Nasser Keller

Hauswurm

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01. Juli 2009
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Wir haben bei unserem Haus viele Risse in den Kellerwänden gehabt, die mit zahlreichen Injektionen behandelt worden sind. Danach wurden diese nachträglich mit einem 2-Komponenten-Pflaster zugeschmiert. Jetzt haben wir aber ein grosses allgemeines Problem mit den feuchten Wänden. Das Haus steht im Grundwasser und unsere Kellerräume sind klatschnass. Über 72% Luftfeuchtigkeit gehabt, mit Schimmel und Pilzbildung. Wegen unserer Möbel, die im Keller verwart werden müssen, haben wir uns einen Luftentfeuchter angeschafft, einen 2ten ausgeliehen. Diese laufen fast rund um die Uhr. Auf die Dauer ist das keine Lösung, die Stromrechnung wird uns noch überraschen! An den Decken und Wänden haben wir schon rostige Flecken, sowie an den Kalksandsteinwänden, wo die Feuchtigkeit abläuft. Wir haben die Befürchtigung, dass die Stahlbetonwände, welche mit Zusatzstoffen hergestellt sein sollen, nicht richtig ausgeführt worden sind. Von Aussen wurde auch nur im Bereich der Bodenplatte und den Wänden verspachtelt. Kein Bitumanstrich! Obwohl ich zeitgleich unseren Generalunternehmer darauf angesprochen hatte, sagte er mir, dass dies früher gemacht worden sei, aber mittlerweile nicht mehr notwendig wäre. Jetzt bekomme ich von vielen Seiten mit, dass ein Bitumanstrich schon einiges bringt, und von Vorteil wäre. Wir durften keine Sickerleitung, seitens der Gemeinde, verwenden und eine Ringdrainage ist nicht durchführbar. Wie kann man sich sonst gegen drückendes Wasser (vom Hang kommend) schützen? Unsere Südseite bekommt den vollen Druck ab. In den Lichtschächten steht das Wasser standartmässig bis zur Sohle, wo dann das Wasser über ein Ablaufrohr ablaufen kann. Das Haus ist im März 2009 fertiggestellt worden, die Aussenanlagen erst seit kurzem. Müssten wir alles von aussen neu aufbaggern lassen, um die Wände richtig abzudichten? Lohnt es sich vorher einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder müssen wir erst die 2 Jahre Gewährleistungszeit zur Behebung von Baumängeln abwarten? Der Generalunternehmer weigert sich von aussen Massnahmen zu ergreifen. "Das Grundwasser könne er nicht abpumpen, somit ist von aussen nichts zu machen. Es sei normal, dass bei einem neuen Haus die Kellerräume sehr feucht seien, wegen der Eigenfeuchte. In den ersten 2 Jahren könne man standardmässig kein Mobiliar abstellen, da diese die Feuchtigkeit aufsaugen und dann schimmeln". Also erhalten wir vorerst keine Hilfe vom Generalunternehmer. Wir wollen aber schnellstmöglich einen trockenen Keller haben, wo man auch gewisse Möbelstücke unterstellen kann! Wer kann uns da weiterhelfen?

Gruss Hauswurm

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hauswurm,

da hast Du aber den richtigen GU erwischt! Mit wem hast Du denn gebaut?

Ein wasserundurchlässiger Keller ist nur dann korrekt ausgeführt, wenn eben kein Wasser durchkommt.

Auch Risse sollte er keine bekommen. Dies ist zumindest in Deutschland die DIN-Vorgabe und wird durch eine spezielle Armierung sichergestellt.

Das ist in der Schweiz nur den wirklichen Profis bekannt! Die meisten vertrauen eher blind im Gewinnbestreben auf die Aussage der Betonlieferanten dass die reine Betonzusammensetzung die Dichtigkeit herstellt.

Nur nützt dies dann nichts, wenn der Beton als solcher sich natürlich verformt und immer, hier wie bei uns, ohne besondere Massnahmen auch Schwundrisse bekommt. Wenn er dann auch noch in Abschnitten betoniert wird, dann hast Du das Problem natürlich auch an den einzelnen Betonierfugen.

