Nachträgliche Aenderung bei Baugesuch

malvina

Donator
01. Apr. 2009
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Wir haben seit Mitte April unnere Baugenehmigung. Da wir Grenzabstand unterschreiten, hat unser Nachbar auf den Plänen unterschrieben (so nett!). Nun hat sich gezeigt, dass unser (damaliger, Baugesuch einreichender)Architekt leider die Höhe das Anbaus (Keller + EG + OG) an ein bestehendes Haus unterschätzt hat! Das heisst, die gemäss Architekten-Plan bewilligte Höhe liegt bei 5,25m. Erforderlich ist eine Gebäudehöhe von mindestens 5.55 m idealer wäre hier auf 5.60 m, damit nicht wegen geringen Anpassungen die maximale Höhe überschritten wird. Die Erhöhung (von 35cm) ergibt sich übrigens aus verschiedenen Gründen. Es sind die die extensiv Begrünung, die erhöhte Dämmstärken aus den gesetzlichen Mindestanforderungen, der energetischen Massnahmen und auch, dass die bestehenden Niveau der Böden des Altbaues übernommen werden können./emoticons/default_confused.png

Nun mein Anliegen: Muss dafür der Architekt gerade stehen und die Gesuchsänderung bewirken und bei evtl. Kosten berappen? Kann ich auf eine Reduktion der noch offenen Rechnung bestehen? Zur Info: Wir mussten vom Startpartner (Bauleiter/Architekt) Abschied nehmen, wegen 2,5fachen KV und Nicht-Einigung auf Einsparmöglichkeiten. Der neue Partner (GU) kann nun das Budget halten und uns unsere wichtigsten Wünsche erfüllen.

Danke für Euren Input!

 
..unser (damaliger, Baugesuch einreichender)Architekt leider die Höhe das Anbaus (Keller + EG + OG) an ein bestehendes Haus unterschätzt hat!

Nun mein Anliegen: Muss dafür der Architekt gerade stehen und die Gesuchsänderung bewirken und bei evtl. Kosten berappen?

Danke für Euren Input!
Hallo malvina,

was bedeutet denn hier ..schätzt.

Eigentlich solle man solche Dinge exakt messen, berechnen und konstuieren und nicht einen Aufbau bzw. damit verbunden einen Anbau "schätzen".

Es sei denn, dass der Wunsch auf Anpassung der Fussbodenhöhen und die extensive Dachbegrünung erst später als Vorgabe erstellt wurde. Dann wäre es wohl nicht sein Part.

Zumal sich dann ja auch die Frage stellt, wenn es genau dieser Anbau war, wozu der Nachbar für die Unterschreitung des Grenzabstandes unterschreiben musste, ob er nun auch die Änderungen nochmals, mit mehr Höhe, unterzeichnen würde?

 
Lieber Pfälzer

Wie bereits bei meinen ersten Erfahrungen mit dem Haus-Forum: Einfach genial das prompte Feedback! Danke!

Die Höhe wurde meines Erachtens sicher nicht extra unterschritten, damit der Nachbar unterschreibt. Wir haben ein sehr gutes Einverständnis. Unser Anbau (Baueingabe-Pläne habe ich im Album) kommt ca. 1,2 m zu nahe ans Grundstück vom Nachbar.

Die Begrünung war nicht unser Wunsch, aber macht unseres Erachtens Sinn (Meteor-Gebühren), da dieses Dach nicht als Terasse genutz wird. Auch sind wir immer davon ausgegangen, dass die Bodenniveaus durchgängig sind, speziell da im EG von alt nach neu alles offen ist. Auch hat der Architekt nie etwas von unterschiedlich hohen Böden/Decken erwähnt.

Muss der Architekt dies nun ausbaden?

 
Hallo Malvina,

ja wenn man gerade da ist, gehts auch meist sehr schnell... sogar superschnell, wenn man dies mit andern Foren vergleicht.

Eine klare Schuldzuweisung fällt schwer....

