Hallo Foris
Ich habe eine Frage zum Näherbaurecht. Vor zwei Jahren hat mein Nachbar seinen Sitzplatz überdachen lassen, ich habe dafür mein Einverständnis gegeben. Auf dem Einverständnisschreiben ist nirgends das Wort "Näherbaurecht" oder "Grenzbaurecht" festgehalten.
Jetzt meine Fragen:
Hat er damit von mir das Grenzbaurecht bekommen?
Wird ein Grenzbaurecht in das Grundbuch eingetragen? Wenn ja, auf meine oder auf seine Parzelle?
Danke für eure Hilfe!
buccana
Kt. Aargau
Ich habe eine Frage zum Näherbaurecht. Vor zwei Jahren hat mein Nachbar seinen Sitzplatz überdachen lassen, ich habe dafür mein Einverständnis gegeben. Auf dem Einverständnisschreiben ist nirgends das Wort "Näherbaurecht" oder "Grenzbaurecht" festgehalten.
Jetzt meine Fragen:
Hat er damit von mir das Grenzbaurecht bekommen?
Wird ein Grenzbaurecht in das Grundbuch eingetragen? Wenn ja, auf meine oder auf seine Parzelle?
Danke für eure Hilfe!
buccana
Kt. Aargau