Näherbaurecht - Grenze unterschritten

S

SunflowerCH

Guest
Hallo Zusammen

Ich lese schon ein Weilchen mit, da ich gerade selbst mit der Planung eines EFH beschäftigt bin. Meine bisherigen Fragen konnte ich mit Hilfe der Suchfunktion klären.

Es gibt aber ein Thema, bei dem mir die Suche nicht abschliessend weiterhelfen konnte. Es geht um Folgendes:

Mein Grundstück hat ein gegenseitiges, eingetragenes Näherbaurecht auf 2.30m zum Nachbargrundstück. Die Garage des Nachbarn steht aber 80cm an der Grenze und hat somit das Näherbaurecht massiv unterschritten. Ob diese Garage seinerzeit beantragt und bewilligt wurde, weiss ich nicht. Fakt ist, dass sie schon seit ca. 30 Jahren dort steht.

Kann ich da überhaupt noch etwas machen oder gilt hier eine Art Gewohnheitsrecht / Besitzstandswahrung?

Es geht nicht darum, dem Nachbarn Ärger zu machen. Der hat das selbst auch schon so geerbt und somit nicht selbst verursacht.

Ich habe aber erfahren, dass der Nachbar plant, die Garage aufzustocken oder darauf eine Terrasse zu errichten. Das würde mich dann schon stören, weil es mir Licht nehmen würde.

Kann mir hier jemand fundiert weiterhelfen?

  • lässt sich gegen die Garage noch etwas machen?            oder.....
  • kann ich wenigstens verhindern, dass dieser unglückliche Status Quo nicht auch noch "ausgebaut" wird?


Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.

Sun

 
Gegen die Garage selbst wirst du nichts mehr machen können aber sehr wohl gegen die Aufstockung:

- Mit Nachbar sprechen

- Bei der Gemeinde Erkundigen

- Einsprache machen

 
Danke, hab ich mir gedacht.

Weisst du, ob es auch bewilligungspflichtig ist, wenn er auf dem Garagendach lediglich ein Geländer und einen Bodenbelag anbringt?

LG

 
Sicherheit ist eine Grundanforderung an Bauten und Anlagen und wird seitens Behörde verlangt und auch kontrolliert = ja, es braucht eine Baubewilligung. 

Da die Garage das gewährte Näherbaurecht unterschreitet, sprich illegal ist, auch nach x Jahren, erübrigt sich auch die Frage nach der Baubewilligung.

 
Vor dem Reklamieren solltest Du vielleicht überprüfen, ob die Garage nicht auch ohne Näherbaurecht nahe an die Grenze gebaut werden durfte. Oft ist dies bei Kleinbauten bis zu einer gewissen Grösse (z.B. 40m2) und Höhe zulässig. Gerade Garagen fallen häufig unter diese Bestimmung. Ausserdem kann es sein, dass der damalige Eigentümer Deines Grundstücks ausdrücklich zugestimmt hat, dass näher an die Grenze gebaut werden durfte.

brico

 
Stichwort: Verwirkung

Wenn kein neu eingetretener wichtiger Grund vorliegt, der die Beseitigung des Überbaus erfordert, kann man nach so langer Zeit nichts mehr machen.

Hingegen kann man verhindern, dass die Beeinträchtigung noch weiter zunimmt.

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew