Mutterschaftsgelder - wer blickt durch?

Flesh8877

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14. Aug. 2008
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Hallo,

Meine Freundin und ich haben folgende Situation:

Wir sind nicht verheiratet und kriegen mitte Dezember unser Baby. Ich bin berufstätig. Meine Freundin hatte bis im September in einer befristeten 100% Anstellung gearbeitet – welche dann, weil befristet, auslief.

Wir sind uns jetzt gar nicht ganz sicher ob wir überhaupt Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung haben nach der Geburt, weil meine Freundin zum Zeitpunkt der Geburt nicht in einem Arbeitsvertrag untergebracht sein wird. Jedoch fragen wir uns wie sowas dann geregelt wird – schliesslich hatte sie immer gearbeitet und würde auch wieder eine Wintersaisonstelle annehmen wenn sie dann eben nicht hochschwanger wäre. Irgendwie muss das doch geregelt sein dass solche Mütter dann auch zu Ihren Geldern kommen?!

Die andere Sache ist die noch verbleibende Zeit bis zur Geburt. Wer bezahlt ihr bis im Dezember den Erwerbsausfall? Wir sind gar nicht sicher ob wir uns bei der Arbeitslosenkasse melden dürfen, weil wir gehört haben dass sie dort nicht unterkommen wird, da nicht vermittelbar als Schwangere. Aber wer zahlt dann einen Erwerbsausfall wenn nicht die Ausgleichskasse und nicht die Arbeitslosenkasse? Kann das wirklich sein dass unser System eine solche Lücke hat? Ich denke viele Schwangere wären davon betroffen...

Kann wer Auskünfte geben bevor ich mich auf den Aemtern durchschlage und vielleicht lächerlich mache?

Vielen Dank

 
Zum Teil des Arbeitslosenanspruchs:

Ich bin zwar als ehemaliger RAV-Mitarbeiter nicht mehr ganz auf dem Laufenden, aber ich empfehle dir, beim RAV oder noch besser direkt bei einer Arbeitslosenversicherung (diese kannst du frei auswählen und sie verstehen sehr viel über die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und ich empfehle dir eine Gewerkschafts-Arbeitslosenversicherung, z.B. GBI zu nehmen) anzurufen und diese Fragen zu stellen. Damit machst du dich nicht lächerlich, sondern es ist ja dein bzw. euer Recht, euch nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Zum Teil des Mutterschaftsurlaubs:

Da kann dir das (oder die?) SVA Zürich weiterhelfen - einfach anrufen und fragen. Kostet nichts...

Viel Glück und Erfolg!

 
Vielen Dank Dachs. Meine Freundin wird heute mal ein paar telefonate machen und dann sehen wir was dabei rauskommt.

 

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