Näherbaurecht

Efeu

Mitglied
17. Juni 2012
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Liebes Haus Forum. Wer kann mir genauer Auskunft geben. In unserem Quartier haben alles näheres Grenzbaurecht. Das heisst, unsere Garage grenzt an den Carpot von unserem Nachbar. Jetzt bin ich mir nicht sicher gilt das auch für die Bepflanzung. Bei uns in der Gemeinde steht im Reglement grössere Bäume 6m von der Grenze, kleineres 3m. 'Cedrus deodora' und wird ca. 8 bis 10 m dieser Baum steht 4m an unserer Grenze. Für mich ist das zu nah. Unser Nachbar sagt uns, Gesetz ist Gesetz, nach seiner Auffassung dürfen wir uns gar nicht in der Nähe der Grenze aufhalten. Jetzt möchte ich doch einmal das Gesetz näher betrachten. Darf er die Cedrus so Nahe pflanzen? Vielen Dank für eure Antworten.

 
Hallo Efeu

Kommt ganz drauf an, wie das Grenzbaurecht vereinbart wurde. Nur im Bbereich des Carports oder auf der ganzen gemeinsamen Grenze?

Das Grundbuchamt sollte dir da weiterhelfen können, weil diese Rechte da eingetragen werden.

Bei der Baubehörde solltem sie dir auch weiterhelfen können was diesen Baum betrifft.

Gruss gulx

 
Das mit den Bäumen ist eine Sache. Aber aufhalten darfst du dich auf der ganzen Parzelle, uneingeschränkt.

 
Da grössere Bäume zuerst kleinere Bäume sind, sollte man den Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass man daruf bestehen wird, dass er zurückgeschnitten wird, falls er zu hoch wird. Das ertragen Zedern schlecht, ist aber dann nicht mehr Dein Problem.

Da ein Baum kein Bauwerk ist, haben Näherbaurechte nichts damit zu tun.

"Unser Nachbar sagt uns, Gesetz ist Gesetz, nach seiner Auffassung dürfen wir uns gar nicht in der Nähe der Grenze aufhalten."

Absurd - dann gibts einen Streifen Niemandsland, oder gehört der zu der Sorte, die mehr dürfen als die anderen?

 
Vielen Dank für Eure Antworten. Das Bauamt war gerade da und hat bestätigt, das wir alles korrekt eingehalten habe und festgestellt, das bei Nachbar so einiges nicht stimmt. Ich bin jetzt beruhigt und versuche jetzt wieder normal auf meinem Grundstück um her zu gehen (ohne schlechtes Gewissen). Man soll eben immer zuerst vor seiner eigenen Haustüre wischen. Efeu

 
Gesetz ist Gesetz, nach seiner Auffassung dürfen wir uns gar nicht in der Nähe der Grenze aufhalten. Jetzt möchte ich doch einmal das Gesetz näher betrachten. Darf er die Cedrus so Nahe pflanzen? Vielen Dank für eure Antworten.
Der ist Gut, auf so ne Idee muss man zuerst kommen. Umgekehrt gilt ja auch, also darf er auch nicht. Dann hast du ein Streifen Land, wo niemand drauf darf. Uuui mal schauen wie sich dieser Streifen ökologisch und der Natur überlassen entwickelt. Wohl ein kleines Stück Nationalpark.....
Seine persönliche Auffassung spielt keine Rolle, die Fakten sind im Gesetz. Aufhalten könnt ihr euch genau bis an die Grenze, das gilt auch für ihn.

Aber das Bauamt kommt ja schon......

Ich würde mich einfach darauf vorbereiten, dass die Beziehung nicht die Beste sein wird.

 

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