Nachträgliche Kellerisolation (dicke, Kostenübernahme)

idotter

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25. Juni 2009
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Hi zusammen

Wir sind vor 9 Monaten in unser Haus am Hang eingezogen. Während der kalten Monate gabs im Keller, welcher halb im Hang und neben dem Haus steht Feuchtigkeit ( Kondenswasser durch Temperaturunterschiede). Der Keller ist im Erdreich isoliert und abgedichtet, sonst sinds nur Betonmauern.

Nun muss auch der Rest nachträglich noch isoliert werden. In den Vorbereitungen haben wir festgestellt, dass bereits auf den ersten Plänen diese Isolation eingezeichnet war und dann aber nicht ausgeführt wurde.

Nun stellt sich uns die Frage wer hier welche Kosten übernimmt? Wir? Der Architekt?

Ausserdem würde es mich interessieren wie dick ihr die Styrofoam-Schicht machen würdet (Gerätekeller, gefrierschrank, Getränkelager etc)

 
Die Pläne sind der eine Teil.

Was steht denn im Baubeschrieb und was in den Devis und was habt ihr unterschrieben (Pläne, Devi, Baubeschrieb)?

 
Wir haben die werkverträge (devi) unterschrieben. Doch da hätte ja eigentlich aus den plänen ins devi übertragen werden müssen.

 
Ja, normalerweise findet man dies dann im Devi. Aber ab und zu geht halt auch mal was vergessen.

Bei uns wars die Spezialisolation auf dem Balkon und dies obwohl auf dem Plan ganz gross drauf stand was es sein sollte.

Gemerkt hat's nicht etwa der Bauleiter sondern ich. Und wer hat den Aufpreis bezahlt: Auch ich /emoticons/default_smile.png

 
Der Architekt übernimmt die Kosten sicher nicht, aber er muss sich die Frage gefallen lassen, warum diese Dämmung nicht in der Unternehmerofferte aufscheint und, falls er auch die Bauführung hatte, warum das nicht ausgeführt wurde, wenn es denn in den Ausführungsplänen war.

Die Mehrkosten durch den nachträglichen Einbau würde ich dann ihm anhängen.

 

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