Näherbaurecht - finanzielle Entschädigung

MichaelM

Mitglied
28. Aug. 2012
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Hallo zusammen

Mein Nachbar möchte mit seinem neuen Neuen Haus gerne näher an unser Grundstück bauen. Bei unserem Grundstück handelt es sich um ein Grundstück in der Landwirtschaftszone und er möchte sein Haus um 1.2m näher an die Grenze bauen. Er bietet mir als Entschädigung 1/2 des Baulandpreises an. (ca. 25m x 1.2m).

Ist das eine faire Entschädigung? oder kann man mehr verlangen?

Was muss ich beachten, wenn ich ihm das Näherbaurecht gewähre? Ich möchte vermeiden dass ich mich damit selber einschränke.

Für eure Tips wäre ich sehr dankbar.

Gruss Michi

 
Das ist fair und halbwegs üblich.

Eine Einschränkung die daraus folgt, ist dass du den vorgeschrieben Gebäudeabstand einhalten musst, das kann dazu führen dass du z.B. nicht mehr bis auf 3m an die Grenze bauen kannst, sondern nur noch bis 4.2m.

Gruss gulx

 
In gewissen Kantonen (jedenfalls in BL) müssen alle Gebäude einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Landwirtschaftszone einhalten. Dieser Abstand kann auch unter Privaten nicht verhandelt werden, er ist fix gegeben. Wie es in Obwalden ist, weiss ich aber nicht.

 

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