Wenn das Grund/Hangwasser so hoch steht, dass es quasi schon zum Kellerfenster reinläuft, dann liegt zudem auch noch ein Fehler in der Planung oder Beratung vor. In diesem Falle sollte man von Fenstern im WU-Keller ganz absehen oder solche einbauen, welche Druckwasserdicht sind. Wobei diese sehr teuer sind und nicht wirklich gut aussehen.

Die Rostflecken an der Decke deuten zudem auf eine minimale, eigentlich zu geringe Betonüberdeckung des Baustahls (Armierung) hin. Dies musst Du mit den statischen Plänen vergleichen. Auf diesen wird im Regelfall die Dicke entsprechend angegeben.

Um dies zu kontrollieren klopfst Du einfach die Roststelle mit Hammer und Meisel auf (ausbessern musst Du diese Stelle so oder so) bis Du auf das dortige Armierungseisen triffst. Messe die Differnenz zur Betondeckenunterkante nach und Du siehst die erbrachte Betonüberdeckung.

Oder es handelt sich um die Befestigungsteile von Rohrleitungen, welche direkt auf der Schalung aufgebracht wurden? Dies ist eben zu überprüfen.

Du kannst, wenn es zwischenzeitlich schon alle Räume betrifft, keinesfalls bis in 2 Jahren warten. Das wird täglich nur noch schlimmer.... einschl. der gesundheitlichen Gefahren durch Blauschimmel an Wand und Decke!

Wenn die bisherigen Rissverpressungen keine Abhilfe brachten, dann ist wohl der gesamte Keller nicht in der bestellten und bezahlten Qualität, als WU-Keller, ausgeführt und somit mangelhaft!

Um überhaupt sehen zu können wie die Kelleraußenfläche ausschaut, ist es erforderlich diese Fläche freizulegen. Hier kann auch die bisherige Verspachtelung der Fuge kontrolliert werden.

Eine solche, ggf. noch alleinige Sicherheit über die Fugenabdichtung ist schon sehr sträflich.

Aber in der Schweiz, durchaus nicht unüblich. Auch der GU des von mir aktuell in der Schweiz betreuten Bauherren, hatte dies so alleinig vorgesehen.

Auf Hinweis und Vorgabe von Bauherren und mir, wurde die Kellerwandfläche allerdings mit einer Bitumen-Dickbeschichtung überzogen. Wir haben hier also einen WU-Beton mit zusätzlicher Dickbeschichtung sowie elastischer Fugenabdichtung und auf mein Anraten hin, auch nochmals Quellbänder an allen die Bodenplatte durchdringenden Rohren.

Du siehst, man kann sehr viel mehr tun......

Wieso konnte man keine Ringdränage ausführen? Hast Du ein Doppelhaus oder Reihenhaus?

Um das gesamte Ausmass einschätzen zu können, wäre es ratsam wenn Du einige Bilder der betroffenen Flächen hier einstellen würdest.

Hier noch ein Link auf eine ähnliche Situation.... auch Mangl pur.....http://www.haus-forum.ch/baumaengel-garantiefaelle-fehlplanung/6590-bauhorror-albtraum.html

 
Unsere Kellerwände sind standartmässig mit einem Zuschuss im Beton versehen worden. So laut unserem Generalunternehmer PN-Hausbau. Dies sollte eine erhöhte Dichtigkeit des Betons bewirken. Von einer Weissen Wanne wurde nie geredet. Niemand wollte vorher gewusst haben, dass bei unserem Grundstück der Grundwasserspiegel so hoch ist. Selbst die Gemeinde, die die öffentliche Kanalisation vorher schon verlegt hatte, teilte uns nichts mit. Mittlerweile möchte der GU mit der ausführenden Firma und einem (neutralen?)Sachverständigen eine Begehung vor Ort machen.

Wo kann ich eine Liste von Sachverständigen erhalten, die auch vor einem Gericht (Kanton Thurgau) anerkannt werden?

Falls man das Erdreich wieder aufbaggern muss, wer entschädigt uns für den Dreck und die sonstigen Belastungen?

