Liebes Haus Forum. Wer kann mir genauer Auskunft geben. In unserem Quartier haben alles näheres Grenzbaurecht. Das heisst, unsere Garage grenzt an den Carpot von unserem Nachbar. Jetzt bin ich mir nicht sicher gilt das auch für die Bepflanzung. Bei uns in der Gemeinde steht im Reglement grössere Bäume 6m von der Grenze, kleineres 3m. 'Cedrus deodora' und wird ca. 8 bis 10 m dieser Baum steht 4m an unserer Grenze. Für mich ist das zu nah. Unser Nachbar sagt uns, Gesetz ist Gesetz, nach seiner Auffassung dürfen wir uns gar nicht in der Nähe der Grenze aufhalten. Jetzt möchte ich doch einmal das Gesetz näher betrachten. Darf er die Cedrus so Nahe pflanzen? Vielen Dank für eure Antworten.