Wir haben seit Mitte April unnere Baugenehmigung. Da wir Grenzabstand unterschreiten, hat unser Nachbar auf den Plänen unterschrieben (so nett!). Nun hat sich gezeigt, dass unser (damaliger, Baugesuch einreichender)Architekt leider die Höhe das Anbaus (Keller + EG + OG) an ein bestehendes Haus unterschätzt hat! Das heisst, die gemäss Architekten-Plan bewilligte Höhe liegt bei 5,25m. Erforderlich ist eine Gebäudehöhe von mindestens 5.55 m idealer wäre hier auf 5.60 m, damit nicht wegen geringen Anpassungen die maximale Höhe überschritten wird. Die Erhöhung (von 35cm) ergibt sich übrigens aus verschiedenen Gründen. Es sind die die extensiv Begrünung, die erhöhte Dämmstärken aus den gesetzlichen Mindestanforderungen, der energetischen Massnahmen und auch, dass die bestehenden Niveau der Böden des Altbaues übernommen werden können./emoticons/default_confused.png
Nun mein Anliegen: Muss dafür der Architekt gerade stehen und die Gesuchsänderung bewirken und bei evtl. Kosten berappen? Kann ich auf eine Reduktion der noch offenen Rechnung bestehen? Zur Info: Wir mussten vom Startpartner (Bauleiter/Architekt) Abschied nehmen, wegen 2,5fachen KV und Nicht-Einigung auf Einsparmöglichkeiten. Der neue Partner (GU) kann nun das Budget halten und uns unsere wichtigsten Wünsche erfüllen.
Danke für Euren Input!
Nun mein Anliegen: Muss dafür der Architekt gerade stehen und die Gesuchsänderung bewirken und bei evtl. Kosten berappen? Kann ich auf eine Reduktion der noch offenen Rechnung bestehen? Zur Info: Wir mussten vom Startpartner (Bauleiter/Architekt) Abschied nehmen, wegen 2,5fachen KV und Nicht-Einigung auf Einsparmöglichkeiten. Der neue Partner (GU) kann nun das Budget halten und uns unsere wichtigsten Wünsche erfüllen.
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