Näherbaurecht Hauptgebäude Kt. St.Gallen

Matysku

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23. Feb. 2013
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Hallo miteinander

Wir sind derzeit mit der Planung unseres Einfamilienhauses beschäftigt und sind nun über einen Absatz im Baureglement gestolpert, der den Grenzabstand betrifft. Generell werden ein kleiner Grenzabstand von 4m und ein grosser von 8m vorgeschrieben, soweit so gut, zusätzlich gibt es aber auch noch einen Mehrlängenzuschlag aber einer Gebäudelänge von 15m (1/3 der Mehrlänge muss zum Grenzabstand dazu gerechnet werden). Da unser geplantes Haus ca. 24m lang (Doppelgarage+Haus+Terasse) sein wird, müssen wir nun einen seitlichen Grenzabstand von 7m zu unserem Nachbarn einhalten.

Wir wollen nun versuchen mit unserem Nachbarn ein Näherbaurecht zu vereinbaren, um den Mehrlängenzuschlag zu umgehen und einen Grenzabstand von 5m zu erhalten.

Nun zu meinen Fragen:

Wie muss das Näherbaurecht dokumentiert werden, reicht eine schriftliche Vereinbarung oder muss es zwingend im Grundbuch eingetragen werden?

Vom Baureglement der Gemeinde aus müssten wir einen Abstand von 7m zur Grundstücksgrenze einhalten, wenn uns unser Nachbar nun erlauben würde, bis auf 5m an die Grenze zu bauen, müsse er für zukünftige Bauten von seiner Seite her einen Abstand von 6m zu Grenze einhalten, 4m regulär und die 2m die er uns entgegen kommt. Hat schon jemand von so einer Regelung gehört? Minimale Gebäudeabstände sind im Baureglement nicht definiert.

Wäre es , wie in unserem Fall beschrieben möglich (und sinnvoll) ein gegenseitiges Näherbaurecht zu vereinbaren?

Danke

Gruss Matysku

 

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