Als Stockwerkeigentümer habe ich von der Verwaltung ein Budget betr. Nebenkosten (Zeithorizont 1.5.2009-30.4.2010) erhalten. Ich habe hierzu folgende Fragen:
Unter der Rubrik "Nebenkosten" werden pauschal u.a. "Unterhalt und Reparaturen" und "Verwaltungshonorar" aufgelistet. Es handelt sich um eine total neu sanierte Liegenschaft, kann da überhaupt "Unterhalt und Reparaturen" geltend gemacht werden, da doch Garantieleistungen vorhanden sein müssten. Und was ist unter dem schönen "Verwaltungshonorar" zu verstehen? Wie sieht da die Praxis aus?
Herzichen Dank für Eure Antworten..und ein schönes Wochenende.
Unter der Rubrik "Nebenkosten" werden pauschal u.a. "Unterhalt und Reparaturen" und "Verwaltungshonorar" aufgelistet. Es handelt sich um eine total neu sanierte Liegenschaft, kann da überhaupt "Unterhalt und Reparaturen" geltend gemacht werden, da doch Garantieleistungen vorhanden sein müssten. Und was ist unter dem schönen "Verwaltungshonorar" zu verstehen? Wie sieht da die Praxis aus?
Herzichen Dank für Eure Antworten..und ein schönes Wochenende.