Für weitere Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Gruss Hauswurm

 
Falls man das Erdreich wieder aufbaggern muss, wer entschädigt uns für den Dreck und die sonstigen Belastungen?
Hoi Hauswurm

Wenn du am Schluss einen dichten, trockenen, korrekten Keller hast, würde ich mir über Dreck und Belastungen über eine kurze Zeit nicht allzu grosse Gedanken machen - und auch nicht über eine Entschädigung. Bei einem Baufehler dürften ja die Reparaturkosten durch den GU übernommen werden.

Grüsse Chris

 
Bitte bleib gesprächsbereit über die Sanierungsmethode, aber nicht in der Sache - du hast einen normalen Keller bestellt und der hat trocken zu sein. Bestehst Du auf einer Ausführung, die der GU nicht gut findet, wird er Dir schriftlich Bedenken anmelden, im Stil von " wir halten die von Ihnen gewünschte Konstruktion nicht für gut und lehnen jede Haftung ab".

Folgeschäden, d.h. Wiederinstandstellung des Gartens usw. gehen auf Kosten der Fehlbaren, da sie ja direkte Folge des Mangels sind. Die Umtriebe muss man aber ertragen, hier sollte man auch nicht zu kleinlich sein, wenns nur dann nachher in Ordnung ist.

Auch in der Schweiz weiss man sehr wohl, wie man einen trocken bleibenden Keller erstellt! Und auch bei uns wissen seriöse GUs, dass man langfristig mit sachgemässer und regelkonformer Ausführung am einfachsten Geld verdient.

Sachgutachten, die von einer Partei bestellt worden sind, sind immer parteiisch. Entweder man einigt sich vor der Erstellung des Gutachtens auf einen SV und darauf, dessen Meinung und Massnahmen zu akzeptieren, oder man lässt den SV durch das Gericht bestellen; Honorar zulasten der unterlegenen Partei.

 
Hallo Hauswurm

Sind die Kelleraussenwände gedämmt? Vieleicht handelt es sich ja auch um Kondensat, welches sich bei 72% Luftfeuchtigkeit im Keller an einer Aussenwand bei bereits 15° Oberflächentemperatur bildet. Grundwasser ist normalerweise kalt und somit auch die Aussenwand. Hier sollten die Anzeichen so sein. Die ganzen Aussewandflächen sind bis etwa die Höhe des Grundwassers Nass, darüber sind dei Wände meistens trocken. Sollte die Wand undicht sein, ist eigentlich nie die ganze Wand nass sondern nur vereinzelte Stellen. PS: sollte es sich wirklich um Kondensat handeln weil die Aussenwände nicht gedämmt sind, so bringt auch ein Schwarzanstrich oder eine Abdichtung nichts.

 
Unsere Kellerwände sind standartmässig mit einem Zuschuss im Beton versehen worden. So laut unserem Generalunternehmer PN-Hausbau. Dies sollte eine erhöhte Dichtigkeit des Betons bewirken.

Niemand wollte vorher gewusst haben, dass bei unserem Grundstück der Grundwasserspiegel so hoch ist.

Gruss Hauswurm
Hallo Hauswurm,

es ist die Pflicht von Deinem GU gewesen, dies vor Planung und Baubeginn zu klären und Dir entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Dies hat er unterlassen und damit eine mangelhafte Leistung erbracht. Punkt!

Die ledigliche Zugabe oder modifizierung einer Betonmasse, reicht techn. nicht aus, um einen Keller mit WU-Beton Rissfrei herzustellen. Darüber haben wir uns hier aber auch schon ausgiebig ausgetauscht. Es ist wohl nur in der Schweiz so gehandhabt, dass man die automatisch entstehenden Risse bei Betonflächen ignoriert. Bei uns gibt es dafür eine völlig klare DIN-Norm, woran sich der Baumeister, bzw. auch Planer, halten muss. Eine passende SIA-Norm gibt es nicht. Da hinkt die Schweiz leider sehr ihren Nachbarn nach.. zum Nachteil der Bauherren.

Aber nochmals der Hinweis aufs Wesentliche.... der Keller ist (egal warum) nicht dicht und somit mangelhaft! Du hast beim GU einen trockenen, dichten Keller bestellt, und wenn PN-Bau nicht fachlich fähig ist, einen solchen zu erstellen, dann sollten sie sich entsprechende Fachleute besorgen, welche dies auch in die Tat umsetzen können.

