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das muss ich jetzt mal in die runde stellen - denn ich verstehe nur noch bahnhof...
wir haben ein altes haus gekauft, abgerissen und haben nun die baueingabe für den neubau auf den alten grundmauern gemacht. jetzt kommt die gemeinde plötzlich und will dass wir vom nachbarn das nähenbaurecht unterschreiben lassen, da wir auf einer seite nur 1.5m grundstück nach der hausmauer haben. das ist ja grundsätzlich alles richtig - aber ich dachte immer, dass der wiederaufbau möglich ist - vor allem sogar noch auf den alten grundmauern?? kann mir das irgendjemand erklären?
das muss ich jetzt mal in die runde stellen - denn ich verstehe nur noch bahnhof...
wir haben ein altes haus gekauft, abgerissen und haben nun die baueingabe für den neubau auf den alten grundmauern gemacht. jetzt kommt die gemeinde plötzlich und will dass wir vom nachbarn das nähenbaurecht unterschreiben lassen, da wir auf einer seite nur 1.5m grundstück nach der hausmauer haben. das ist ja grundsätzlich alles richtig - aber ich dachte immer, dass der wiederaufbau möglich ist - vor allem sogar noch auf den alten grundmauern?? kann mir das irgendjemand erklären?