Nahbaurecht

Carolina

Mitglied
28. Apr. 2009
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Hallo Zusammen

Nun haben auch wir unser erstes Problemchen.

Unser zukünftiger Nachbar hat sein Nahbaurecht ausgenutzt und bis an die Grundstücksgrenze gebaut.

Nun haben wir zu der Seite unseren Sitzplatz und wollen dort die Böschung eigentlich aufschütten das uns die 5 m nicht verloren gehen.

Wir müssten aber seine Hauswand abdichten wenn wir Erde aufschütten wollen.

Wie sieht das eigentlich mit der Zahlung aus?

Müssen wir die Abdichtung zahlen oder er weil er ja bis an die Grenze gebaut hat und es ja seine Hauswand ist?

Weiss jemand Rat bei euch?

 
Hallo Carolina,

Was ist das für eine Mauer? Beton mit oder ohne Isolation? Falls schon Isolation, ein Produkt das Wasserdicht ist oder eben doch nicht? Ist sie überhaupt schon isoliert, oder könnte man da noch die Weichen, auch für euer Projekt richtig stellen? Dies nur ein paar Gedanken zu Sofortmassnhamen die ich abklären würde ... /emoticons/default_rolleyes.gif

Rechtlich kann ich dir leider keine verbindliche Auskunft geben... Ich gehe aber davon aus dass mit dem Einräumen von diesem Recht dir keine Kosten für dein Projekt entstehen dürften. Allerdings musst du ja auch keine Mauer stellen, sparst also auch Geld. Ich glaube mit einem Gespräch mit deinem zukünftigen Nachbar könnt ihr eine win-win Situation schaffen. Auch wenn du ihm seine Fassade die im Erdreich stehen würde, abdichten würdest...

liebs Grüessli, Jomazi

 
Hallo,

ohne jetzt den Ansprucht zu erfüllen wollen, diesen Sachverhalt genau zu kennen... ich würde meinen, dass ein Näherbaurecht für bauliche Massnahmen gilt und nicht für reine Erdbewegungen. Du müsstest demzufolge erstmal eine feste Mauer zu Deinem Nachbar hin erstellen und dahinter aufschütten - dann kannst Du ja gleich diese Mauer so abdichten, dass auch die gebaute Wand Deines Nachbarn nicht feucht wird.../emoticons/default_wink.png

Das wäre für mich irgendwie logisch - trotzdem würde ich mal bei der Gemeinde nachfragen, wie sich dies verhält.

Grüssle

Arcuos

 
Also, man darf nicht so bauen, dass dem Nachbarn dadurch sein Grundstück verändert wird. Deshalb muss man Böschungen auf dem eigenen Grundstück befestigen und sichern. Wenn das mit einer einfachen Abdichtung zur Mauer zum Nachbar hin geht, um so besser für Euch. Macht das aber mit ihm ab, weil ihr sonst, wenn sein Gebäude abgebrochen werden sollte oder es wegen der Anschüttung einen Schaden gibt, ein Problem habt.

 
Hallo zusammen

Danke für eure Antworten

Die Situation ist die, dass im Moment zu der Hauswand noch eine Böschung ist und ein kleiner Weg, dass wenn es regnet die Erde nicht an seine Hauswand spritzt. Jetzt wollen wir aber keine Böschung sonder alles gerade aufschütten sonst fehlen uns wie gesagt die 5m. Wir müssten seine Hauswand abdichten ( die ist wahrscheinlich isoliert ) das wir die Erde aufschütten können. Wenn er nicht bis an die Grenze gebaut hätte hätten wir die Böschung einfach etwas nach hinten versetzt, was aber so nicht geht.

Aber wieso muss ich es zahlen wenn er bis an die Grenze baut.

 
Du musst es bezahlen, weil es Deine Böschung ist - oder ich hab irgendetwas falsch verstanden.

Du kannst weder mit einer Böschungsmauer noch mit einer Aufschüttung auf die andere Seite der Grenze, also ist es egal, wie weit weg davon des Nachbars Garage steht. Dann ist zwischen Aussenkante Deiner Böschungsmauer und der Mauer des Nachbarn halt nur noch ein Luftspalt. Ob diese Nachbarmauer abgedichtet werden muss, ist wiederum nicht Dein Problem.

An seine Mauer anfüllen darfst Du nur, wenn er einverstanden ist, denn es ist seine Mauer.

Was genau ist das Problem?

 
Aber wieso muss ich es zahlen wenn er bis an die Grenze baut.

Was genau ist das Problem?

ich erlaube mir einfach mal zu raten.

(X) geld

(X) geld

(X) geld

irgendwie hängt das seltsamerweise immer mit der bauerei zusammen... /emoticons/default_wink.png

 
sei doch froh das dort schon eine mauer deines nachbars steht und du nur noch abdichten musst. wäre die mauer noch nicht dort müsstest du eine erstellen um das gelände auszuebenen - was mit sicherheit teurer wäre als nur die abdichtung.

wie hoch soll den aufgeschüttet werden? ist die mauer des nachbarn stabil genug um den erddruck zu übernehmen?

 
Das ist keine Mauer wo da steht sondern sein Wohnhaus.

