pasci1545221718
Neuer Benutzer
Hallo zusammen
Meine Freundin und ich (leben seid 7 Jahren zusammen) denken über gemeinsame Kinder nach. Wir sind nicht verheiratet und möchten es auch nicht werden.
Nun hab ich im Web ein wenig gestöbert was das für uns bedeutet, und gelesen das Namen noch Heimatort von der Mutter übernommen wird: "Uneheliche Kinder erhalten demnach weiterhin Namen, Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter"
Gibt es hier eine Möglichkeit den Namen oder das Bürgerrecht dennoch vom Vater zu übernehmen, ohne zu heiraten? Selbstverständlich wenn beide damit einverstanden sind.
Vielen Dank für eure Auskunft
Grüäss
pasci
Meine Freundin und ich (leben seid 7 Jahren zusammen) denken über gemeinsame Kinder nach. Wir sind nicht verheiratet und möchten es auch nicht werden.
Nun hab ich im Web ein wenig gestöbert was das für uns bedeutet, und gelesen das Namen noch Heimatort von der Mutter übernommen wird: "Uneheliche Kinder erhalten demnach weiterhin Namen, Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter"
Gibt es hier eine Möglichkeit den Namen oder das Bürgerrecht dennoch vom Vater zu übernehmen, ohne zu heiraten? Selbstverständlich wenn beide damit einverstanden sind.
Vielen Dank für eure Auskunft
Grüäss
pasci