Hallo Miteinander
Unser Nachbar mochte das Näherbaurecht von uns. Die aktuelle Situation ist folgende:
-- Das Haus unseres Nachbars steht auf der Ostseite unserer Parzelle direkt auf der Grenze.
-- An unser Wohnhaus ist eine Scheune angebaut, welche auf der Ostseite noch ca. 1m Abstand zur Grenze hat.
-- Auf diesem Weg zwischen unserer Scheune uns des Nachbars Haus hat dieser das Wegrecht.
-- Der Nachbar möchte sein Haus abbrechen und auf den Grundmauern neu aufbauen. Dabei möchte er gegen Süden, also parallel zur Grenze erweitern und benötigt hierfür das Näherbaurecht von uns.
Für uns ist ziemlich klar, dass wir das Näherbaurecht nur erteilen, wenn wir es auch erhalten.
Nun meine Fragen:
-- Was ist dabei speziell zu beachten?
-- Haben wir Nachteile, wenn wir das Näherbaurecht erteilen?
-- Angenommen, wir bauen die Scheune irgendwann aus. Müssen wir dann eine Brandschutzwand errichten? Bzw. muss das der Nachbar nicht bereits jetzt machen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruss Kekkis
Unser Nachbar mochte das Näherbaurecht von uns. Die aktuelle Situation ist folgende:
-- Das Haus unseres Nachbars steht auf der Ostseite unserer Parzelle direkt auf der Grenze.
-- An unser Wohnhaus ist eine Scheune angebaut, welche auf der Ostseite noch ca. 1m Abstand zur Grenze hat.
-- Auf diesem Weg zwischen unserer Scheune uns des Nachbars Haus hat dieser das Wegrecht.
-- Der Nachbar möchte sein Haus abbrechen und auf den Grundmauern neu aufbauen. Dabei möchte er gegen Süden, also parallel zur Grenze erweitern und benötigt hierfür das Näherbaurecht von uns.
Für uns ist ziemlich klar, dass wir das Näherbaurecht nur erteilen, wenn wir es auch erhalten.
Nun meine Fragen:
-- Was ist dabei speziell zu beachten?
-- Haben wir Nachteile, wenn wir das Näherbaurecht erteilen?
-- Angenommen, wir bauen die Scheune irgendwann aus. Müssen wir dann eine Brandschutzwand errichten? Bzw. muss das der Nachbar nicht bereits jetzt machen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruss Kekkis