Ich hätte eine Frage zum Näherbaurecht, vieleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir haben im April ein Haus gekauft, nun wird auf der angrenzenten Parzelle ein Einfamilienhaus gebaut.Wir wollten uns die aufliegenden Baupläne anschauen, diese waren aber beim Bauherren da noch etwas angepasst werden musste, uns wurde dann angeboten dass wir angerufen werden sobald die Pläne wieder da sind, nur hat der Bauherr die Pläne erst nach der Einsprachefrist zurückgebracht. Unsere Parzelle liegt in der Dorfzone und hat einen Grenzabstand von 2,5 m einzuhalten, die zu bebauende Parzelle gehört aber schon zu der Wohnzone und hat einen Grenzabstand von 4 m einzuhalten, welcher Abstand ist nun für das Haus gültig ?
Können wir nun noch Einsprache bezüglich Näherbau machen da ja die Frist um ist, aber die Pläne nicht einsehbar waren ? Denn der Abstand des Hauses zu unserer Parzelle sind nie und nimmer 2,5 m.
Wir haben im April ein Haus gekauft, nun wird auf der angrenzenten Parzelle ein Einfamilienhaus gebaut.Wir wollten uns die aufliegenden Baupläne anschauen, diese waren aber beim Bauherren da noch etwas angepasst werden musste, uns wurde dann angeboten dass wir angerufen werden sobald die Pläne wieder da sind, nur hat der Bauherr die Pläne erst nach der Einsprachefrist zurückgebracht. Unsere Parzelle liegt in der Dorfzone und hat einen Grenzabstand von 2,5 m einzuhalten, die zu bebauende Parzelle gehört aber schon zu der Wohnzone und hat einen Grenzabstand von 4 m einzuhalten, welcher Abstand ist nun für das Haus gültig ?
Können wir nun noch Einsprache bezüglich Näherbau machen da ja die Frist um ist, aber die Pläne nicht einsehbar waren ? Denn der Abstand des Hauses zu unserer Parzelle sind nie und nimmer 2,5 m.