 
Nicht um die Fehlleistung des GUs vom Hauswurm zu entschuldigen, aber in Deutschland gibt es viel Tiefland mit hohem Grundwasserspiegel, und deshalb habt Ihr eben gelernt, wasserdicht bleibende Keller zu bauen für Häuser, die dauernd im Wasser stehen. Wir machen uns im Gegenzug lustig darüber, was in Norddeutschland bereits "Hanglage" genannt wird ...

Bei uns, wo meistens in leichter Hanglage gebaut wird, kann man auch mit einer Drainage leicht zum Ziel kommen. Das Wasser wird man ja meistens los, ohne Hebeanlagen, Pumpensümpfe und dergleichen. Mein Elternhaus hat einen gemauerten Keller auf Streifenfundamenten. Aussen sind statt einer Abdichtung Formsteine angeordnet, die die Aussenwand trocken halten, und es hat eine Drainage. Funktioniert seit Jahrzehnten.

Also, warum wollen die GUs die Keller immer betonieren, wenn sie es nicht können.

 
Also, warum wollen die GUs die Keller immer betonieren, wenn sie es nicht können.
Gute Frage!

Nehmen wir einmal an, es wäre des lieben Geldes wegen /emoticons/default_biggrin.png

Ich habe ja noch nichts darüber gelesen, dass dies OHNE Preiszuschlag abginge?

In der Hoffnung, dass mit dem blosen Zusatz bei der Betonlieferung ALLES erledigt wäre, bieten sie dies gerne, ohne zu wissen was sie oftmals tun, dem Bauherren gerne als "Vorteil" an.. Gibt eben mehr Gewinn.

Sicherlich (oder hoffentlich) gibt es auch seriöse Firmen, wenn nicht der GU, dann zumindest, oder evtl., der Baumeister, welche dann aus beruflichen Gründen hier eine gute Leistung abliefern.

Ansonsten hast Du recht, mein Keller ist auch nur gemauert und selbstverständlich dicht. Auch wir haben hier (in der Pfalz sowieso) meist leichte bis starke Hanglagen, entgegen der Rheinebene, wo man fast ausschließlich WU-Keller herstellen muss.

Zudem gehört es bei uns zum Standard (sagen wir zu 95%), dass auch ein GU vorab eine Bodenanalyse/Bodengutachten erstellen lässt. Wir wollen wissen, was unsere Bauherren und somit auch uns als Planer und Bauleiter, erwartet!

Auch dies ist in der Schweiz nun völlig unüblich. Leider!

Wenn dann noch der Bauleiter ein Trantüte ist und noch nicht einmal nach ausgehobener Baugrube den Ernst der Lage erkennt, dann hat man als Bauherr meist schon verloren.

 
also ich würde mir schnellstens einen SIA gutachter besorgen. wir hatten auch immer wasser im keller, unser architekt meinte auch, das gibt sich dann schon... wir hatten zum glück eine sickerleitung gemacht (auch ohne bewilligung) denn sonst hätte man das ganze wasser was gekommen ist, nie abpumpen können. es musste noch ein zusätzlicher sickerschacht erstellt werden, da einer nicht reichte. aber gottseidank ist das haus total trocken. sie müssen uns jetzt eine nachträgliche bewilligung geben, da der architekt und ingenieur das wasser, das gekommen ist, total unterschätzt haben. gottseidank haben wir einen gutachter, so dass wir jetzt alles glücklich abschliessen können.

 
Hauenstein hat sich bereits einen Experten geholt (Fa. Zeugin),

der eben festgestllt hat, zu wenig gelüftet, Bautrocknung usw....

Nach einer Foto die eine lehmige Hinterwandfüllung und keine Sickerplatten zeigt, lässt er dieselbe Firma eine neue Studie machen.

Er wird dieser wohl sehr gut kennen und muss wohl auf dessen Resultat warten.

