Näherbaurecht,Pläne waren nicht da

mondstern

Mitglied
27. Okt. 2010
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Ich hätte eine Frage zum Näherbaurecht, vieleicht kann mir ja jemand helfen.

Wir haben im April ein Haus gekauft, nun wird auf der angrenzenten Parzelle ein Einfamilienhaus gebaut.Wir wollten uns die aufliegenden Baupläne anschauen, diese waren aber beim Bauherren da noch etwas angepasst werden musste, uns wurde dann angeboten dass wir angerufen werden sobald die Pläne wieder da sind, nur hat der Bauherr die Pläne erst nach der Einsprachefrist zurückgebracht. Unsere Parzelle liegt in der Dorfzone und hat einen Grenzabstand von 2,5 m einzuhalten, die zu bebauende Parzelle gehört aber schon zu der Wohnzone und hat einen Grenzabstand von 4 m einzuhalten, welcher Abstand ist nun für das Haus gültig ?

Können wir nun noch Einsprache bezüglich Näherbau machen da ja die Frist um ist, aber die Pläne nicht einsehbar waren ? Denn der Abstand des Hauses zu unserer Parzelle sind nie und nimmer 2,5 m.

 
Hallo!

Also wenn Dein Nachbar näher bauen will und das Näherbaurecht braucht, dann

ist es ganz klar an der Behörde, die Baubewilligung noch nicht zu erteilen!

Und zwar solange, bis der Nachbar von Euch die Unterschrift betr Näherbaurecht erhält...

(oder eben nicht; dann muss er halt mit dem für diese Zone vorgeschriebene Distanz einhalten)

Bei mir war es so, dass ich 2x vergebens beim Nachbar für die Unterschrift antrabte, als dann meine Frau loszog,

kam sie mit der Unterschrift zurück...

Erkundigt Euch doch mal bei der örtlichen Baubehörde; ev muss euer Nachbar gar kein Näherbaurecht

beanspruchen?

Gruss

 
Danke für deine Antwort. Mein Mann versucht heute mal auf der Gemeinde sein Glück, da ich schlecht gehen kann. Es ist ja so, wir haben unseren zukünftigen Nachbarn nur einmal kurz von weitem gesehen, und ansonsten gar nichts.

Weil wenn er die Distanz für die Wohnzone einhalten würde, wäre es nicht möglich auf dem Grundstück ein Haus zu bauen, selbst wenn er nur 2,5 m einhalten müsste ginge es nicht.

Das einzige was wir von ihm gehört haben ist über eine Drittperson, dass ihn der Sommerflieder störe den die Vorbesitzerin nahe der Grenze gepflanzt hat, und dass wir diesen entfernen sollen. Von daher hat das ganze für uns leider schon einen faden Beigeschmack.

 
eine einsprachefrist ohne möglichkeit zur unterlageneinsicht ist selbstredend witzlos...

die pläne sollten in mehrfacher ausführung (z.b. 3 komplette plansätze) bei der behörde eingereicht werden. dass nun angeblich alle unterlagen beim antragsteller liegen sollen, ist unglaubwürdig...vetterliwirtschaft? /emoticons/default_rolleyes.gif

bezüglich grenzabstände:

jede zone hat seine eigenen grenzabstände einzuhalten. bei angrenzenden unterschiedlichen zonen können zwar durchaus die grenzabstände von den jeweiligen regelbauweise abweichen, dies ist jedoch eher bei völlig unterschiedlichen nutzungen der zonen der fall, sprich: industriezone - wohnzone, oder wohnzone - freihaltezone...

es kann aber auch immer wieder zu ausnahmebewilligungen kommen, vielleicht ist dies bei eurem zukünftigen nachbar der fall... oder in eurem grundbuchauszug ist irgendwo bereits vermerkt, dass dem besitzer der nachbarsparzelle ein näherbaurächt zusteht...