Auf jeden Fall, kannst Du natürlich davon ausgehen, dass bei einem offenen Grundriss auch die dortige, vorhandene Höhe als Basis übernommen würde. Das gehört zur Vorgabe und liegt dann, wenn die Überschreitung auch hiervon rührt, im Aufgabenbereich des Architekten die weiteren Höhen darauf aufzubauen. Der Punkt ist somit klar sein Problem.

Beim Gründach hatte ich ja gefragt, ob ER das schon wusste oder selbst vorgeschlagen hatte. Wenn nicht, wenn diese Entscheidung, gleich aus welchen Gründen, erst später getroffen wurde, so kann man ihm dies für die Baubewilligung wohl nicht anlasten.

Falls er dies aber wusste, dann schon. Dann hätte er sich hier evtl. mehr "Luft" (also Höhe) lassen sollen, nach dem Motto, lieber später weniger benötigen als umgekehrt, oder eben den exakten Aufbau vorher erfragen müssen! Hat er dies versäumt, dann liegt die Schuld auch da bei ihm.

Ich würde Dir, wenn dies so zuträfe, zu einem Gespräch mit dem alten Architekten raten und diese Tektur verlangen oder zumindest, wenns zügig und korrekt ginge, mit der noch ausstehenden Restzahlung Einigung signalisieren. Evtl. beflügelt dies ja?

 
Kuul! Danke, diese Einschätzungen helfen mir bereits weiter! Es ist einfacher, mit jemandem das Gespräch zu suchen, wenn man weiss, dass man nicht aus blauem Himmel von einer Annahmes des Rechts ausgeht! Wir kennen den Architekten persönlich (vor Auftrag), was die Sache vielleicht erleichtert oder gar massiv verschlimmert... wir werden sehen.

Nochmals besten Dank! Und geh doch trotz Forum an die Sonne, wer weiss, wie lange der Sommer anhält....

 
Danke für den Tipp.... aber dann sehe ich ja nicht, wenn unsere geschätzten Donatoren wichtige Fragen einstellen....

Aber wenn Tosci mich mal besuchen kommt, dann wollen wir schauen, dass ich auf der Terrasse auch so einen schönen Anschluss bekomme wie er...

 
Salü Pfälzer

Ich bin immer noch im Klintsch mit unserer Baueingabe und Bewilligung, welche durch den "alten" Architekten (im Auftrag unserer "alten" Bauleiterfirma) gemacht wurde, aber nun in der Höhe einer Aenderung bedarf.

Unser neuer Baupartner (GU, Kost Holzbau -> bisher sehr, sehr gute Betreuung und Arbeit!) hat mir nahe gelegt, die noch offene Rechnung gegenüber Bauleiter nicht zu begleichen.

Ich habe mit dem Architekten Kontakt aufgenommen und versucht, ihn davon zu überzeugen, dass er die Aenderungen machen muss und Pläne erstellen muss zur Eingabe der Aenderung. Er hat sich "architektonisch" rausgeredet, von wegen man würde oft für die Eingabe noch "ungenaue" Masse annehmen, da ja noch keine Konstruktionspläne vorliegen würden. Aenderungen würden oft während des Baus eingegeben werden. Wir haben die Pläne im dfx-Format erhalten, damit die Aenderungen vorgenommen werden können.

Nun hat mich aber mein neuer GU informiert, dass diese Aenderungen nicht kostenneutral seien und der alte Partner (Bauleiter mit Architekt) eigentlich ihre Aufgabe, nämlich ein KV der sich nach dem Budget orientiert (war gute 2mal höher!) und eine Baueingabe, die realisiert werden kann, nicht erfüllt hat. Deshalb würde er diese Rechnung (von ca. 15'000.- sind noch 5'800.- offen) nicht begleichen würde und diese Mängel geltend mach würde.

Zur Erinnerung: Die Höhe des Anbaus (Eingabepläne im Album) ist um ca. 35cm zu niedrig. Selbst wenn keine Begrünung geplant war, so hätte sich gemäss diesem Plan im OG eine Stufe von alt nach neu von 11cm ergeben. Wir haben aber nie von Stufen gesprochen.

