Näherbaurecht für eine gewisse länge des Hauses?

Patrik Hueber

New member
24. Nov. 2020
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Guten Tag

Ich bin neu hier und ich hoffe jemand kann mir helfen. Neben uns wurde das Bauland von einer grösser von 1 Hektaren verkauft. Der Architekt plant dort ein grosses Haus.

Dies hat jedoch eine ziemliche länge. Jetzt hat mit ein Nachbar erzählt, dass dies nicht zulässig ist, da es nach einer gewissen länge des Gebäudes 6.80 Meter Abstand braucht und nicht wie vom Architekt 

geplanten 4 Meter. Hat jemand Erfahrung? Leider finde ich auch keine Auskunft im Internet.

Vielen Dank!

 
Danke! Bin aus dem Kanton Aargau.

Dachte eigentlich dass die Gemeinde dies Überprüfen sollte und dann die Unterschriften der Anwohner bekommen sollte.

Aber scheinbar darf der Architekt machen was wer will, solange es keinen Einspruch gibt. 

 
Das sollte die Gemeinde eigentlich schon überprüfen, das ist kein Fall von "wo kein Kläger, da kein Richter". Eine solche Baute wäre nicht genehmigungsfähig.

Hier bei uns im Aargau dürften die Abstände auf Gemeindeebene geregelt sein und könnten sogar von der Wohnzone abhängig sein. Insofern nützt alles raten nichts. Ich habe aber hier noch nirgends gelesen, dass der Abstand von der Länge der Fassade abhängt, mir ist nur geläufig, dass zwischen grossem (Hauptfassade) und kleinem Grenzabstand unterschieden wird.

Edit: habe gerade gesehen, dass gewisse Gemeinden einen Mehrlängenzuschlag zum Grenzabstand haben. Du solltest also wirklich entweder die Gemeinde nennen oder die Bauverordnung deiner Gemeinde zu Rate ziehen.

 
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Dachte eigentlich dass die Gemeinde dies Überprüfen sollte und dann die Unterschriften der Anwohner bekommen sollte.

Aber scheinbar darf der Architekt machen was wer will, solange es keinen Einspruch gibt. 
Nein, das darf der Architekt nicht und zwar nirgends in der Schweiz. Wie Matia schon sagt, kannst du jederzeit auf der Gemeinde nachfragen, warum ihr als Anstösser nicht informiert worden seid. Woher weisst du von dem Projekt, stehen schon Profile?
So oder so: Sobald ein Baugesuch eingereicht wird, kannst du innerhalb der Einsprachefrist jederzeit auf der Gemeinde die Pläne einsehen und auch dann einsprechen, wenn du nicht Anstösser bist, aber durch den Bau ein Interesse tangiert wird, sei es dein eigenes oder der Gemeinde generell. Letzteres ist  gerade dann wichtig, wenn du vermutest, dass die Gemeinde das Baugesuch eines Architekten bevorzugt behandelt.

 

 
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Bei uns (KT ZH) gibt es ein so-genanntes Mehrlängenzuschlag (1/3 der Mehrlänge), ab eine gewisse Fassadenlänge (bei uns ab 20m)

 
Hallo zusammen

Konnte es rausfinden durch eure Hilfe. Bei uns ist es 15m. Der Architekt hat dies nur auf der einen Seite geplant und wurde so ausgesteckt und ist bei der Gemeinde.

Die Gemeinde wartet jedoch mal auf die Einsprechen. Ich finde es schon fast skrupelhaft, dass man dies nicht einfach offen Ansprechen kann.

 
Hallo Adrian

Alle haben Einsprache erhoben gegen den Bau und der Bauherr hat dann das Projekt zurück gezogen.

Insgesamt haben sie versucht verschiedene falsche Information an uns weitergegeben. Zum Glück hatten wir jemand der sich auskannte mit dem Baurecht.

Am meisten entäuscht war ich von der Gemeinde, die lassen alles Ausschreiben und erst wenn sie finden es ist nicht 100% richtig, greifen die ein.

Jetzt gibt es ein Neues Projekt und wir sind gespannt wie es weitergeht ;-)

 
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Freut mich für Euch✌🏽

Habe einen ähnlichen Fall bei mir im Quartier. Ein neuer Zuzügler hat sein Projekt bei der Gemeinde eingereicht mit vielen fehlerhaften Grenzabständen, oder war die Bepflanzung so gewählt, dass man kaum Sicht auf die Strasse hatte. Ich finde ärgerlich dass eine Gemeinde solche Dinge nicht sauber prüft. Bei uns gab es zum Glück auch welche die genau drauf geschaut haben.

 

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