NOrmalerweise hat man ja glaub ich ca 4m Nahbaugrenze zum Nachbarn, er hat aber dieses ausgenutzt und bis auf die Grenze sein Haus gesetzt.

Und wir möchten nicht noch eine Mauer an sein Haus setzten sondern eigentlich bis an unsere Grundstücksgrenze das ganze aufschütten.

Es soll ungefähr bis 2m Höhe aufgeschüttet werden, da auch leichte Hanglange besteht.

Es ist etwas schwierig das ganze zu erklären, muss mal schauen das ich ein Bild machen kann und es anhängen.

 
Das ist ... sein Wohnhaus.

.. er hat aber dieses ausgenutzt und bis auf die Grenze sein Haus gesetzt.
Hallo Carolina,

das wird nix, mit dem anfüllen von 2m Erdreich gegen seine Hauswand.

Seine bisher freistehende Außenwand ist mit Sicherheit statisch nicht für seitlichen Erddruck (welcher durch die Anschüttung entstehen würde) ausgelegt worden. Ebensowenig dessen Außendämmung (wenn sie vorhanden ist, was Du ja vermutest), welche ebenfalls dann nicht für den Erdkontakt (Druck und Feuchte) ausgelegt ist!

Damit würdest Du ein vermutlich hohes Schadensrisiko eingehen... ich rate Dir dringend davon ab!

Kläre dies ggf. mit dem Nachbarn und dem betroffenen Statiker ab... aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies möglich ist.

Wenn Du dieses trotzdem durchziehen möchtest, wegen Platzgewinn, dann stelle mit einem geringen Abstand, auf Deiner Seite, eine Winkelstützwand auf, welche keinerlei Druck auf das Nachbargebäude ausüben wird, aber trotzdem Deinen Hang (gerade bei 2m!) sicher halten wird.

 
NOrmalerweise hat man ja glaub ich ca 4m Nahbaugrenze zum Nachbarn, er hat aber dieses ausgenutzt und bis auf die Grenze sein Haus gesetzt.
Man kann dies aber nur ausnutzen, wenn es hierfür ein Näherbaurecht gibt. Ist dies irgendwo schriftlich vermerkt worden (Grundbuch)? Was besagt seine Baubewilligung? Das sollte zuerst auf der Gemeinde abgeklärt werden.

 
Du musst eine Auffangmauer erstellen, weil es Deine Sache ist, wie Du Dein Erdreich befestigst. Du musst diese Mauer selber bezahlen, weil es ein Bau von Dir auf Deinem Grund ist, von dem der Nachbar nichts hat. Und Du musst diese Mauer auf Deinem Grund errichten, weil auf der anderen Seite der Grenze eben der Grund des Nachbarn liegt.

Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn man bitte sagt und der Nachbar dich lässt.

Das alles hat mit dem Nachbarbaurecht nichts zu tun.

Üblicherweise sind Näherbaurechte gegenseitig. Oder man lässt sich dies bezahlen, da man auf Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstückes verzichtet. Oder man sagt dem Nachbarn, er könne bis an die Grenze bauen, aber nur, wenn er die Mauer so ausführt, dass man dann nach Abdichtung anfüllen kann. Da dies im Interesse beider ist, teilt man die Kosten so auf, dass man sich an den Mehrkosten der Hausmauer des Nachbarn beteiligt. Gleichzietig lässt man sich von ihm zusichern, dass man auffüllen darf.

Oder es ist eine Zone, wo man bis an die Grenze bauen darf (z.B. Innenstadt).

Wenn man das Haus direkt auf die Grenze stellt, wäre üblicherweise zur Erteilung der Baubewilligung das Näherbaurecht und evtl. das Überbaurecht für den Dachüberhang nachzuweisen. Welche Zugeständnisse der Nachbar gemacht hat, sieht man nicht in seiner Baubewilligung, sondern im Vertrag, worin dieses Näherbaurecht geregelt ist.

Wenn im Grundbuch nichts steht und der Vertrag nicht auffindbar ist oder nicht existiert, weil die Sache bei einem Bier geregelt wurde, und es der Nachbar nun nicht toll findet, dass ihr an sein Haus heran auffüllt, habt ihr schlechte Karten.

Ich würde den Spalt mit einer wasserfesten Dämmung ausfüllen und oben mit Platten abdecken. Die Mauer oder die Winkelemente (gute Idee! gibt es Kranzufahrt? Die Dinger für 2 m Stützhöhe sind ein bisschen schwer ...) bezahlst Du, die Dämmung, auch wenn auf Deiner Seite der Grenze, bezahlt er. Hat auch den Vorteil, dass, wenn die Stützmauer noch ein paar wenige Zentimeter wandert, nicht gleich des Nachbarn Hausmauer eingedrückt wird.

 
Habt Ihr mal nachgefragt ob eine Terrainaufschüttung von bescheidenen 2m (!) erlaubt ist? Angenommen es wäre erlaubt, ist es möglich, dass die Stützmauer (nee, bestimmt nicht die Fassade des Nachbarhauses, die eigene, dafür konzipierte Mauer) eine gewisse Höhe nicht überschreiten darf, sodass Ihr um eine Terrassierung (stufenweise versetzte Mauern) nicht herum kommen werdet.

 

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