abmachungen

Nicci56

New member
01. Mai 2019
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Hallo

Kann uns jemand weiterhelfen? Wir haben unseren künftigen Nachbarn, die neben uns einen Hausteil umbauen, zugesichtert, dass sie unseren Abwasserkanal in unserem Haus mitbenützen dürfen. Nun haben sie jedoch für uns so ungünstige Pläne, dass wir fürchten, künftig ihre WC-Spülung und anderes in unserem Hausteil zu hören. Wir möchten die gute Nachbarschaft nicht gefährden, aber auch nichts von ihnen hören...Sie sind nicht bereit, die Kosten für allenfalls zusätzliche Schallisolationen zu übernehmen, einzig bei den Leitungen wird darauf geachtet. Das reicht aber gemäss unserem Installateur nicht.

Was kann man da tun? Die ursprüngliche Zusage widerrufen, auch wenn es für sie baulich damit sehr aufwendig wird? oder kann man auf diesen zusätzlichen Schallschutz pochen? Beim Haus handelt sich um eine DEFH.

Danke für eure Antworten.

Nicci

 
Ich habe schon den Eindruck, dass ihr eure mündliche Zusage zurückziehen könnt. Als ihr zugesagt habt, seid ihr wohl davon ausgegangen, dass eure “Lebensqualität” nicht beeinträchtigt wird (zB durch übermässigen Lärm) 

Ich verstehe jedoch nicht ganz, was am einem zusätzlichen Abwasserkanal so aufwendig sein soll. Bei uns wurden meines Wissens Kunstoffrohre verlegt (neben dem Keller), das kann doch nicht die Welt kosten. 

 
Lieber Nici 56

Grundsätzlich sind auch mündliche Abmachungen verbindlich. Nur vor Gericht fast nicht zu beweisen und damit durchzusetzen. Natürlich ist aber dann die gute Nachbarschaft im Elend. Es gibt aber einen anderen Begriff von "Treu und Glauben". Wenn Du unter einer falschen Voraussetzung eine Zusage gemacht hast, kannst Du diese widerrufen.

In Deinem Fall: Wenn Du davon ausgegangen bist, dass Du vom Nachbarn keine übermässigen Funktionsgeräusche in Kauf nehmen musst und deswegen eine Zusage abgegeben hast, sich nun aber herausstellt, dass dem eben nicht so ist, dann bist Du an Deine Zusage nicht mehr gebunden, da Dir der Lärm nach "Treu und Glauben" nicht zugemutet werden kann. Dein Installateur kennt das Problem wohl und sollte den Grad der Immission beurteilen können. Und, wie Muraxi richtig festgestellt hat, kann eine Leitung nicht alle Welt kosten.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
Wir haben unseren künftigen Nachbarn, die neben uns einen Hausteil umbauen, zugesichtert, dass sie unseren Abwasserkanal in unserem Haus mitbenützen dürfen
Mir würde sich da vorab mal die fachliche Frage stellen, wieso der Abwasserkanal bei einem Doppelhaus durch euer Hausteil geführt wurde. Die andere Haushälfte muss doch eigentlich eh schon einen separaten Anschluss haben? Ist der ggf. defekt, oder nur an unpassender Stelle, weil sie die Räume anderst gestalten wollen?

Falls der Abwasseranschluss, warum auch immmer (???) schon bei Erstellung durch einen Keller lief, somit auch damals schon "alles durchgelaufen ist", bisher keine Probleme mit Schall entstanden, warum sollte sich dies nun ändern??

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das hatte ich noch vergessen....

Falls es bislang keine Abwasserverbindung in deinen Keller gab, diese somit also neu erstellt werden soll, so ergäbe sich ggf, (gerade bei den Bauböden in der Schweiz) das Problem, dass hierdurch Feuchte/Wasser eindringen könnte. Es müsste auch hier absolut sauber mit hochwertiger Abdichtung gearbeitet werden!!!  Ich würde das persönlich nicht machen.

Ein Argument dagegen, für Dich, Du hast nochmals fachkundige Beratungen eingeholt und Dir wurde abgeraten...

Falls doch.... müsste dies auch via Notar als Dienstbakeit im Grundbuch eingetragen werden (Kosten gingen dann eh auf den Nachbarn), inkl. Klärung der Kostenfrage bei Problemen/Verstopfungen/Spülungen, also Unterhalt und ggf. eine anstehende Erneuerung in XXX Jahren....   all das sollte geklärt werden und klar zu Lasten des sparsamen Nachbarn gehen.

Auch sollte Klarheit mit der Gemeinde bestehen....  die Mengen die dann von Deinem Anschluss in den Abwasserkanal gingen, kommen ja nicht nur von Dir.....  auch stellt sich die Haftungsfrage was passiert, wenn der Nachbar (Kinder/Handwerker) etwas in den Kanal leiten, was da absolut nicht hinein darf.... den Wegverlauf solcher Dinge kann man rückwirkend natürlich nachverfolgen!

 
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Vielen Dank für eure Antworten und die fachkundige Unterstützung. Wir haben den Weg der guten Nachbarschaft gewählt und hoffen, dass sich das bewähren wird. Nochmals merci. Hier stell ich wieder einmal eine Frage:-) Nicci

 
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Meiner Meinung nach ist eine mündliche Absprache genauso viel Wert, wie gar keine Absprache.

Vor Gericht fast unmöglich zu beweisen.

 

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