Nachträgliches baugesuch wegen beanstandung eines vorbaus

Makade

Mitglied
31. März 2011
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Hallo zusammen

Wir haben eine frage, letztes jahr haben wir ein haus gekauft mit gedektem eingang.. glas veranda ( dach und eine seitenwand zum nachbarsgarten)

Diese steht seit 22jahren, vorher war eine konstruktion aus holz anstelle der veranda.

Nun wird der nachbarsteil verkauft.

Der verkäufer stört sich nun an dieser konstruktion und verlangt von uns diesen abzubauen.

Nach recherchen haben wir erfahren, das damals kein baugesuch eingereicht wurde.

Nun müssen wir nachträglich eines einreichen.

Wenn jetzt der nachbar rekurs einleitet, müssen wir dieses vordach wirklich abreissen?

Gibt es kein gewohnheitsrecht oder eine verjährungsfrist diesbezüglich? Das dach wurde in zustimmung der vorherigen besitzerin des nachbarhauses gebaut.

Ist doch wahnsinn.

Bedanke mich im voraus für alle infos !!!

 
Hallo Makade

Willkommen im Haus-Forum!

Da jede Gemeinde andere Reglemente hat und jede Gemeinde eh macht was sie will, würde ich gleich bei der Gemeinde anfragen.

Wünsche Dir viel Glück!

Gruss Walter

 

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