Was kostet eine solche Analyse etwa ?

 
hallo

wir haben bis jetzt 3600.- bezahlt. da sind diverse briefe an architekt und ingenieur, sowie zwei besprechungen mit denselben hier.

plus die ganze beratung.

viel glück

 
Hallo Hauswurm

ich kenne das Problem mit aufsteigendem Grundwasser und Feuchtigkeit. Ich habe mir gerade ein Haus gekauft und werde an neuen Ort gleich den Drymat einsetzen, weil mein Therapiezimmer feucht ist, nicht schlimm, aber ich will das nicht haben, ist ja fürs Haus und auch für mich nicht gesund. Ist eine elektro-physikalische Gebäudetrockenlegung, das Wasser kann nicht mehr aufsteigen, Ursache ist also behoben. Ich habe an meinen noch-Wohnort (bin Mieterin), das Gerät benutzt, bin total begeistert, es riecht nicht mehr moderig. Darf ich Dir meinen Kollegen empfehlen? haustrocknung.ch, Herr Bigler. Grüsse von Marianne

 
Wie schön. Ursache behoben?

Wie beim Reifen mit dem Loch drin, solange man pumpt ist Druck und Ursache also behoben ...

 
Hallo Hauswurm,

..........

Die ledigliche Zugabe oder modifizierung einer Betonmasse, reicht techn. nicht aus, um einen Keller mit WU-Beton Rissfrei herzustellen. Darüber haben wir uns hier aber auch schon ausgiebig ausgetauscht. Es ist wohl nur in der Schweiz so gehandhabt, dass man die automatisch entstehenden Risse bei Betonflächen ignoriert. Bei uns gibt es dafür eine völlig klare DIN-Norm, woran sich der Baumeister, bzw. auch Planer, halten muss. Eine passende SIA-Norm gibt es nicht. Da hinkt die Schweiz leider sehr ihren Nachbarn nach.. zum Nachteil der Bauherren.

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Es ist überhaupt nicht so, dass man in der CH nicht wüsste, wie man dichte Keller baut.

Und es ist auch nicht so, dass in DE keine Neubauruinen mit überschwemmten Kellern stehen.

Dichtungsbänder, Beschichtungen, Dichtkragen für für Leitungsdurchführungen gibts schon lange und werden auch eingebaut.

Die Krux liegt darin, dass es im EFH-Bau viele GU und "Bauführer" als Quereinsteiger gibt. Leute, die sich vorstellen, dass sie schnell Geld machen können, nachdem sie mal im Garten einen kleinen Geräteschuppen zusammengestellt haben.

Ein GU kann durchaus quereinsteigen, wenn er einen guten Bauführer zur Hand hat. Wenn aber niemand auf dem Bau vom Fach ist und alles bloss über den Preis abgewickelt wird, passieren dann eben Fehler.

Eine Norm für alles zu haben nützt nur, wenn sie auch eingehalten wird. Und dichte Keller können auch ohne Norm gebaut werden, das zeigen alle die Keller, die im Wasser stehen und dicht sind.

Von Vorteil kann es sein, sich vor dem Bau bei einem ev. Nacharn zu ekundigen, wie das bei ihrem Neubau mit dem Wasser war.

Und manchmal merkt man es erst beim Bauen, wie hier:

Textatelier Hess von Biberstein

Gruss, Fred

 
da es anscheinend in CH keine norm dazu gibt:

was wäre dann die 100% richtige formulierung in der hausbeschreibung bzw. GU-vertrag für einen trockenen/dichten keller?

und welche restfeuchte wäre noch innerhalb der tolerenz (und gilt dieser wert erst nach einer bestimmten zeit, restfeuchtetrocknung); oder gibts weitere parameter und technisch/funktionelle qualitätskriterien, die man vorgängig im vertrag abmacht?

gemäss aussagen von verschiedenen GUs und bauführern:

die problematik von grundwasserspiegel/dichten keller ist in der schweiz seit einigen jahren eigentlich standart, da immer mehr häuser in "schlechten" gebieten gebaut werden

(thematik: baulandreserven sind an vielen orten ausgeschöpft).

expertise: wenn es irgendwie geht, unbedingt von gegenpartei den experten akzeptieren lassen (schriftlich!)!

ich kenne fälle, wo der GU sich bei den ersten beiden expertisen mit diesem argument rausgewunden hat.

seit dem offensichtlichen baumangel sind über 8 jahre vergangen.... :-(

 
Es ist überhaupt nicht so, dass man in der CH nicht wüsste, wie man dichte Keller baut.

