Nachbarschaft

Hügli

New member
02. Apr. 2014
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Hallo zusammen.

Kann mir jemand Auskunft geben? Unser neuer Nachbar baut sein Haus allein und ohne Architekt. Er hält sich auch nicht an die Auflagen in der Baubewilligung. Wir mussten daher schon einige Male bei ihm reklamieren wegen Baulärm in der Nacht.

Nun hat er zwischen seinem und unserem Grundstück einen Übergang geschaffen, der für uns so unmöglich zum bewirtschaften ist. (Zu steil auf unserer Seite, auf seiner Seite mit grossen Granitsteinen gesichert, bei uns Absturzgefahr beim Versuch zu bewirtschaften.)

Frage: welche der beiden Parteien ist zuständig diesen Übergang?

Vielen Dank für Eure Antworten

PS: Bedenken wir, dass wir die nächsten Jahre nebeneinander wohnen werden. Daher wollen wir möglichst keinen Rechtsstreit!

 
Lieber Hügli

Deine Seite sollte er gar nicht verändern. Die Grenze bleibt auch in der Höhe da wo sie war. Von da her kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine Seite steiler wird.

Wer eine Absturzgefahr baut, muss auch ein entsprechendes Geländer montieren.

Gruss

Haba

 
Ist wirklich schlecht vorzustellen. Auf deinem Grundstück hat er schon mal gar nichts verloren. Und den "Anschluss" muss er so machen, wie es in den Bauplänen steht.
Und von wegen Rechtsstreit: Manchmal ist es besser, frühzeit einzugreifen und auch mal klar zu machen, was man nicht toleriert. Es gibt immer Leute, die ihre Ideen ungeachtet der gesetzlichen Grundlage durchsetzen wollen. Aber man kann ja sehr freundlich und trotzdem bestimmst sein.

 
Hallo zusammen.

Danke für eure Antworten.

Das Baugelände befindet sich an einer Hanglage. Wir waren die ersten, die an dieser Stelle gebaut haben. Unser Bauplatz wurde aufgeschüttet um eine genügende flache Fläche zu bekommen. Als der Nachbar zu bauen begonnen hat, haben wir uns geeinigt, leider nur mündlich, dass wir einen fliessenden Übergang von einem Grundstück zum anderen machen werden.

Statt dem, hat er nun eine Treppe auf Seite gemacht das Bord, wie im ersten Beitrag mit Granitsteinen gesichert.

Bei dieser Aktion ist auf unserer Seite das Bord ein Stück abgegrabene worden. Es ist nicht bewirtschaftbar. Ausserdem würden wir riskieren bei den Granitsteinen (ca. 2m Höhe) runterzufallen und auf der Treppe zu landen.

Also ist das Problem eigentlich auf unserem Gründstück. Aber es entstand durch den Nachbar.

Verdrehte Welt.

 
Lieber Hügli

Anmerkung zu TomMuller: Ein Schnitt/Skizze wäre auch hilfreich.

Und. Wenn Du hier diverse Postings von mir durchliest, wirst Du feststellen, dass ich mehr als einmal vor "irgendwie erstellten" Granitmauern gewarnt habe. Du bist es jetzt, hiermit, auch.

Dass Du aufgeschüttet hast, interessiert ja nicht wirklich. Schlussendlich hättest Du ja auch die Grenze nicht erhöhen dürfen, oder? Andernfalls ist es eigentlich verständlich, wenn er Deinen Dreck (ahäm... Aushubmaterial) nicht auf seiner Seite von der Grenze haben möchte.

Nichts desto fidirullala, eine Mauer muss a) standsicher /emoticons/default_cool.png dauerhaft c) richtig unterhalten und d) gegen Abstürze gesichert sein. Nachdem was Du schreibst, würde ich von a) bis z) zweifeln.

haba

 
... nochmals von mir.

ja. Sicher sollte man keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen.

Euer Problem tönt aber nach dringendem Klärungsbedarf, es tönt danach, als hätten beide Seiten Ihren Anteil, den sie noch zu berichtigen hätten.

Mein Rat: Das nicht verschlampen. Solange Dein Nachbar noch einen Bagger (auch nur den vom Gartenbauer) vor Ort hat, sind Änderungen einfacher und günstiger, als wenn ihr in 5 Jahren dann doch noch einen Zwist habt.

gruss

haba

 
Hallo Hügeli

Wie schon zuvor geschrieben wäre es hilfreich, wenn Du (am besten) ein Bild oder Planskizze einstellst. Aus der puren Beschreibung der Situation kann nicht jeder erkennen, wie es tatsächlich vor Ort ausschaut und gemeint ist....

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du zuerst gebaut....das Niveau angehoben um mehr ebene Flächen zu haben.. .ich gehe davon aus, dass dies auch schon so in Deiner Bewilligung enthalten war, womit die Aufschüttung korrekt wäre.

Von Deinem nun erhöhten Niveau gab es dann eine Böschung auf die Grenze und das alte Nieveau der "Wiese"..?

Von diesem Nieveau ist der Nachbarn nun, entgegen der mündlichen Vereinbarung "gegen Deine Böschung anzugleichen/oder selbst aufzufüllen" nun abgewichen und hat zudem dort das Niveau noch vertieft, durch den Abtrag für eine (von noch tieferem Niveau kommenden....) Treppe?

Somit geht es von dem früheren Niveau und Deinem alten "Böschungsfuss" nun nochmals rund 2 m tiefer....und das genau/oder fast an der Grundstücksgrenze?

Seine Treppenanlage sollte ja in "seiner" Baubewilligung auch (Umgebungsgestaltungsplan) enthalten sein? Ggf. kannst Du das auf dem Bauamt auch mal nachfragen!

In diesem Plan müsste ja schon ersichtlich sein, wie er dannn grundsätzlich entlang der Grenze/Böschung die Abfangung angedacht hatte? Nur so einen Strich im Plan ziehen geht da nicht. Zumal eben auch die Standsicherheit des Nachbargrundstückes bedacht werden musste!

Wenn er dort in seiner eigentlich bewilligten Baueingabe keine Treppe hatte, muss er dies eh für die Bauverwaltung im Umgebungsplan änderen und nachtragen. Spätestens dann kommt auch wieder die Frage der Böschungssicherung und Bewilligungsfähigkeit der Anlage/Abgrabung ins Spiel.

 
Hallo Pfälzer.

Du hast genau erfasst wie diese Situation entstanden ist mit den Höhenunterschieden. Heute hat sich die Gemeinde bei uns gemeldet. Sie haben mitbekommen, dass der schwelende Konflikt kurz vor dem Schmelzpunkt ist! Scheinbar sind wir nicht die einzigen die reklamieren! Die betroffenen Personen werden nun zu einem Gespräch eingeladen. Ich bin ja gespannt,

Danke viel mal für alle Antworten. Ich werde mich wieder melden.

 

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