Näherbaurecht BL / Unterstand

Leui18

New member
02. Juni 2021
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Hallo Zusammen

Das Grundstück meiner Eltern hat ein Näherbaurecht (nur für einen Unterstand) zu Gunsten und zu Lasten dem Nachbargrundstück für einen Auto-Unterstand, welcher auch in 2009 auf die Grenze gebaut wurde und auf drei Seiten offen ist.

Nun wurde das Nachbarhaus verkauft und der neue Eigentümer möchte den Unterstand nun vollständig schliessen (2 Meter Höhe).

Darf er den Unterstand (explizit mit Unterstand in der Dienstbarkeit eingetragen) schliessen obschon dieser zwar auf der Grenze steht und ein Näherbaurecht besteht? Er stützt sich auf das eingetragene Näherbaurecht.

Vielen Dank für die Hilfe.

 
Ein Unterstand, ist ein Unterstand, und für gewöhnlich offen. Wenn die so eingetragen ist, ist es so. Für das schliessen benötigt er normalerweise eine Baubewilligung, das sich die Gebäudeart dadurch ändert. Dort wird dies normalerweise auch geprüft. Wichtig ist dabei auch, wie der Unterstand auf den ursprünglich Plänen gezeichnet war. Denn diese waren ja die Basis für das Nähebaurecht.

Gruss Pit

 

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