Was soll ich tun? Einfach mal dem Bauleiter diese Beanstandung schreiben?

Danke für Unterstützung.

 
Hallo Malvina,

vorab stellt sich natürlich die Frage nach Deinem alten Vertragspartner? War es insgesmat die Bauleiterfirma (also für Bauleitung, Kalkulation und Baueingabeplanung) oder waren die Aufträge, somit auch der an den Architekten, getrennt?

Wenn dieser mit dem Bauleitungsbüro bestand, dann bitte auch (oder nur) an dieses wenden! Mit der gleichen Taktik bzw. Argumentation.

Sicher hat der Archtiekt nicht so unrecht wenn er behauptet, dass nicht alle Dimensionen von Bauteilen, vor Erstellung der Statik, bekannt sind.

Daher hatte ich ja auch schon erwähnt, dass man in diesem Falle vorher einfach genauer nachfragen kann oder/und zu Not einfach höher rechnet.

Als guter Architekt hätte er dies eigentlich wissen müssen und insbesondere die Problematik mit der unterschrittenen Abstandsfläche, gerade in diesem Punkt, vorausschauender angehen müssen. Wenn ich schon den Nachbarn zur Unterstützung benötige, dann mache ich doch lieber den Anbau gleich etwas höher um sicher zu sein, dass später die Dimensionen eher kleiner werden.

Wird die Höhe nicht benötigt, kräht doch kein Hahn mehr danach!

Wäre Dein Haus samt Anbau nicht in Grenznähe, hättest Du rundum, so oder so genügend Platz, dann wäre dies wohl auch nicht so entscheidend. Aber trotzdem falsch, bzw. ungenügend.

Selbst wenn er sonst bei seinen Kunden so verfährt, lieber in Kauf nimmt eine Tektur machen zu müssen, dann soll er sie hier bei Dir eben auch machen. Er hat geplant und es ist seine Aufgabe die Planung auf eine bewilligungsfähige Basis zu bringen. Dies bedeutet auch, dass bei nun vorliegen der richtigen Dimensionen er eben "nachträglich" die korrekten Pläne erstellen muss. Diese sind so zu erstellen, dass dem Gesetz genüge getan wird.

Zudem bleibt ja immer noch der Streitpunkt aus dem nicht gleichen Höhenniveau im EG. Eine Stufe von 11cm, ob nun sich einfach ergebend oder bewusst vorgesehen, plant man als verantwortungsbewusster Architekt eh nicht ein.

Das ist keine "Stufe" sondern eine Unfallquelle. Wenn man schon eine Stufe vorsieht, dann natürlich eine richtige, welcher ein Mensch gewohnt ist zu steigen, bzw. zu laufen.

Das geht dann, je nach Bauordnung oder Norm, bei rund 17,5 cm los und endet bei ca. 19/20 cm.

Alles darunter oder darüber ist fachlich falsch geplant.

Wenn der noch offene Restbetrag aus dieser Situation rührt, dann würde ich dies auch klar darlegen und erst nach Fertigstellung und erneuter Bewilligung (oder Nachbewilligung, wie immer dies in der Schweiz genannt wird) durch die Gemeinde, diesen auch auszahlen.

Das ganze natürlich schriftlich, wodurch er/sie in Zugzwang geraten. Dazu noch eine Frist setzen bis zum Zeitpunkt der Abgabe an die Gemeinde und ansonsten androhen, aus diesem Einbehalt die Leistung von einem Dritten ausführen zu lassen. Du behälst Dir weiterhin vor, falls dieser Betrag nicht reichen sollte, den Restbetrag von ihm/ihnen zu fordern.

Wenn der Einbehalt noch andere Gründe hatte, dann musst Du dies entspr. berücksichtigen.

 
hoi Malvina

verstehe ich dich richtig,ihr plant an ein bestehendes haus anzubauen? waren die höhenunterschiede denn nicht aus den baueingabeplänen ersichtlich?

