Näherbaurecht/Grenzbaurecht

buccana

Mitglied
22. Juni 2011
4
0
0
Hallo Foris

Ich habe eine Frage zum Näherbaurecht. Vor zwei Jahren hat mein Nachbar seinen Sitzplatz überdachen lassen, ich habe dafür mein Einverständnis gegeben. Auf dem Einverständnisschreiben ist nirgends das Wort "Näherbaurecht" oder "Grenzbaurecht" festgehalten.

Jetzt meine Fragen:

Hat er damit von mir das Grenzbaurecht bekommen?

Wird ein Grenzbaurecht in das Grundbuch eingetragen? Wenn ja, auf meine oder auf seine Parzelle?

Danke für eure Hilfe!

buccana

Kt. Aargau

 
Näherbaurecht oder Grenzbaurecht wird im GB eingetragen - bei der einen Parzelle als "Recht", bei der anderen als "Last" bzw. es gibt auch gegenseitige Rechte. Zudem wird der Vertrag und Bauplan beim GB abgelegt.

 
Näher- oder Grenzbaurechte sind Dienstbarkeiten und werden immer im Grundbuch eingetragen... wie schon erwähnt beim einen als Last, beim anderen als Recht. Dieser Eintrag braucht also die Unterschrift beider Grundeigenümer und muss auch klar formuliert werden, auch ein Plan wird angehängt worauf genau eingezeichnete ist welcher Bereich gemeint ist.

Ich frage mich hingegen, was ihr da "privatrechtlich" unterzeichnet habt. Es ist aber unerheblich ob das Wort Näherbaurecht oder Grenzbaurecht darauf steht. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Projektplan handelt, worauf der Nachbar... eben Du... unterzeichnet, dass er so einverstanden ist. Wie das ding denn genau im Wortlaut des Dienstbarkeitsvertrages formuliert wird ist Sache des Notars. Sein Job ist es, das so abzufassen dass der Wille von beiden Parteien wiedergegeben wird, die Sache klar ist und nicht missverstanden werden kann.

 
Vielen Dank für die Antworten, ich werde mich also auf dem Grundbuchamt schlau machen.

Ich hatte meinem Nachbarn in diesem Fall wohl das Grenzbaurecht gewährt, er verweigert es mir wiederum. Nicht weil ihn das Projekt stört, er behauptet es gäbe Geruchsimmissionen, die durch meine Katzen entstehen wenn sie rauskönnen. Dass sie rauskönnen, ob jetzt das Projekt verwirklicht wird oder nicht interessiert den Nachbarn nicht...

Kann man sich das Grenzbaurecht erstreiten? Ich habe im I-Net Aussagen gefunden, dass man als Nachbar Immissionen, die im Rahmen liegen (und dabei gilt das Empfinden des Durchschnittmenschen...) toleriert werden müssen. Ich muss ja auch den Grillgeruch oder das Geschnatter der Nachbarin akzeptieren wenn sie draussen sitzen :-(

Danke und Gruss

buccana

 
ach ja, das Schreiben vor zwei Jahren war nicht von einem Notar verfasst sondern vom Nachbarn, ich habe nie einen Dienstbarkeitsvertrag zu Gesicht bekommen. /emoticons/default_confused.png

Sorry, ich musste mich bisher nie um solche Sachen kümmern und ich fühl mich im Moment grad ein bisschen überfordert.

buccana

 
Also wenn es ein korrekt eingetragenes Grenzbaurecht geben würde dann wärst du da beim Notar dabei gewesen um vor den Augen des Notars die Unterschrift zu leisten. Der Notar, der ja eine "neutrale" Stelle ist, hätte in dem Fall wohl auch darauf aufmerksam gemacht dass es üblich ist ein Grenzbaurecht entweder zu entschädigen oder ein sogenannt "gegenseitiges" Grenzbaurecht zu vereinbaren. Nun ist es so dass es ein Einverständnis gibt für den Bau des Nachbarn, dass aber auf dern aderen Seite der Nachbar über kein Grenzbaurecht im Grundbuch verfügt. Was gilt nun und was willst du erreichen? Bestreiten dass er auf dei Grenze bauen durfte -> Abriss der Grenzbaute fordern? Oder einfach das Grenzbaurecht auf deiner Seite ebenfalls wahrnehmen können? Vermutlich solltest du mit dem damals unterschreiben Dokument mal zu einem Notar oder Juristen gehen, der sollte wissen wie das jeweilige Ziel erreicht werden könnte.

 
Ja, ich fürchte es wird leider nicht ohne Anwalt gehen.

Mein Ziel ist es, dass auch ich meinen kleinen Anbau stellen darf, ich will nicht dass der Nachbar seinen abreissen muss. Also ich will mein Grenzbaurecht auch wahrnehmen können.

Ich habe vergessen zu erwähnen dass es sich um Reiheneinfamilienhäuser handelt, spielt das eine Rolle für das Grenzbaurecht?

Gruss, buccana

 
Bei Reiheneinfamilienhäusern gibt es ja glaub 2 Varianten - entweder jeder auf seiner Parzelle oder dann so was wie ein Seitliches Stockerwerkeigentum auf einer parzelle. Lasse mich aber gerne korrigieren von den Spezialisten!

 
nein, das spielt keine Rolle, ausser in deinem Kaufvertrag (des Reihenhauses) ist eine generelle Regelung enthalten, die zB so lautet: "der Käufer ist damit einverstanden, dass alle Nachbarn Nebenbauten bis an die Grenze stellen dürfen." Dann wäre aber dien Problem auch gelöst, weil die anderen das ja auch so unterzeichnet hätten.

Eine Sitzplatzüberdachung ist meiner Meinung nach auch bewilligungspflichtig (Baueingabe) Es wäre dann auch Sache der Baubehörde das Grenzbaurecht sicherzustellen. Wenn sie das nicht gemacht hat, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Der Nachbar hat die Sitzplatzüberdachung ohne Baubewilligung erstellt, er könne zum Rückbau gezwungen werden.

2. Der Nachbar hat seine Überdachung mit Baueingabe eingereicht, du hast diese mit deiner Unterschrift unterstützt, indem Du die Pläne unterschrieben hast. Diese Schriftlichkeit wäre auf dem Bauamt prüfbar.

Für mich ist jedoch eine neue Erkenntnis, dass es dir nicht um den Bau des Nachbarn geht - oder dessen Grenzbaurecht. Vielmehr willst Du einen Bau auf die Grenze stellen! Hat dein Nachbar sich denn dazu schon mal geäussert oder gar seine Einwilligung verweigert?

Es kann auch gut sein, dass die Baubehörde bei der Baubewilligung des Nachbarn die Bewilligung erteilt hat, mit der Auflage, das Grenzbaurecht sei nachträglich im Grundbuch als Dienstbarkeit einzutragen. Vielleicht wurde das einfach vergessen, und offenbar (weil nicht so wichtig) vom Bauamt vergessen zu kontrollieren. Das wäre aber eine gute Gelegenheit, heute ein Grenzbaurecht auf Gegenseitigkeit eintragen zu lassen. Frag doch einfach mal beim Bauamt nach, die haben die Bewilligungsunterlagen im Archiv.

Dann würde ich einfach daran erinnern, dass diese Dienstbarkeit noch zu erstellen sei, oder die Sitzplatzüberdachung müsse wieder weg. So sieht der Nachbar keine andere Möglicheit, als sich mit dir zu einigen... was bedeutet dass er auch dir ein Grenzbaurecht zustimmen muss.

 

Statistik des Forums

Themen
27.514
Beiträge
257.817
Mitglieder
31.796
Neuestes Mitglied
charlottege