[COLOR= Red]ja davon gehe ich auch aus.. aber evtl. hat man an manchen Orten auch nur Glück... meine Erfahrungen sind hier natürlich beschränkt.. dafür 100% negativ.. überall war solches Handwerkszeug nicht vorhanden.. und dieses Thema wurde hier Anfang 2008 oder so.. auch schon behandelt.. und einige SIA-Architekten haben hier genau angeführt, dass man nichs besonderes tun müsste... da kommen einem dann doch berechtigte Zweifel auf.. [/COLOR]

Und es ist auch nicht so, dass in DE keine Neubauruinen mit überschwemmten Kellern stehen.

[COLOR= Red]Ja.. natürlich.. aber ich hoffe, Du meinst mit den Beispielen nun nicht die TV-Dramen die so schön ausgelebt werden.... die Übeltäter dort sind bekannt.. und wirken z.T. ja auch in der Schweiz.. man sollte also gewarnt sein..[/COLOR]

Dichtungsbänder, Beschichtungen, Dichtkragen für für Leitungsdurchführungen gibts schon lange und werden auch eingebaut.

[COLOR= Red]..auch das ist mir bekannt.. habe ja schon mit einigen Herstellern Kontakt gehabt.. aber auch die wissen, dass viele GU´s dies eben nicht vorsehen.. und wenn, lediglich ein äusseres Dichtband an der Wandanschlussfuge..[/COLOR]

..Wenn aber niemand auf dem Bau vom Fach ist und alles bloss über den Preis abgewickelt wird, passieren dann eben Fehler.

[COLOR= Red]Der Fehler beginnt schon vorher... und ich kenne keinen Schweizer Bauherren, der dies nicht auch bezahlen würde... man müsste es ihm nur sagen.. dass dies unabdingbar wäre..[/COLOR]

Eine Norm für alles zu haben nützt nur, wenn sie auch eingehalten wird.

[COLOR= Red]Richtig... aber ohne, kannst Du so einen unwissenden GU oder Architekten noch nicht einmal zwingen diese einzuhalten.... das gibt zu denken..[/COLOR]

Gruss, Fred
..das Thema ist ja schon etwas älter.. aber natürlich immer noch brandaktuell .. keine Frage!

Mein bisherigen, praktischen Erfahrungen als Bauberater oder Bauleiter in CH zeigte jedoch in allen Fällen, dass man keinerlei Augenmerk auf diese Problematik.. dieses Risiko legte. Dies war von den GU´s, aber auch von Architekten, die noch mit dem SIA-Logo auf ihre Qualität verwiesen, so geplant und vorgesehen worden. Zumindest bei der letzteren Gruppe sollte man ja davon ausgehen, dass dies nicht der Fall wäre..

Für Rückfragen und Anmerkungen hatten die Herren nur ein müdes Lächeln übrig.. man handle genau nach SIA.. baue schon sooo lange Häuser. ..man wisse genau was man mache... und wenn man nachbohrte..ja dann kam ggf. noch die Antwort... das sieht die SIA ja nicht vor.. also nochmals... das gibt mir zu denken!

Es gibt aber auch hier, wenn auch wenige, Beispiele für eine solche Ausführung.. zumindest im Teilbereich.. das kann man auf einigen Baubildern auch sehen.. und sicher gibt es mehr Baustellen als die, die hier im Forum eingestellt werden... da aber meine persönlich Erfahrungen quer durch die Schweiz gehen.. sehe ich da aber auch eine grosse Dunkelziffer... denn die Argumente waren überall gleich, von SO bis TG.

Es mag zutreffen, dass dies vermehrt beim EFH vorkommt.. über die anderen Projekte kann ich hier mangels Erfahrung nicht urteilen. Ggf. werden die auch von anderen Planern entworfen,geplant..und kontrolliert.

Dies zeigt aber schon auf, wo es vorrangig beim EFH fehlt... an der Planungsleistung... hier wird vorgegeben was auszuführen ist... hier wird die Leistung via Devis abgefragt... und wenn hier schon nichts derartiges enthalten ist.. dann wird das auch niemals am Bau realisiert werden... womit sich dann der negative Kreis wieder schliesst.

