Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Ausgangslage:
Familie A und B leben in doppel Einfamilienhäusern. Die Häuser teilen sich eine Wand und haben ein Flachdach. Familie A hat dann entsprechend aufgestockt dabei aber versäumt, ein Näher/Grenz-Baurecht (ich kenne den Unterschied leider nicht) einzufordern. Die Baukomission hat dem Bau zugestimmt aber darauf hingewiesen, das eben dieses Recht bei Familie B eingefordert werden muss. Familie A hat dies aber nicht getan, im Grundbuch der Familie B ist kein entsprechender Eintrag vorhanden. Nun möchte Familie B ebenfalls aufstocken. Familie A weigert sich nun aber, ihnen das Näher/Grenz-Baurecht zu geben, wodurch die Baukomission das Bauvorhaben abgelehnt hat. Ein Rekurs beim Kanton hat nichts gebracht, dieser hat nur bestätigt, dass es diese Baurecht von Familie A braucht, ansonsten darf Familie B nicht bauen.
Die eigentlich Frage:
Die Baukomission hat in einem Brief Familie A aufgefordert, das Baurecht bei Familie B einzufordern. In diesem Brief wurden noch weitere Auflagen verlangt, welche aber alle nicht erfüllt wurden. Wer ist dafür zuständig, dass solche Auflagen eingehalten werden? Die Baukomission scheint hier entweder unfähig oder unwillig zu sein dem nach zu gehen. Muss hier Rechtlich gegen die Baukomission vorgegangen werden?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Die Juristen, die in dieser Angelegenheit verwickelt sind, machen die Sache nur unnötig kompliziert und vorallem teuer :-(
Viele Grüsse
Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Ausgangslage:
Familie A und B leben in doppel Einfamilienhäusern. Die Häuser teilen sich eine Wand und haben ein Flachdach. Familie A hat dann entsprechend aufgestockt dabei aber versäumt, ein Näher/Grenz-Baurecht (ich kenne den Unterschied leider nicht) einzufordern. Die Baukomission hat dem Bau zugestimmt aber darauf hingewiesen, das eben dieses Recht bei Familie B eingefordert werden muss. Familie A hat dies aber nicht getan, im Grundbuch der Familie B ist kein entsprechender Eintrag vorhanden. Nun möchte Familie B ebenfalls aufstocken. Familie A weigert sich nun aber, ihnen das Näher/Grenz-Baurecht zu geben, wodurch die Baukomission das Bauvorhaben abgelehnt hat. Ein Rekurs beim Kanton hat nichts gebracht, dieser hat nur bestätigt, dass es diese Baurecht von Familie A braucht, ansonsten darf Familie B nicht bauen.
Die eigentlich Frage:
Die Baukomission hat in einem Brief Familie A aufgefordert, das Baurecht bei Familie B einzufordern. In diesem Brief wurden noch weitere Auflagen verlangt, welche aber alle nicht erfüllt wurden. Wer ist dafür zuständig, dass solche Auflagen eingehalten werden? Die Baukomission scheint hier entweder unfähig oder unwillig zu sein dem nach zu gehen. Muss hier Rechtlich gegen die Baukomission vorgegangen werden?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Die Juristen, die in dieser Angelegenheit verwickelt sind, machen die Sache nur unnötig kompliziert und vorallem teuer :-(
Viele Grüsse