Mustervertrag für Privatverkauf

gfc

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20. Juni 2009
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Hallo zusammen

Ich hab die Forumssuche bemüht, aber nichts gefunden. Und zwar nimmt wich wunder, wie so ein "normaler" Kaufvertrag (CH) für ein bestehendes EFH aussieht. Gibt's da Musterverträge oder Standardverträge? Ich hab auch mit Onkel Google wenig bis nichts nützliches gefunden..

Geht mir nur drum zu wissen, wie das in etwa aussehen wird, da wir an einem Objekt interessiert sind.

Was mich auch wunder nimmt: Sind Konventionalstrafen üblich? Da das Objekt, dass uns interessiert, wird's ev. eher schwierig mit div. Sachen. Und uns wäre es uns z.B. wichtig, dass man dem Verkäufer die Motivation gibt, dass die vertraglich abgemachten Sachen (z.B. Termin) eingehalten werden..

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frag mal beim Hausverein oder beim HEV nach.

Bei Verträgen von Privat zu Privat sind Konventionalstrafen unüblich, sie wirken wie ein Misstrauensvotum (was sie ja auch sind).

Üblich sind Vorverträge, weil man nach Abschluss der Verhandlung mit dem Verkäufer erst die Finanzierung regeln muss, bevor man den definitiven Vertrag macht. Klappt das nicht, hat man ein Problem, und klappt das, aber der Verkäufer will inzwischen nicht mehr oder teurer verkaufen, hat man auch eins.

 
Diese Verträge werden vom neutralen Notar ausgestellt, der Käufer bestimmt diesen. Konventionalstrafen sind nicht grundsätzlich unüblich. Gerade wenn ein Haus verkauft wird, dass zur Zeit des Verkaufes noch von dritten bewohnt wird, kann an den Nutzen/Schaden Termin schon noch an eine Strafe gekoppelt werden, falls die Mieter plötzlich doch nicht ausziehen wollen/können...

Wo siehst du den Schwierigkeiten auf dich zukommen?

liebs Grüessli, jomazi

 
Diese Verträge werden vom neutralen Notar ausgestellt, der Käufer bestimmt diesen. Konventionalstrafen sind nicht grundsätzlich unüblich. Gerade wenn ein Haus verkauft wird, dass zur Zeit des Verkaufes noch von dritten bewohnt wird, kann an den Nutzen/Schaden Termin schon noch an eine Strafe gekoppelt werden, falls die Mieter plötzlich doch nicht ausziehen wollen/können...

Wo siehst du den Schwierigkeiten auf dich zukommen?

liebs Grüessli, jomazi
Genau beim angesprochenen Punkt. Das Haus wird aufgrund einer Scheidung verkauft und ich habe die Befürchtungen, dass die Hälfte der Verkäuferschaft - die aktuell noch drin wohnt - sich plötzlich umentscheidet.

Was dann? Man

Hat zwar dann einen vertraglich abgemachten Termin zur Übergabe, aber der nützt dann nicht viel.. Ich stell mir vor, wie das läuft: Räumungsklage, Widerspruch etc. und schnell vergeht ein Jahr und man sitzt auf beträchtlichen Zusatzkosten und Aufwänden und hat das Haus immer noch nicht bezogen. Das möcht ich verhindern.

Drum dacht ich an einen Passus wie

"sämtliche Kosten, die der Käuferschaft durch eine allfällig verspätete Übergabe entstehen, trägt vollständig die Verkäuferschaft". Oder "der Verkaufspreis verringert sich um chf xxxx pro Woche bei einer allfällig verspäteten Räumung verursacht durch die Verkäuferschaft".

 
wenn es sich um einen notariellen Kaufvertrag handelt, sind alle vertraglichen Punkte definierbar.

einerseits ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsumme bis zur Eigentumübertragung zu bezahlen. Im Vertrag ist auch geregelt, was passiert wenn die Bezahlung nicht stattfindet. (Dann wird der Käufer auf Verzug gesetzt und ab dann läuft auch ein Verzugszins, der i.d. R. im Vertrag auch definiert wird.

Wenn es begründeten Verdacht gibt, könnten auch Reuegeldzahlungen vereinbart werden, ev. mit Kombination mit einer Aufhebung des Kaufvertrages, sollte die Übergabe nicht spätestens bis zum Tage x stattfinden. Allerdings wird das in der Regel nicht so verlangt, da...

1. der Verkäufer ebenso verpflichtet ist, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten

2. Der Verkäufer sonst schadenersatzpflichtig wird, (z.B. könnt Ihr im Hotel schlafen, bis das Haus frei ist)

Wenn es ein Ehepaar ist, müssen bei der notariellen Beurkundung beide unterzeichnen. Sie erklären sich dann auch beide einverstanden, mit dem Übergabetermin. Bei Nichteinhaltung wird es dann sehr teuer für die Verkäufer, da hätte ich nicht so eine grosse Angst.

Solltet Ihr vorgängig einen privaten Vertrag mit allf. Anzahlung unterzeichnen, achtet umbedingt darauf, dass die Anzahlung im Sinne von OR formuliert ist. (Bei nicht Erfüllung müsste dann der Verkäufer die doppelte Summe zurückzahlen)

 

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