 
Salü Pfälzer

Wir haben den Auftrag (Beschreibung, Visualisierung Bauprojekt, KV, grobe Terminplanung, Bewilligungsverfahren mit Erstellen Baueingabepläne und Baugesuch, Bereinigung KV, Bereinigung Grobtermine) an die Bauleiterfirma gegeben (für 15'000.- gm. Offerte). Diese wiederum hat den Architekten (den wir persönlich auch kennen) beauftragt für die Planung und Erstellung der Pläne für die Baueingabe (die macht die Bauleiterfirma jeweils nicht selbst). Wir haben die bisherigen Teilrechnungen bezahlt und nun bleibt Restbetrag offen.

Nun konnte der KV nicht gebraucht werden (wie gesagt, weit übers Ziel hinaus geschossen) und die Baubewilligung muss geändert werden. Also wurde eigentlich nach meinem Verständnis der Auftrag nicht erfüllt.

Ich werde wohl die Beanstandungen per Mail (genügt dies?) an Bauleiterfirma machen, mit cc Architekt. Was hälst Du davon?

Dank wieder einmal mehr für diesen wahnsinnsprompten Einsatz!!!/emoticons/default_smile.png

 
Irgendwie habt ihr wohl nicht die gleiche Sprache gesprochen. Verstehe allerdings den Architekten auch nicht, wie er einen Anbau auf anderem Niveau macht, ohne das mit den Bauherren abzusprechen.

Aufgrund der geschilderten Umstände würde ich keinen müden Rappen mehr bezahlen.....

 
Hallo Malvina,

damit wäre auch klar weshalb der Einbehalt erfolgte. War dessen Wert in der Offerte damals so beziffert worden, ist somit als Kürzung auch nicht strittig?

Das mit der Mail kannst Du gerne so machen, aber wenn man es später, im Streitfall verwerten möchte/müsste, dann MUSS dies nochmals per Einschreiben/Rückschein passieren. Du kannst aber in der Mail erwähnen, dass diese nur vorab kommt. Adressat des Einschreibens ist dann aber nur die Bauleitungsfirma. Wie die dies später unter sich ausmachen, wäre primär nicht Dein Problem.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die baueingabepläne geben aufschluss ob der planer gepatzt hat oder ob ihr fälschlicherweise was unterschrieben habt was gar nicht euren vorstellungen entspricht!

merkwürdig finde ich, dass die zwei (alte+neue) baufirmen so massive preisunterschiede haben. einer von beiden, im schlimmsten fall beide, haben einen bock geschossen. ich würde eine dritte firma rechnen lassen.

 
Hallo pfälzer und mitleser/-schreiber

herzlichen dank! Iphone sei dank kann ich selbst von der badi aus agieren!

Was meinst genau mit "beziffertem einbehalt"? Ich habelediglich die abschlussrechnung noch nicht bezahlt, die mahnung ist dann auch heute prompt in der post!

 
Was meinst genau mit "beziffertem einbehalt"? Ich habelediglich die abschlussrechnung noch nicht bezahlt, die mahnung ist dann auch heute prompt in der post!
Hallo malvina,

diese Anmerkung oder Frage hat sich nun prompt, mit Eingang der Mahnung, erübrigt /emoticons/default_wink.png

Es hätte ja sein können, dass in der damaligen Offerte stand... Bauplanung....X Franken.... KV .....x Franken und sich daher die Summe für den Einbehalt ergeben hätte.

Dem ist aber so wohl nicht, wenn es sich einfach nur um eine pauschale Schlussrechnung handelte.

Badi ist wohl Schwimmbad... ist das Ding denn auch schön wasserdicht und sonnen(öl)tauglich /emoticons/default_biggrin.png

 
Salü pfälzer

danke! Badi ist schwimmbad. Bei uns allerdings ein seebad in 10 min. Fussdistanz!! Nun, abkühlung ruft...

 

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