MwSt Frage

steini82

Mitglied
27. Aug. 2012
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Hallo zusammen

Ich habe heute meine Baubewilligung erhalten und auch eine Rechnung für Gebühren.

Bei den Wasserversorgungsgebühren werden 2.5% MwSt draufgeschlagen und bei den Kanalisationsgebühren der Normalsatz von 8%!

Kommt mir irgendwie spanisch vor das auf Gebühren überhaupt Mwst bezahlt werden muss und dann noch zwei unterschiedliche Sätze.

Ist das korrekt oder ist da der Gemeinde ein Fehler passiert?

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Ich hab grad unsere Anschlussgebühren-Abrechnung angeschaut. Bei uns ist keine MWSt auf den Gebühren für Wasser- und Kanalisationanschluss ausgewiesen bzw berechnet worden.

 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mal im Gesetz nachgeschaut, bin kein Jurist, darum ist es für mich nicht klar.

Im Art. 25 Abs 2 steht:

"Der reduzierte Steuersatz von 2,5 Prozent findet Anwendung:

a. auf der Lieferung folgender Gegenstände:

1. Wasser in Leitungen"

Eine Anschlussgebühr ist aber keine Lieferung von Wasser, oder läuft das auch unter Lieferung?

 
Ob die Rechnung mit MWST ausgestellt wird, hängt davon ab, ob die Gemeinde resp. die sogenannte "autonome Diensstelle" (in diesem Fall die Wasserwerke der Gemeinde) für die MWST optiert hat oder nicht. Dies ist grundsätzlich freiwillig, weshalb es durchaus sein kann, dass die eine Rechnung MWST ausweist und die andere keine.

 
habe eine Antwort von einem Kollegen erhalten, der Finanzchef bei einer relativ grossen Gemeinde ist und möchte die nicht vorenthalten:

"Der Bund verlangt tatsächlich, dass der Umsatz aus den Anschlussgebühren versteuert wird. Die Wasseranschlussgebühr ist zum reduzierten Satz steuerbar und die Abwasseranschlussgebühr zum normalen Steuersatz. Bei der Wasserlieferung handelt es sich um eine nicht hoheitliche Tätigkeit d.h. die Leistung kann auch von einem Nichtgemeinwesen erbracht werden. Daher muss MWST bezahlt werden."

 

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