Muss eine Renovierung der Aussenfassade bei Minustemperaturen hingenommen werden?

Dierk

Mitglied
08. Nov. 2008
53
0
6
Guten Tag,

Bei unserem Stockwerkeigentum (7 Einheiten, 6 Miteigentümer BJ Ende 2011) ist dem Verwalter seit März 2016 bekannt, dass die nördliche Aussenfassade bröckelt (Baumangel des Verputzers/Malers) und behoben werden soll. Weiter kam im Frühjahr ein weiterer Fassadenschaden der Ostseite hinzu (Wasserschaden), weil die Firma, welche die Platten auf dem Balkon verlegt hatte, 95% des Ablauflochs mit Styroporplatten bedeckt hatte (Versicherungsfall bei Baumangel seitens des Verlegers).

Nun habe ich (Miteigentümer und Mitglied der Gebäudekommission) im Lauf des Sommers persönlich ca. alle drei Wochen, insgesamt wohl 6-7 mal beim Verwalter vorgesprochen und auf eine rasche Behebung der Schäden vor der Winterperiode gedrängt. Es ist jedoch nichts passiert.

Heute erfahre ich, dass die Verputzer/Malerfirma, welche bei Bau das Gebäude verputzt hat, nun morgen früh um acht Uhr den Schaden an der Balkonfassade beheben will, bei -2 Grad und max 6 Grad nachmittags. D.h. man will den defekten Putz abschälen und neu verputzen und übermalen.

Muss eine Renovierung bei uneigneten Wetterbedingungen (zu tiefe Temperaturen) hingenommen werden?

Danke

 
Hallo Dierk

Falls nicht bekannt, sollte der Verwalter, oder Du/die Eigentümergemeinschaft nachfragen, mit welchem Produkt die Sanierung der Schäden erfolgen soll?

Eigentlich sollte der Gipser ja im System der damaligen Ausführung bleiben (also passende Grundierung/Grundputz mit Gewebeeinbettung und abschliessendem Abrieb/Oberputz) damit alles wie gedacht funktioniert. Dementsprechend ist der Hersteller bekannt, je nach Putzsystem kann dort geklärt werden, welche Voraussetzungen bei der Verarbeitung gegeben sein müssen. Deren techn. Aussendienst kommt bei Problemfällen in aller Regel auch kostenlos zur Begutachtung an die Baustelle.

Die Abriss- bzw. Rückbauarbeiten unterliegen keinen Temperaturvorgaben, weshalb dann auch nichts dagegen spräche damit aktuell zu starten. Der Auftrag der Grundierung sowie des Grundputzes inkl. Armierungsgewebes erfolgt bei fast allen Systemen nur bei Temperaturen von mehr als 5° C. In der Luft, am Material und das meist über mehrere Tage, am Tag und in der Nacht.

Daher sollte klar sein, welches System, welches Produkt zum Einsatz käme!

Einige Produkte lassen auch tiefere Verarbeitungstemperaturen zu.... oder man kann über den entsprechenden Zeitraum das Gerüst (die Fläche..) abhängen und beheizen. Der Stromverbrauch der Heizgeräte ist dabei nicht unerheblich!

 
Hallo,

Danke. Die Temperaturen haben heute Nachmittag nur maximal 4.5 Grad erreicht (nachts -4.5 Grad) Nach viel Telefonieren und nochmaligem Vorsprechen beim Verwalter soll nun die Renovierung bei besseren Bedingungen im Frühjahr 2017 erfolgen.

Beste Grüsse
Dierk

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew