N
Niki
Guest
Der frühere Besitzer meines Hauses hat dem Nachbarn in den 60er Jahren erlaubt, näher zu bauen als gesetzlich erforderlich. Dies ist im Grundbuchamt eingetragen.
Falls dieser Nachbar das Haus mal abreisst und neu bauen will, möchte ich diese Erlaubnis nicht mehr erteilen.
Wäre es ratsam, in dieser Sache bereits jetzt vorsorglich etwas zu unternehmen?
Erlischt das erteilte Näherbaurecht automatisch bei einem neuen Baugesuch, oder ist das nicht so?
Herzlichen Dank für Tipps!
Niki
Falls dieser Nachbar das Haus mal abreisst und neu bauen will, möchte ich diese Erlaubnis nicht mehr erteilen.
Wäre es ratsam, in dieser Sache bereits jetzt vorsorglich etwas zu unternehmen?
Erlischt das erteilte Näherbaurecht automatisch bei einem neuen Baugesuch, oder ist das nicht so?
Herzlichen Dank für Tipps!
Niki