Unser Nachbar hat seine grosse Bauparzelle in 3 kleine parzellieren lassen. Nun hat er sich gegenseitig auf diesen Parzellen das Näherbaurecht im Grundbuch eintragen lassen.
Fast gleichzeitig hat er seine Baupläne eingereicht, die natürlich die normalen Grenzabstände innerhalb seiner 3 Parzellen nicht einhält. Obwohl er zu uns den Mindestabstand von 3.50 einhält, sind wir auf der gesamten Längsseite unseres Grundstücks mit einer sehr engen, ortsuntypisch eng, Bebauung konfrontiert (er schöpft auch die Ausnutzungsziffer komplett aus).
Meine Frage: können wir beim Grundbuch Einspruch dagegen erheben, dass er sich - als alleiniger Besitzer der Parzellen, gegenseitig das Näherbaurrecht einräumt?
Ist es möglich, sich selbst ein Näherbaurrecht einzuräumen, mit der Absicht, unmittelbar danach zu bauen und zu verkaufen?
Besten Dank für Eure Hilfe...bin frustriert
Fast gleichzeitig hat er seine Baupläne eingereicht, die natürlich die normalen Grenzabstände innerhalb seiner 3 Parzellen nicht einhält. Obwohl er zu uns den Mindestabstand von 3.50 einhält, sind wir auf der gesamten Längsseite unseres Grundstücks mit einer sehr engen, ortsuntypisch eng, Bebauung konfrontiert (er schöpft auch die Ausnutzungsziffer komplett aus).
Meine Frage: können wir beim Grundbuch Einspruch dagegen erheben, dass er sich - als alleiniger Besitzer der Parzellen, gegenseitig das Näherbaurrecht einräumt?
Ist es möglich, sich selbst ein Näherbaurrecht einzuräumen, mit der Absicht, unmittelbar danach zu bauen und zu verkaufen?
Besten Dank für Eure Hilfe...bin frustriert