 
Habe gerade unseren Grundbuchsamtauszug vor mir liegen, wir haben keinerlei Eintrag dass der Nachbarsparzelle im Falle einer Bebauung ein Näherbaurecht zusteht.

Pläne konnte mein Mann heute einsehen, es ist definitiv so, dass die Grenzabstände bei weitem nicht eingehalten werden, er müsste einen Abstand von 4 m zu unserem Zaun haben, laut Plan sind es genau 2,4m. Da bin ich echt gespannt was das noch wird.

 
Eigentlich hat doch mit dem Baugesuch auch ein Visier gestellt werde müssen? Da habt Ihr doch gesehen, dass das Haus nur 2,4 m von Eurer steht.

Ich würde der Gemeinde mal auf die Finger klopfen.

Gruss Walter

 
Ich würde unbedingt JETZT und SCHRIFTLICH bei der Gemeinde intervenieren:

a) Pläne lagen in der Auflagezeit nicht auch

/emoticons/default_cool.png nach Einsicht in die Pläne stellt ihr fest, dass der gesetzliche Abstand nicht eingehalten ist: Das Projekt ist in der Hinsicht zu überarbeiten, dass die gesetzlichen Abstände eingehalten werden (der Rest ist wirklich nicht eure Sache).

Da Abstände nicht eingehalten werden und kein Näherbaurecht vorliegt (keine Unterschrift von euch oder Eintrag in Grundbuch) muss die Gemeinde das Baugesuch zurückweisen..... alles andere wäre nicht gesetzeskonform!

Je nach Antwort der Gemeinde auf eure schriftliche Intervention würde ich direkt zum Kanton: Die sehen nämlich Abstandsverletzungen nicht wirklich gerne.....

 
Also, wenn es mit den 4m so ist, hat Eure Baubehörde gepennt!

Wie gesagt, bei uns läuft in solchen Fällen nichts ohne Unterschrift des

Nachbars!!

Das andere wäre natürlich, wenn etwas mit den Marksteinen nicht stimmen würde;

z B Euer Zaun nicht richtig steht.

Dies hätte jedoch irgendwer merken sollen.

Planer / Geometer beim abnehmen des Schnurgerüstes????

Würde mich mal beim zuständigen Geometer, der für Eure Gemeinde arbeitet erkundigen,

ganz komische Sache....

 
Vielen lieben Dank für eure Antworten, das ganze hat sich nun geklärt. Die Gemeinde hat sich wohl doch bei ihm gemeldet, dass wir Pläne anschauen waren und nicht einverstanden sind. Planpfosten sind heute morgen abgebaut worden und das Land steht wieder zum Verkauf. Bin ich eigentlich ganz froh drum.Bin gespannt ob er das Land wieder verkaufen kann, denn wenn alle Abstände eingehalten werden, ist nur ein Minihaus möglich, und ich glaube kaum dass Interesse daran besteht dass man ein 2 Zimmer Haus baut.

 
.....Bin ich eigentlich ganz froh drum.Bin gespannt ob er das Land wieder verkaufen kann, denn wenn alle Abstände eingehalten werden, ist nur ein Minihaus möglich, und ich glaube kaum dass Interesse daran besteht dass man ein 2 Zimmer Haus baut.
Vielleicht kannst du da jetzt selbst zuschlagen.

Wenn es für sonst niemand brauchbar ist, sondern nur für dich, sollte ja der Preis fallen.

Überlegen würd ichs mir, wenn der Preis stimmt: Baulandreserve, Ausnutzungsziffer usw.

Gruss

 
Ja wenn vor allem die 4 Meter eingehalten werden müssten, das würde für dich ja dann wegfallen, selbst wenn du die Parzellen nicht zusammen legst.

Wäre wirklich eine Überlegung wert.... und was mime7 sagte, dürfte eintreffen: Der Preis müsste in Relation zum möglichen zu realisierenden Projekt stehen. Wenn das durch die Parzellengrösse und die einzuhaltenden Abstände kaum möglich ist, dann ist die Parzelle auch deutlich weniger wert.

 

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