Musterhaus kaufen / später verkaufen

stehel

Mitglied
15. Juli 2009
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Hallo

Wir haben momentan die Möglichkeit ein Musterhaus zu kaufen. Haben dies auch schon besichtigt und es gefällt uns soweit. Sicher sind noch ein paar Reparaturen und Instandhaltungen zu machen, da dieses Musterhaus auch Abnutzungserscheinungen durch andere Besucher / Handwerker hat. Aber alles nur kleinere Dinge.

Hat von euch schon mal wer ein Musterhaus gekauft und was für Erfahrungen wurden damit gemacht?

Gibt es etwas zu beachten, z.B. wegen der Baugarantie, Garantie der verbauten Geräte? Kann man auf eine Preisreduktion spielen, da das Haus schon bald 2 Jahre steht, nun als letztes verkauft wird und man keinen Einfluss auf den Bau selber nehmen konnte und somit die Garantie des Hauses und der Geräte weniger lange ist, bzw. was sollte man dabei abmachen?

Für uns wäre es eine Lösung, die wir mittelfristig ins Auge fassen würden, aber später dann sicher auch wieder verkaufen wollen. Für den Moment würde es uns ein Haus geben, das genug Zimmer hat und günstiger als eine Mietwohnung im gleichen Bereich ist, was somit das Potential zum Geldsparen erhöht. Wie sieht das mit dem Verkauf später aus? Muss das Haus zuerst wieder verkauft sein, bis man das Objekt seiner Wahl kaufen kann und was muss man beachten für diese Zeit?

Gruss und Danke

Stehel

 
Muss das Haus zuerst wieder verkauft sein, bis man das Objekt seiner Wahl kaufen kann und was muss man beachten für diese Zeit?
Da ist alles möglich und (fast) nichts vorgeschrieben. Einzig Deine finanz. Möglichkeiten setzen Grenzen. Nicht jede Bank geht gleich "weit". Du bist ja bestimmt in Verhandlungen mit mind. einer Bank bzgl. der Finanzierung des Musterhauses. Sprich doch diese Bank gleich mal auf diesen Umstand hin an. Dann siehst Du was mit dieser Bank gehen könnte und was nicht.

Bitte auch abklären, wie bei Euch die Handänderungssteuer gehandhabt wird. Bei uns entfällt diese, wenn Objekt selbst bewohnt und frühestens 5 Jahre nach Kauf veräussert wird. Dies ist aber kantonal unterschiedlich geregelt.

 
Hallo Stehel,

der Preis des Hauses sollte deutlich unter dem Neuwert liegen. Bedenke auch, dass;

- die Handwerkergarantien bereits laufen und Du daher äusserst penibel anfällige Schäden protokollierst, damit diese noch ohne weitere Kosten für Dich erledigt werden

- das Haus so ist wie es ist.. soll heissen, dass Du nicht selbst auf den Grundriss & Ausführung Einfluss nehmen kannst (bei einem Neubau dies aber möglich wäre) und somit die Individualität nicht gegeben ist

- die jetzige Ausbauart (Grundriss, Bäder, WCs usw.) Euch zwar offensichtlich passen, diese aber u.U. für ein Weiterverkauf hinderlich sein können...?

Als "Übergangslösung" weitere Kosten entstehen, sofern Ihr nicht 10-20 Jahre das Haus behalten wollt (Thema: Grundstücksgewinnsteuer!)/emoticons/default_wink.png

Zudem würde ich noch einen unabhängigen Gutachter beiziehen, der das Haus schätzt und auf allfällige Mängel hinweist.

Grüssle

Arcuos

 
Als "Übergangslösung" weitere Kosten entstehen, sofern Ihr nicht 10-20 Jahre das Haus behalten wollt (Thema: Grundstücksgewinnsteuer!)/emoticons/default_wink.png
naja, zumindest diese kosten entstehen ja nur, wenn der verkäufer die liegenschaft teurer verkauft, als er sie erworben hat.

wenn also grundstückgewinnsteuer geschuldet sein sollte, hätte er ja dann schon gewinn gemacht /emoticons/default_biggrin.png

 
naja, zumindest diese kosten entstehen ja nur, wenn der verkäufer die liegenschaft teurer verkauft, als er sie erworben hat.

wenn also grundstückgewinnsteuer geschuldet sein sollte, hätte er ja dann schon gewinn gemacht /emoticons/default_biggrin.png
Natürlich! Sollte man das denn nicht, bei solchen Investitionssummen...?/emoticons/default_wink.png/emoticons/default_biggrin.png
Grüssle

Arcuos

 
wenn er die steuern niedrig halten will, dann natürlich nicht /emoticons/default_additional/144.gif

 

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