Hallo
In unserem – noch nicht unterzeichneten – Kaufvertrag befindet sich eine Klausel bezüglich MWST.
Und zwar:
"Der vorstehende Kaufpreis enthält keine Mehrwertsteuer. Die Käuferschaft bestätigt, vom instrumentierenden Notar darauf hingewiesen worden zu sein, dass Änderungswünsche, die zu Mehrkosten von mindestens 5% (fünf Prozent) des vorstehenden Kaufpreises führen, die Mehrwertsteuerpflicht auslösen können. Diesfalls ist die Käuferschaft verpflichtet, die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 8% (acht Prozent) zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen. "
Da wir wahrscheinlich die 5% Mehrkosten überschreiten werden, bin ich hier verunsichert.
Weder in den Verkaufsunterlagen oder im Reservationavertrag war die Rede von exkl. MWST oder dass eine einmalige MWST Zahlung bei Überschreitung von 5% Mehrkosten fällig wird.
Ein Berater von mir meint, MWST bzw. Steueroptimierung sei Sache des Verkäufers und er findet diesen Satz untragbar als Käufer.
Was ist euere Meinung?
Welche Praxis ist hier gängig?
In unserem – noch nicht unterzeichneten – Kaufvertrag befindet sich eine Klausel bezüglich MWST.
Und zwar:
"Der vorstehende Kaufpreis enthält keine Mehrwertsteuer. Die Käuferschaft bestätigt, vom instrumentierenden Notar darauf hingewiesen worden zu sein, dass Änderungswünsche, die zu Mehrkosten von mindestens 5% (fünf Prozent) des vorstehenden Kaufpreises führen, die Mehrwertsteuerpflicht auslösen können. Diesfalls ist die Käuferschaft verpflichtet, die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 8% (acht Prozent) zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen. "
Da wir wahrscheinlich die 5% Mehrkosten überschreiten werden, bin ich hier verunsichert.
Weder in den Verkaufsunterlagen oder im Reservationavertrag war die Rede von exkl. MWST oder dass eine einmalige MWST Zahlung bei Überschreitung von 5% Mehrkosten fällig wird.
Ein Berater von mir meint, MWST bzw. Steueroptimierung sei Sache des Verkäufers und er findet diesen Satz untragbar als Käufer.
Was ist euere Meinung?
Welche Praxis ist hier gängig?