Hallo Zusammen
Das Grundstück meiner Eltern hat ein Näherbaurecht (nur für einen Unterstand) zu Gunsten und zu Lasten dem Nachbargrundstück für einen Auto-Unterstand, welcher auch in 2009 auf die Grenze gebaut wurde und auf drei Seiten offen ist.
Nun wurde das Nachbarhaus verkauft und der neue Eigentümer möchte den Unterstand nun vollständig schliessen (2 Meter Höhe).
Darf er den Unterstand (explizit mit Unterstand in der Dienstbarkeit eingetragen) schliessen obschon dieser zwar auf der Grenze steht und ein Näherbaurecht besteht? Er stützt sich auf das eingetragene Näherbaurecht.
Vielen Dank für die Hilfe.
Das Grundstück meiner Eltern hat ein Näherbaurecht (nur für einen Unterstand) zu Gunsten und zu Lasten dem Nachbargrundstück für einen Auto-Unterstand, welcher auch in 2009 auf die Grenze gebaut wurde und auf drei Seiten offen ist.
Nun wurde das Nachbarhaus verkauft und der neue Eigentümer möchte den Unterstand nun vollständig schliessen (2 Meter Höhe).
Darf er den Unterstand (explizit mit Unterstand in der Dienstbarkeit eingetragen) schliessen obschon dieser zwar auf der Grenze steht und ein Näherbaurecht besteht? Er stützt sich auf das eingetragene Näherbaurecht.
Vielen Dank für die Hilfe.