Mir wurde schon erklärt: ".. ja wenn schon.. wenn was undicht ist, verpressen wir das halt.." Also für mich ist eine solche Denkweise unangebracht...man sollte ein Bauwerk so planen, dass dies grundsätzlich vermieden wird.. der Kunde keinen Schaden hätte... ausgenommen die Fälle, wo es ggf. doch passiert...aus welchen Gründen auch immer...

Aber grundsätzlich plant man so, dass alle bekannten Risiken für einen zahlenden Bauherren ausgeschlossen werden können.

 
Du kommst vor allem auf Baustellen, bei denen die Dinge schiefgelaufen sind. Keiner kommt hier ins Forum und schreibt "Hilfe ich habe einen trockenen Keller". Der SIA ist eine Standesorganisation, keine staatliche Stelle. Was oftmals eben nicht ideal ist. Weniger verbindliche Normen zu haben ist der Preis der "Freiheit" in der CH. Eine Gurke darf so krumm sein wie sie will. Zu starke Normierung kann auch den techn. Fortschritt hemmen, wenn sie eng gefasst sind. Ich kenne da Beispiele, aber ausserhalb des Bauwesens.

Immerhin sind die neueren Normen z.B. in der Haustechnik europäische (Elektroanlagen, Sanitäranlagen).

Gruss, Fred

 
Du kommst vor allem auf Baustellen, bei denen die Dinge schiefgelaufen sind.[COLOR= Red] stimmt, aber nicht nur.. aber meist zu spät..[/COLOR]

Keiner kommt hier ins Forum und schreibt "Hilfe ich habe einen trockenen Keller". [COLOR= Red]stimmt[/COLOR]

Der SIA ist eine Standesorganisation, keine staatliche Stelle.[COLOR= Red]stimmt aber das alleine wäre ja nicht ausschlaggebend[/COLOR]

Was oftmals eben nicht ideal ist. [COLOR= Red]ja..evtl.. aber nicht unbedingt negativ..[/COLOR]

Weniger verbindliche Normen zu haben ist der Preis der "Freiheit" in der CH.[COLOR= Red]stimmt...aber gerade im/am Bau wird das sehr schnell auch sehr teuer..[/COLOR]

Eine Gurke darf so krumm sein wie sie will. [COLOR= Red]sehe ich auch so...als völlig normal an[/COLOR]

Zu starke Normierung kann auch den techn. Fortschritt hemmen, wenn sie eng gefasst sind. [COLOR= Red]ja.. oder auch beflügeln.. es gar noch besser zu machen....ist ja auch ein Wettbewerbsvorteil... [/COLOR]

Ich kenne da Beispiele, aber ausserhalb des Bauwesens.

Immerhin sind die neueren Normen z.B. in der Haustechnik europäische (Elektroanlagen, Sanitäranlagen). [COLOR= Red]auch im Bau gibt es solche... durch erforderliche Anpassungen...schon seit einiger Zeit...und werden wohl auch noch weiterhin kommen... nur eben.. bis dahin?? Und wenn Du den Vergleich zum erfolgreichen Maschinenbau in der Schweiz nimmst..da geht das doch bestens.. dort hat man eine führende Positon...[/COLOR]

Gruss, Fred
Fred, bevor wir uns hier missverstehen...

... es war auch nie von mir gedacht, wird es auch nicht sein...auch nicht werden, dass meine Einlassung eine Generalanklage darstellen sollte!

Eher der Hinweis auf einen Missstand... der so eigentlich nicht sein müsste.... und den man als angehender Bauherr einfach kennen sollte.

Wer es weiss, handelt ggf. auch passend und fordert ein Werk nach den Regeln der Baukunst und dem Stand der Technik.

Wer es alleine nicht durchsetzen kann, der nimmt sich die passende Hilfe dazu.. aber im Vorfeld ist dies ja alles bestimmbar...auch wenn es dafür keine aktuelle Norm gibt!

Für die Umsetzung dieses Anliegens bin ich ja um jeden Mitstreiter froh... /emoticons/default_wink.png

 

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